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Service für Dienstgeber:innen & Betriebe 

Die AUVA unterstützt Sie als Arbeitgeber:innen oder Unternehmen dabei, den Arbeitsplatz für Ihre Mitarbeiter:innen so sicher wie möglich zu machen und damit Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Passiert dennoch einmal etwas, können Sie und Ihre Mitarbeiter:innen auf uns zählen.

Meldung Arbeitsunfall
Ist ein Versicherter mehr als drei Tage arbeitsunfähig, muss der Arbeitsunfall binnen fünf Tagen gemeldet werden.
Berufskrankheit - Meldung durch Arzt:Ärztin
Die Meldung einer Berufskrankheit hat durch den:die Arzt:Ärztin oder durch den:die Arbeitgeber:in zu erfolgen.
Berufskrankheit - Meldung durch Unternehmen
Die Meldung einer Berufskrankheit hat durch den:die Arbeitgeber:in oder durch den:die Arzt:Ärztin zu erfolgen.
Entgeltfortzahlung
Zuschüsse zur Entgeltfortzahlung - Beantragung möglich für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden:

Ein Hauptaugenmerk der AUVA liegt auf der Prävention am Arbeitsplatz, denn die Unfallverhütung hat oberste Priorität. Je nach Bereich übernehmen verschiedene Organisationseinheiten die Durchführung der Präventionsaufgaben. 

Ansicht:

Was ist die AUVA und was macht sie eigentlich?

Einen Überblick darüber gibt Ihnen unser Video: 



Beratung

Unsere Unfallverhütungs-dienste unterstützen Sie gerne

Ihre Postleitzahl: -1

 

  • Betriebsberatungen zur Förderung der Verkehrssicherheit im Arbeitskontext
  • Spezialberatung mit Eyetracking zur Analyse der Blickbewegung im innerbetrieblichen Verkehrskontext
  • Beratung mit GUROM - dem kostenlosen Online-Evaluierungstool für arbeitsbezogene Mobilität

 

Die Experten:Expertinnen der AUVA unterstützen Betriebe bei der Erarbeitung von Gestaltungsmaßnahmen und der Umsetzung von Lösungen im Betrieb.