Spezielle Evaluierung nach VOPST
Die VOPST ist die Verordnung Optische Strahlung. Sie ist als Verordnung zum ASchG (ArbeitnehmerInnschutzgesetz) anzuwenden, sobald Arbeitnehmer:innen auf Arbeitsplätzen (Arbeitsstätten, Baustellen, auswärtigen Arbeitsstellen) optischer Strahlung ausgesetzt sind.
Was ist optische Strahlung?
Unter „optischer Strahlung“ versteht die VOPST definitionsgemäß jede inkohärente und kohärente (z. B. LASER) elektromagnetische Strahlung von natürlichen oder künstlichen Quellen im Wellenlängenbereich von 100 nm bis 1 mm.
Optische Strahlung umfasst neben Licht noch die Bereiche Ultraviolett-Strahlung (UV), Infrarot-Strahlung (IR) und auch Laserstrahlung. In der VOPST wird unterschieden zwischen künstlicher (vom Menschen erzeugter) optischer Strahlung sowie natürlicher optischer Strahlung (Sonnenstrahlung).
Gefährdungsbeurteilung und Maßnahmen
Für künstliche optische Strahlung sind Expositionsgrenzwerte definiert, die einzuhalten sind. Für jede optische Strahlung ist eine Bewertung und gegebenenfalls Messung vorzunehmen. Die so gefundenen Gefahren müssen ermittelt sowie beurteilt werden. Werden Gefahren identifiziert, so sind neben der Information und Unterweisung der Arbeitnehmer:innen geeignete Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip zu setzen.
Aufgrund der Komplexität der Expositionsgrenzwerte und nicht allgemein verfügbarer Handlungsanleitungen können hier nur für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitssituationen Anleitungen sowie Umsetzungshilfen gegeben werden.
Spezielle Evaluierungspflichten - Optische Strahlung
Die Evaluierung von optischer Strahlung ist vor allem in den §§ 4 und 5 der VOPST festgeschrieben. Bei der Evaluierung von optischer Strahlung müssen insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Die Art, das Ausmaß, die Dauer, Frequenz- oder Wellenlängenspektrum der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung; hierbei muss auch die Exposition gegenüber mehreren Quellen berücksichtigt werden.
- Ergebnisse von Bewertungen und Messungen (§ 4 VOPST) sowie einschlägige Informationen auf Grundlage der Gesundheitsüberwachung;
- Hersteller und Inverkehrbringer Angaben oder Betriebsanleitungen (z. B. nach der MSV 2010) sowie veröffentlichte Informationen wie wissenschaftliche Erkenntnisse oder Vergleichsdaten;
- Wenn unter vorhersehbaren Bedingungen gleiche Ergebnisse erzielt werden, kann auf Grundlage der Bewertungen (§ 4 Abs. 2 VOPST) die Ermittlung und Beurteilung biologischer Strahlengefahren durch künstliche optische Strahlung nach den Risikogruppen für Lampen sowie Lampensystemen (siehe Tabelle A.4 VOPST) und nach den Klassen für Laser (siehe Tabelle B.5 VOPST) durchgeführt werden.
- Im Falle künstlicher optischer Strahlung, alle Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit, die sich aus dem Zusammenwirken von künstlicher optischer Strahlung sowie fotosensibilisierenden chemischen Stoffen (Auswahl im Anhang I der GKV in der Spalte "H, S" mit "SP") ergeben;
- Die Auswirkungen bei Schweißarbeiten;
- Bei Bearbeitungsvorgängen, z. B. mit Lasern die Entstehung von gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen oder von explosionsfähigen Atmosphären;
- Auswirkungen auf besonders gefährdete Arbeitnehmer:innen (Schwangere und Stillende, Jugendliche);
- Indirekte Auswirkungen auf Gesundheit und Sicherheit durch Blendung, Brand- und Explosionsgefahr;
- Spezielle Gefahren, die bei Wartung, Instandhaltung, Störungsbehebung oder Justierarbeiten auftreten können;
- Klassifizierungen gemäß dem Stand der Technik, z. B. für Lampen und Lampensysteme künstlicher inkohärenter optischer Strahlung oder LASER oder vergleichbare Klassifizierungen.
