Erklärung zur Barrierefreiheit

gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.


Erklärung der AUVA zur Barrierefreiheit

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.auva.at


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die digitale Barrierefreiheit sichert den Zugang und die Nutzung von online verfügbaren Inhalten für Menschen mit Behinderungen. Die AUVA verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher:innen ihrer Web-Angebote und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. 


Die AUVA-Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ beziehungsweise mit dem Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.


Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen sind einzelne Bereiche unserer Website nicht barrierefrei. Die aktuell nicht barrierefrei ausgestalteten Inhalte unserer Website sind nachfolgend gelistet.


Bitte kontaktieren Sie uns, sobald Sie auf ein Problem stoßen, das in dieser Liste nicht aufgeführt ist.

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Die Schriftgröße kann durch Einstellungen im Browser beeinflusst werden, was dazu führen kann, dass Inhalte auf kleineren Bildschirmen am rechten Rand hinausstehen. Die Fokus-Reihenfolge ist vorwärts/rückwärts nicht immer gleich. Talkback im Chrome und Voiceover im Safari reagiert der Skiplink „Zur Navigation springen“ nicht. Der Abstand zwischen den Links in den Navigationsspalten ist nicht hoch genug.

Noch fehlende Alternativtexte werden laufend ergänzt (Stand: 15.05.2023)

b) Unverhältnismäßige Belastung

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c) Inhalte, welche nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.

Online-Karten- und Kartendienste (Google-Maps o.Ä.) sind nicht barrierefrei und sind von den WCAG-Richtlinien ausgenommen. Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium (4.1.2 Name, Role, Value) nicht erfüllt.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.05.2024 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgte mit Hilfe folgender Methoden:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet. Zur Unterstützung der Bewertung wird das Tool Apple Voice Over verwendet. Die Bewertung erfolgt sowohl hinsichtlich redaktioneller als auch technischer Kriterien.
  • Externe Bewertung: Die Website wird in regelmäßigen Abständen von Personen mit Beeinträchtigungen auf ihre Barrierefreiheit überprüft. Die letzte externe Überprüfung durch Betroffene wurde zuletzt am 13.05.2024 durchgeführt. 


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mittels unten angeführten Formulars zu melden. 
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

Kontakt: Formular zur Meldung von Barrieren


Durchsetzungs­verfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle 

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren 

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.05.2024 überprüft und aktualisiert.

Für Fragen oder Kommentare zu unserem Online-Auftritt wenden Sie sich bitte an: