Industrieschutzhelme: Das müssen Betriebe jetzt beachten
Mit der EN 397:2026 werden die Anforderungen an Industrieschutzhelme erweitert. Erfahren Sie, welche Neuerungen die Norm bringt und worauf Betriebe bei Auswahl, Beschaffung und Einsatz von Kopfschutz künftig achten sollten.
Ob auf Baustellen, in der Industrie oder bei Infrastrukturprojekten – Industrieschutzhelme gehören zu den wichtigsten persönlichen Schutzmaßnahmen im Arbeitnehmer:innenschutz. Mit der EN 397:2026 „Industrieschutzhelme“ wurde eine umfangreiche Überarbeitung der europäischen Norm veröffentlicht. Reagiert wird damit auf veränderte Arbeitsbedingungen, neue Unfallrisiken und technische Entwicklungen. Für Arbeitgeber:innen, Sicherheitsfachkräfte und Beschaffungsverantwortliche bringt dies neue Anforderungen bei der Auswahl und Bewertung von Kopfschutz mit sich.
Warum die Norm überarbeitet wurde
Die bisherige EN 397 konzentrierte sich in erster Linie auf Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände, also auf Einwirkungen von oben auf die Helmschale. Die Arbeitswelt hat sich jedoch verändert: Tätigkeiten in Höhen, Arbeiten an Windenergieanlagen, komplexe Baustellenlogistik oder industrielle Wartungsarbeiten führen zunehmend zu Arbeitsunfällen mit seitlichen oder schrägen Anprallereignissen.
Die EN 397:2026 berücksichtigt diese Entwicklung und erweitert die Anforderungen an Industrieschutzhelme deutlich. Ziel ist es, Beschäftigte besser vor unterschiedlichen Aufprallszenarien zu schützen und gleichzeitig die sichere Nutzung von Zubehör wie Gehörschutz, Visieren oder Kommunikationssystemen zu gewährleisten.
Die wichtigste Neuerung: Typ-1- und Typ-2-Helme
Eine der zentralen Änderungen der Norm ist die Einführung von zwei Schutzhelm-Kategorien.
Typ 1 – Schutz gegen vertikale Einwirkungen
Typ-1-Helme schützen vor Aufschlägen auf den oberen Bereich des Helms und entsprechen damit weitgehend dem bisherigen Schutzkonzept von Industrieschutzhelmen. Sie sind vor allem für Tätigkeiten geeignet, bei denen hauptsächlich mit herabfallenden Gegenständen gerechnet werden muss.
Typ 2 – Erweiterter Rundumschutz
Typ-2-Helme bieten zusätzlich Schutz gegen seitliche, vordere und hintere Anprallereignisse. Damit wird erstmals ein erweiterter Schutz vor multidirektionalen Einwirkungen verbindlich in die Norm aufgenommen.
Solche Helme eignen sich insbesondere für Tätigkeiten mit erhöhtem Absturz-, Anprall- oder Bewegungsrisiko, etwa bei Arbeiten in Höhen, auf Gerüsten, an Windkraftanlagen oder in komplexen Industrieanlagen.
Für Betriebe bedeutet das: Die Auswahl des geeigneten Helms muss künftig noch stärker auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erfolgen.
Neue Anforderungen an Kinnriemen
Auch die Vorgaben für Kinnriemen wurden angepasst. Vor allem bei Typ-2-Helmen werden höhere Anforderungen an die Rückhaltewirkung gestellt. Der Helm soll auch bei Stürzen, heftigen Bewegungen oder Anprallereignissen sicher am Kopf bleiben.
Diese Anpassung trägt insbesondere den Anforderungen von Tätigkeiten in Höhen Rechnung. Denn ein Helm kann nur schützen, wenn er während des gesamten Ereignisses korrekt sitzt und nicht verloren geht.
