Schutzimpfungen gegen Berufskrankheiten
Berufskrankheiten können nicht nur Folge der Arbeitsbedingungen sein, sondern auch durch Infektionen ausgelöst werden. Darum bietet die AUVA mit ihren Impfaktionen Unterstützung für die Arbeitgeber:innen an, um ihre Beschäftigten nachhaltig vor vermeidbaren Infektionskrankheiten zu schützen – und damit vor Berufskrankheiten.
Impfplan des österreichischen Sozialministeriums
Den aktuellen Impfplan mit den empfohlenen Impfungen finden Sie stets aktuell auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Impfaktionen der AUVA
Folgende Impfaktionen finden unter festgesetzten Voraussetzungen und nach Maßgabe der verfügbaren finanziellen Mittel statt:
- Die betreffende Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS unfallversichert sein.
- Die betreffende Person muss in einem Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft beschäftigt sein oder Tätigkeiten ausüben, bei denen ein ähnlich hohes Zeckenbiss-Risiko besteht. Die Tätigkeiten müssen überwiegend (mehr als 50 Prozent) im Wald- und Wiesenbereich durchgeführt werden (z. B. Lehrer:innen und Schüler:innen an landwirtschaftlichen Schulen, Straßenerhalter, Freileitungsmonteur:innen).
- Die betreffende Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS unfallversichert sein.
- Sie muss einer Personengruppe aus der Liste der Hochrisikogruppen angehören.
- Bei Bedarf ist das erhöhte Infektionsrisiko von dem:der Arbeitgeber:in nachzuweisen
Gemeinsam mit dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband arbeitet die AUVA daran, ein flächendeckendes Impfangebot für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr bereitzustellen. Seit dem 29. Juni 2017 und laut Beschluss des Nationalrates erhalten Mitglieder von freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrverbänden) darum als präventive Maßnahme eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Voraussetzung ist, dass Personen vom österreichischen Bundesfeuerwehrverband als Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko benannt werden.
Kostenlose Hepatitis Impfung für Feuerwehrmitglieder – ÖBFV (bundesfeuerwehrverband.at)
Ansprechpartner:in ist hier der:die Feuerwehrkommandant:in. Zu Beginn ist der Laufzettel dem:der Kommandanten:Komandatin zu übergeben, der:die die Mitgliedschaft und das besondere Infektionsrisiko bestätigt. Die weiteren Schritte übernehmen der:die Haus- oder Feuerwehrarzt:-ärztin.
- Die betreffende Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS unfallversichert sein.
- Die berufliche Tätigkeit muss Kontakt mit Erdreich, Schmutz oder tierischen Ausscheidungen beinhalten. Zudem muss ein überdurchschnittlich hohes Infektionsrisiko vorliegen, das entsprechend überprüft werden muss.
- Die betreffende Person muss bei der AUVA bzw. bei der SVS unfallversichert sein.
- Sie muss eine berufliche Tätigkeit ausüben, die durch Umgang oder Berühren mit Tieren, tierischen Teilen, Erzeugnissen, Abgängen und kontaminiertem Material Anlass zur Berufskrankheit Nr. 39 (von Tieren auf Menschen übertragbare Krankheiten) geben kann (z. B. Tierärzte:-ärztinnen, tierärztliches Personal, Höhlenforscher:innen, Fledermausforscher:innen, Jagd- und Forstpersonal).