Erklärung zur Barrierefreiheit

...gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.


Erklärung der AUVA zur Barrierefreiheit

Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.auva.at


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die digitale Barrierefreiheit sichert den Zugang und die Nutzung von online verfügbaren Inhalten für Menschen mit Behinderungen. Die AUVA verbessert kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle Besucher:innen ihrer Web-Angebote und wendet die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an. 


Die Website entspricht teilweise der Konformitätsstufe AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte gemäß der Web Content Accessability Guidelines (WCAG) 2.2 des World Wide Web Consortium (W3C) sowie dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03).

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen sind einzelne Bereiche unserer Website nicht barrierefrei. Die aktuell nicht barrierefrei ausgestalteten Inhalte unserer Website sind nachfolgend gelistet.


Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie auf ein Problem stoßen, das in dieser Liste nicht aufgeführt ist.

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Einige ältere PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Auf Anfrage stellen wir barrierefreie Alternativen bereit (Formular zur Meldung von Barrieren).  Aufgrund der Styleguide-Vorgaben der AUVA können Anforderungen an Farbkontraste auf der Website und in PDF-Dokumenten nicht flächendeckend umgesetzt werden. Die Schriftgröße kann durch Einstellungen im Browser beeinflusst werden was dazu führen kann, dass Inhalte auf kleineren Bildschirmen am rechten Rand hinausstehen (1.4.4 Resize Text). Der Abstand zwischen den Links in den Navigationsspalten ist nicht hoch genug (2.5.8 Target Size). Noch fehlende Alternativtexte werden laufend ergänzt (Stand: 28.07.2025)

b) Unverhältnismäßige Belastung

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c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften fallen.

Online-Karten- sowie Kartendienste (Google-Maps o.Ä.) sind nicht barrierefrei und sind von den WCAG-Richtlinien ausgenommen (2.4.5 Multiple Ways). Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium (4.1.2 Name, Role, Value) nicht erfüllt.

 

Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den aktuellen Versionen nachfolgender Browser kompatibel ist:

  • Google Chrome 
  • Apple Safari
  • Microsoft Edge
  • Firefox

 

Technologien

Die Barrierefreiheit dieser Website hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:

  • HTML
  • WAI-ARIA
  • CSS
  • Javascript

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.07.2025 erstellt.

Die Bewertung der Barrierefreiheit dieser Website erfolgte mit Hilfe folgender Methoden:

  • Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern bewertet. Zur Unterstützung der Bewertung wird das Tool Siteimprove verwendet. Die Bewertung erfolgt sowohl hinsichtlich redaktioneller als auch technischer Kriterien.
  • Externe Bewertung: Die Website wird in regelmäßigen Abständen überprüft. Die letzte externe Überprüfung wurde im April 2024 durchgeführt. 


Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote sowie Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese mittels unten angeführten Formulars zu melden. 
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. 

Kontakt: Formular zur Meldung von Barrieren


Durchsetzungs­verfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle 

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren 

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.05.2024 erstellt und zuletzt am 28.07.2025 überprüft und aktualisiert.

Für Fragen oder Kommentare zu unserem Online-Auftritt wenden Sie sich bitte an: 

Webredaktion