Zubehör muss künftig mit dem Helm kompatibel sein
Industrieschutzhelme sind längst mehr als reine Kopfbedeckungen. In vielen Betrieben werden sie gemeinsam mit Gehörschutz, Visieren, Beleuchtungssystemen oder Kommunikationslösungen eingesetzt.
Die neue Fassung der Norm fordert daher, dass Zubehör hinsichtlich seiner Kompatibilität mit dem jeweiligen Helm bewertet und geprüft wird. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Anbauteile die Schutzwirkung des Helms nicht beeinträchtigen.
Für Unternehmen bedeutet dies, verstärkt auf geprüfte Systemlösungen zu achten und Helm sowie Zubehör als Gesamtsystem zu betrachten.
Ergonomie gewinnt an Bedeutung
Erstmals rückt auch die Ergonomie stärker in den Fokus der Norm. Tragekomfort, Anpassbarkeit und Praxistauglichkeit müssen künftig bewertet werden. Das hat einen zusätzlichen Nutzen, denn die Akzeptanz der persönlichen Schutzausrüstung spielt eine wichtige Rolle für ihre Schutzwirkung: Helme mit gutem Sitz, geringem Gewicht und einfacher Anpassung werden von Beschäftigten in der Regel häufiger und korrekt getragen.
Neue optionale SchutzeigenÂschaften
Neben den verpflichtenden Anforderungen enthält die EN 397:2026 mehrere zusätzliche Leistungsmerkmale, die je nach Einsatzbereich relevant sein können.
Dazu zählen unter anderem:
Schutz gegen seitliches Eindringen spitzer Gegenstände
elektrostatisch ableitende Eigenschaften
verbesserte Sichtbarkeit bei Tageslicht oder bei schlechten Lichtverhältnissen
Diese zusätzlichen Kennzeichnungen ermöglichen eine noch gezieltere Auswahl von Kopfschutz für spezifische Gefährdungen.
Was bedeutet das für Betriebe?
Das Inkrafttreten der EN 397:2026 bedeutet nicht, dass bestehende Schutzhelme sofort ausgetauscht werden müssen. Bereits in Verkehr gebrachte und ordnungsgemäß verwendete Helme können grundsätzlich bis zum Ende ihrer vorgesehenen Nutzungsdauer weiterverwendet werden.
Neue Produkte werden jedoch schrittweise nach den Anforderungen der neuen Fassung der Norm zertifiziert. Daher empfiehlt es sich bereits jetzt, die Auswirkungen auf den eigenen Betrieb zu prüfen.
Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Anforderungen an den Kopfschutz überprüfen
Tätigkeiten mit erhöhtem Anprall- oder Absturzrisiko neu bewerten
Auf die Kompatibilität von Helm und Zubehör achten
Entscheidungsträger:innen im Einkauf und Führungskräfte über die Unterschiede zwischen Typ-1- und Typ-2-Helmen informieren und ggf. Beschaffungsrichtlinien für Industrieschutzhelme aktualisieren
Fazit
Mit der EN 397:2026 werden die Anforderungen an Kopfschutz angepasst. Die Einführung von Typ-1- und Typ-2-Helmen, strengere Vorgaben für Rückhaltesysteme, die Berücksichtigung von Zubehör sowie ein stärkerer Fokus auf Ergonomie sorgen für ein höheres Schutzniveau und eine gezieltere Auswahl von Industrieschutzhelmen.
Die neue Norm gibt Sicherheitsfachkräften und Arbeitgeber:innen Anlass, bestehende Schutzkonzepte zu prüfen und an die aktuellen Gefährdungen anzupassen. Denn wirksamer Kopfschutz bedeutet nicht nur, einen Helm bereitzustellen – entscheidend ist, dass der richtige Helm für die jeweilige Tätigkeit ausgewählt und von den Beschäftigten konsequent getragen wird.
Für Informationen zur Prüfung und Zertifizierung von Schutz- und Sporthelmen stehen Ihnen die Experten der Sicherheitstechnischen Prüfstelle der AUVA unter stp@auva.at gerne zur Verfügung.