Bei der Festlegung von Maßnahmen müssen folgende allgemeine Aspekte berücksichtigt werden:
- Gestaltung und Auslegung der Arbeitsstätten, Räume, Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren, unter Beachtung der Möglichkeit einer baulichen Trennung und Abschirmung von stark belasteten Bereichen;
- Alternative Arbeitsmittel oder Ausrüstungen sowie technische Maßnahmen zur Verringerung der Exposition;
- Optimierte Aufstellung künstlicher optischer Strahlenquellen und Durchführung der Arbeitsvorgänge in einer Weise, dass das Ausmaß der Exposition verringert wird;
- Vermeidung der Exposition von Personen, die nicht an oder bei Strahlenquellen tätig sind;
- Verringerung der Einwirkung optischer Strahlung, z. B. durch Verriegelungseinrichtungen oder Abschirmungen;
- Sofortmaßnahmen bei der Überschreitung von Expositionsgrenzwerten (§ 3, Anhänge A und B der VOPST).
Die Bewertung (Risikobeurteilung) von künstlicher optischer Strahlung an den Arbeitsplätzen (§ 4 der VOPST) kann zunächst anhand von Herstellerangaben (z. B. Laserklassen) erfolgen. Falls diese Bewertung keine eindeutige Festlegung von Maßnahmen ermöglicht, muss eine Bewertung auf Grundlage von repräsentativen Messungen oder Berechnungen nach Stand der Technik erfolgen.
Hilfen zur Gefährdungsbeurteilung
Modell zur Evaluierung von UV-Strahlung in Schweißumgebungen
Das Modell ist zur Evaluierung der UV-Strahlenexposition in der Umgebung von Schweißarbeitsplätzen gedacht. Es unterstützt bei der Bestimmung der maximalen Aufenthaltszeit in einem bestimmten Abstand zur Schweißquelle. Außerdem kann die Notwendigkeit einer Abschirmung bestimmt werden.
Nicht festgestellt werden, kann die Strahlenexposition des:der Schweißers:Schweißerin selbst. Die ausführenden Personen müssen geeignete PSA tragen.
Es kann ein Raum/eine Halle quaderförmig mit einem Schweißarbeitsplatz als Quelle evaluiert werden.
- Schweißverfahren und Schweißparameter
- Position der Schweißquelle
- Position des Arbeitsplatzes
- Beschaffenheit der Wände, der Decke und des Bodens des Raumes/der Halle
Der Ausdruck bzw. das PDF stellt das Evaluierungsergebnis gemäß VOPST hinsichtlich der UV-Strahlung beim Schweißen dar.
- PDF oder Ausdruck mit Evaluierungsergebnissen
Excel (oder eine andere damit kompatible Tabellenkalkulationssoftware, die Makros ausführen kann)
Das Modell basiert auf den Messdaten an Schweißarbeitsplätzen und auf winkelabhängigen spektralen Messungen (Bestimmung der UV-reflektierenden Eigenschaften) an verschiedenen Oberflächen von Materialproben, die im Labor durchgeführt werden. Das Modell berücksichtigt zehn häufig verwendete Schweißverfahren sowie drei verschiedene Schweißwerkstoffe (Baustahl, Edelstahl und Aluminium). Zusätzlich wurden die winkelabhängigen Reflexionseigenschaften von 47 Materialproben analysiert. Aufgrund der gesammelten Daten ist es möglich, Arbeitsplatzsituationen gemäß der EU-Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung zu simulieren und zu bewerten. Zur Vereinfachung des Modells werden einige Worst-Case-Annahmen verwendet. Sie reduzieren die Komplexität des Problems und ermöglichen eine einfache sowie schnelle Risikobeurteilung bei restriktiven Modellannahmen. Daher sind die vom Modell berechneten Bestrahlungsstärken höher und damit die Bestrahlungszeiten kürzer als die tatsächliche Exposition.
Das UV-Modell berechnet:
- Die direkten und indirekten UV-Bestrahlungsstärken; das sind einmal die effektive Bestrahlungsstärke Eeff von 200 bis 400 Nanometer (nm) und die UVA-Bestrahlungsstärke EUVA von 315 nm bis 400 Nanometer (nm) an der Position der Person;
- Prozentueller Beitrag jeder Wand, Decke und jedes Bodens zur Summe der indirekten UV-Bestrahlungsstärken und prozentueller Beitrag der indirekten Bestrahlungsstärken zur gesamten Bestrahlungsstärke;
- Maximale Expositionsdauer für die gewählte Arbeitsplatzsituation unter Anwendung der Grenzwerte gemäß der EU-Richtlinie 2006/25/EG über künstliche optische Strahlung;
- Als Zusatzinformation: Ungewichtete UV-Bestrahlungsstärke im Wellenlängenbereich 200 bis 400 Nanometer.
