Professionell beraten durch die AUVA
Sie haben eine bestimmte Frage zu einer AUVA-Leistung, einem Sicherheitsthema oder einem rechtlichen Thema? Wir haben hier die wichtigsten Bereiche zusammengefasst, damit Sie rasch die richtige Ansprechperson finden. Unsere Fachleute in den Kundendiensstellen beraten und unterstützen Sie gerne!
Beratung zu Leistungen
Haben Sie Fragen oder ein persönliches Anliegen bezüglich der AUVA-Leistungen? Unsere Fachleute in den Landesstellen sind für Sie da:
für Steiermark und Kärnten
für Oberösterreich
für Salzburg, Tirol und Vorarlberg
Rechtsinformationen
Die (Rechts-)Auskünfte der AUVA erfolgen entsprechend den Aufgabenbereichen der AUVA:
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Arbeitnehmer:innenschutz: Der Kenntnis und Einhaltung der geltenden Arbeitnehmer:innenschutzvorschriften kommt für die Prävention von Arbeitsunfällen eine besondere Bedeutung zu.
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Medizinrecht: Der:die Arzt:Ärztin bzw. das Pflegepersonal schulden im Rahmen des Behandlungsvertrages nicht Erfolg, sondern pflichtgemäßes Bemühen. Dennoch können seitens geschädigter Patienten:Patientinnen unter Umständen Schadenersatzansprüche bestehen.
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Regress: Prüfung von Ersatzansprüchen nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, z. B. haftet der:die Unternehmer:in bei grober Fahrlässigkeit dem leistungserbringenden Unfallversicherungsträger.
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Sozialrecht: Nach Erhalt eines Bescheides der Leistungsabteilung kann man, sofern man mit dessen Inhalt nicht einverstanden ist, dagegen eine Klage bei dem im Bescheid genannten Gericht oder bei der AUVA einbringen.
Sie benötigen eine Rechtsauskunft/-information? Wenden Sie sich an unsere Rechtsabteilungen in den Landesstellen:
für Steiermark und Kärnten
für Oberösterreich
für Salzburg, Tirol und Vorarlberg
Hinweisgebersystem
Das Hinweisgebersystem dient dem Zweck, Verstöße gegen geltendes Recht oder einen begründeten Verdacht anonym und ohne drohende Repressalien zu melden.
Das Melden von Verstößen hat keine negativen Konsequenzen für Sie. Der Schutz von Hinweisgebern ist gesetzlich seit dem 25.02.2023 durch das HSchG geregelt.
Sicherheitsberatung
Je nach Bereich arbeiten verschiedene Organisationseinheiten daran, die Präventionsaufgaben durchzuführen. Diese umfassen:
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Werbung für den Gedanken der Unfallverhütung
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Beratung, Schulung und Betreuung
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Zusammenarbeit mit Unternehmen, Schulen, Behörden und Körperschaften
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Analyse und Untersuchung von Unfallursachen
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Betreuung von Kleinbetrieben
Unfallverhütungsdienst
In der Hauptstelle sowie in den vier Landes- und fünf Außenstellen kümmern sich die Fachleute des Unfallverhütungsdienstes um eine umfassende Betreuung der Versicherten. Der Unfallverhütungsdienst ist keine Behörde, sondern er steht den Betrieben als Servicestelle beratend zur Seite. Die Unternehmen und Bildungseinrichtungen profitieren von Beratungen vor Ort an ihren Standorten sowie von Sicherheits- und Gesundheitsschutzaktionen.
Unfallverhütungsdienste in der AUVA-Hauptstelle und den Landesstellen:
für Salzburg, Tirol und Vorarlberg
für Wien, Niederösterreich und Burgenland
AUVAsicher
Die Experten:Expertinnen von AUVAsicher sorgen mit Standorten in allen Bundesländern (Präventionszentren) dafür, Kleinbetriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz kostenlos in Sicherheitsfragen und Arbeitsmedizin zu betreuen.
Präventionsmarketing
Die Fachgruppe Präventionsmarketing der Abteilung HUB (Hauptstelle - Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung) ist dafür zuständig, den Gedanken der Prävention zu bewerben. Zu diesem Zweck gibt sie u.a. eine Vielzahl von beratenden Broschüren und sonstigen Medien heraus.
Präventionsmarketing