Das UV-Modell erlaubt:
- Eine schnelle Arbeitsplatzbewertung nach EU-Richtlinie 2006/25/EG;
- Die Identifizierung hochreflektierender Oberflächen in der Umgebung eines Schweißarbeitsplatzes;
- Die Einführung technischer, organisatorischer oder persönlicher Sicherheitsmaßnahmen durch Kenntnis der Ergebnisse der Arbeitsplatzbewertung; Technische Sicherheitsmaßnahmen können unter anderem sein: UV-Schutzschirmungen oder der Ersatz hochreflektierender Oberflächen. Eine organisatorische Sicherheitsmaßnahme wäre beispielsweise, dass keine weiteren Arbeiten im Umfeld des Schweißarbeitsplatzes während des Schweißprozesses stattfinden. Persönliche Schutzmaßnahmen sind der Einsatz von PSA.
Das müssen Anwender:innen des UV-Modells berücksichtigen:
- Einige Worst-Case-Annahmen sind im Modell implementiert. Dies führt zu einem restriktiven Verhalten des Modells.
- Die vom Modell berechneten Bestrahlungsstärken sind höher und somit die Belichtungszeiten kürzer als im Vergleich zur realen Exposition.
- Nicht alle Schweißverfahren, Schweißparameter und Schweißwerkstoffe sind im Modell implementiert, sondern vor allem häufig verwendete Verfahren, Parameter und Werkstoffe der Industrie.
- Gemessene UV-Bestrahlungsstärken sind die Basis für das Modell. Die meisten Messungen wurden mit den Standardeinstellungen der verwendeten MIG/MAG/TIG-Schweißstromquellen durchgeführt. Bei unterschiedlichen Einstellungen werden sich die UV-Bestrahlungsstärken wahrscheinlich ändern.
- Für alle WIG-Messungen wurde kein Schweißzusatz verwendet. Wird ein Schweißzusatz verwendet, ändern sich die UV-Bestrahlungsstärken wahrscheinlich. Dies gilt auch für MIG/MAG-Schweißverfahren, wenn die im Modell aufgeführten Schweißzusätze durch andere ersetzt werden.
Modell zur Evaluierung von thermischen Strahlern
Das Modell ist zur Evaluierung der Infrarot-Strahlenexposition (IR) bei thermischen Strahlern.
- Evaluierung von Arbeitsplätzen bei thermischen Strahlern;
Thermische Strahler sind unter anderem Schmelzöfen und Schmieden. - Bestimmung der maximalen Aufenthaltszeit in einem bestimmten Abstand zum thermischen Strahler;
- Bestimmung der Notwendigkeit einer Abschirmung.
Es kann ein Arbeitsplatz bzw. eine Arbeitssituation bei einem thermischen Strahler evaluiert werden.
- Temperatur des thermischen Strahlers
- Dimension der abstrahlenden Fläche
- Abstand der Person zur strahlenden Fläche
Der Ausdruck bzw. das PDF stellt das Evaluierungsergebnis gemäß VOPST hinsichtlich der IR-Strahlung des thermischen Strahlers dar.
- PDF oder Ausdruck mit Evaluierungsergebnissen
Excel (oder eine andere damit kompatible Tabellenkalkulationssoftware)
Das Modell berechnet unter Berücksichtigung der Eingangsparameter die Bestrahlungsstärken und Strahldichten nach der EU-Richtlinie 2006/25/EG. Die berechneten Bestrahlungsstärken werden in einer Tabelle dargestellt und mit den Expositionsgrenzwerten gemäß EU-Richtlinie 2006/25/EG verglichen. In den drei rechten Spalten der Tabelle werden für jede photobiologische Gefährdung die maximale Expositionsdauer (Spalte tmax), die Ausschöpfung der Expositionsgrenzwerte sowie der Status der Bewertung angegeben. Wird ein Grenzwert während der geschätzten Expositionszeit nicht überschritten, wird der Bereich grün dargestellt, die Grenzwertausschöpfung ist kleiner als 100 Prozent und der Status wird mit OK angezeigt. Wird ein Grenzwert überschritten, wird der Bereich für die Gefährdung rot dargestellt. In diesem Fall wird in der Statusspalte "Überschreitung" und in der Spalte tmax die maximale Bestrahlungsdauer angezeigt. In der Spalte Grenzwertausschöpfung/Grenzwertüberschreitung wird angegeben, um das Wieviel-fache der Grenzwert für die gewählte Expositionszeit überschritten wird. Die drei rechten Spalten für die Gefährdung Eskin können auch in grauer Farbe dargestellt werden. Wenn die eingegebene geschätzte Expositionszeit länger als 10 s ist, werden diese Spalten für die Gefahr Eskin grau dargestellt und in der Statusspalte "GW für größer 10 s nicht definiert“ angezeigt.
In der Tabelle unter den Eingangsparametern ist die Strahlungsleistung in Watt je Spektralbereich (UV, VIS, IR-A, IR-B und IR-C) sowie der prozentuelle Anteil an der gesamten Strahlungsleistung angegeben.
Das Modell ist für die Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen in der Nähe von Wärmestrahlern nach der EU-Richtlinie 2006/25/EG. Beispiele für solche Arbeitsplätze sind:
- Gießereien, wenn ein:e Arbeiter:in der Wärmestrahlung der Schmelze ausgesetzt ist (z. B. vor einem offenen Ofen);
- Metallverarbeitende Industrie (z. B. beim Warmwalzen);
- Glasbläserei (z. B. wenn der:die Gaffer:in der Wärmestrahlung des geschmolzenen Glases ausgesetzt ist);
- Bäckereien (z. B. Bäcker:in vor offenem Backofen)
Es wird eine Worst-Case-Bewertung vorgenommen. Daher können die vom Modell berechneten Bestrahlungsstärken und Strahldichten höher und somit die Bestrahlungszeiten kürzer als die tatsächliche Bestrahlung sein.
Die Temperatur des thermischen Strahlers geht mit der vierten Potenz ein. Daher sollte die Temperatur als Eingabeparameter so genau wie möglich eingegeben werden, um eine extreme Über- oder Unterschätzung der tatsächlichen Exposition zu vermeiden.
Evaluierung von Scheinwerfern in der Veranstaltungstechnik
Das Flussdiagramm ist eine Hilfestellung, um Scheinwerfer in der Veranstaltungstechnik (Bühnen, Studios, Messen etc.) rechtskonform hinsichtlich des Arbeitnehmer:innenschutzes zu beurteilen. Der Beurteilungsprozess ist notwendig, da oftmals Herstellerangaben zur photobiologischen Sicherheit fehlen.
Das Modell ist zur Evaluierung der UV- und Blaulicht-Exposition bei Scheinwerfern.
- Evaluierung von Arbeitsplätzen in der Veranstaltungstechnik: Bühnen, Studios, Messestände und Messepräsentationen sowie weitere Arbeitsplätze mit Scheinwerferbestrahlung
- Bestimmung der Einhaltung der Expositionsgrenzwerte bzw. der maximalen Aufenthaltszeit
- Mehrere Scheinwerfer als Summenexposition ermitteln
Es kann ein Arbeitsplatz bzw. eine Arbeitssituation bei der Bestrahlung mit Scheinwerfern evaluiert werden.
- Daten nach EN 62471, am besten in Form eines Abstand-Zeit Diagramms (Kegeldiagramms)
Falls Herstellerangaben nicht ausreichen:
- Farbtemperatur
- Beleuchtungsstärke
- Risikogruppe oder andere sicherheitsrelevante Daten
Handlungsanleitung in Form eines Flussdiagramms zur rechtskonformen Beurteilung gemäß VOPST
- Flussdiagramm mit vereinfachter Vorgangsweise zur Gefährdungsbeurteilung
Anmerkung: Das Flussdiagramm ist aufgrund der Komplexität des Themas weiterhin in Entwicklung. Daher bitte immer die aktuelle Version verwenden.
EMES - Elektromagnetische Felder Evaluierungssysteme
Die Software EMES ist ein Programm, mit dem das Ausmaß von elektromagnetischen Feldern (EMF), denen Menschen ausgesetzt sind, quantitativ erfasst und bewertet werden kann.
EMES richtet sich an alle im Arbeitnehmer:innenschutz tätigen Personen, zum Beispiel Sicherheitsfachkräfte (SFK), Arbeitsmediziner:innen oder die für die Evaluierung zuständigen Personen in einem Betrieb. EMES ist nun neu in einer einfacheren Form als Web-Anwendung verfügbar.
Die Datenbank von EMES beinhaltet zahlreiche EMF-Quellen, wie sie an einem typischen Arbeitsplatz in Büro oder Gewerbe vorkommen können. Werden bei einer Evaluierung gemäß der Verordnung Elektromagnetische Felder (VEMF) ausschließlich in EMES verfügbare Quellen identifiziert (und falls Risiken für besonders gefährdete Personen wie Implantat-Träger ausgeschlossen sind), kann somit eine Bewertung einfach und schnell abgeschlossen werden. Anwender:innen müssen lediglich die vorgefundenen Geräte und ihren Abstand zum:zur Arbeitnehmer:in angeben. Ein einfaches Ampelsystem zeigt eine etwaige Überschreitung der Grenzwerte klar an. Alle Daten lassen sich elektronisch speichern und das Ergebnis der Bewertung lässt sich ausdrucken oder als PDF elektronisch dokumentieren.
In Zusammenarbeit mit: