Arbeitsstoffverzeichnis und Arbeitsstoffevaluierung
Auf dieser Seite stehen Ihnen verschiedene Werkzeuge zur Erstellung von Arbeitsstoffverzeichnissen sowie zur Unterstützung bei der Arbeitsstoffevaluierung zur Verfügung.
Tool Arbeitsstoffverzeichnis (mit Risikobewertung)
Diese anwenderfreundliche und kostenlos nutzbare Webapplikation erleichtert das Erstellen und Führen eines Verzeichnisses gefährlicher Arbeitsstoffe und ist für Unternehmen aller Branchen und Größen geeignet.
Kostenlose Webapplikation zur erleichterten Führung eines „Arbeitsstoffverzeichnisses“
Was ist der Stoffenmanager®?
Mit dem Stoffenmanager® stellen Cosanta BV und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) ein Instrument zur Verfügung, das bei der Gefährdungsbeurteilung von inhalativen und dermalen Arbeitsstoff-Expositionen Unterstützung leistet. Stoffenmanager® besteht aus zwei Modulen:
- Das Modul Priorisierung wurde entwickelt, um die Gefährdungsbeurteilung der inhalativen und dermalen Exposition bei Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen zu unterstützen. Es nutzt dazu die Methode des Control Banding (Ampelmodell). Dieses Modul ist besonders für den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung geeignet und wenn bei Stoffen keine Grenzwerte oder Messverfahren vorliegen. Diese Arbeitsstoffe müssen jedoch eine Einstufung bzw. Kennzeichnung nach der CLP-Verordnung haben, also Gefahrenhinweise und/oder Gefahrenpiktogramme. Die Abkürzung CLP steht für „Classification, Labelling and Packaging“ und ist ein internationales System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen.
- Das Modul Quantitativ ist ein Instrument zur nicht-messtechnischen quantitativen Abschätzung der inhalativen Exposition in mg/m³. Der Stoffenmanager® dient zum Vergleich mit einem Grenzwert z. B.: MAK-Wert, DNEL und weitere.
Durch die Eingaben im Stoffenmanager® wird die Situation am Arbeitsplatz ausführlich dokumentiert und ein Verzeichnis mit gefährlichen Arbeitsstoffen, der Situation am Arbeitsplatz, Betriebsanweisungen, Maßnahmen etc. erstellt. Diese Daten können natürlich auch exportiert werden.
Der Nutzen des elektronischen Hilfsmittels Stoffenmanager® liegt in der quantitativen Expositionsabschätzung der Exposition mg/m³ und der Bewertung von Belastungen durch Chemikalien ohne Grenzwerte. Das System wird von vielen führenden Institutionen des Arbeitnehmer:innenschutzes empfohlen.
- Quantitative Abschätzung der inhalativen Exposition
- Dokumentation der Auswirkung von Verbesserungsmaßnahmen auf die Expositionssituation
- Dokumentation verwendeter CMR Stoffe und Erstellung von Betriebsanweisungen
- Die Benutzung der Basisversion des Stoffenmanager® ist kostenlos.
Sie wollen eine quantitative Expositionsabschätzungen durchführen?
Asbest
Warum "Spezielle Evaluierung Asbest"?
Asbesthaltiger Staub ist als krebserzeugend einzustufen. Der Umgang mit asbesthaltigen Materialien ist im Abschnitt 4 „Sonderbestimmungen für Asbest“ der GKV (Grenzwerteverordnung) geregelt.
Diese gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind auf der Asbest-Website der Arbeitsinspektion angeführt.
Dokumente und Downloads
Da Arbeiten mit zu erwartender Asbest-Exposition von mehr als 15.000 Fasern/m³ aufgrund der notwendigen technischen Maßnahmen nur Spezialfirmen mit dem zugehörigen Expertenwissen vorbehalten sind, werden nachstehend Unterlagen und Handlungsanleitungen zur praktischen Umsetzung für Arbeiten mit geringfügiger Belastung (< 15.000 Fasern/m³) bereitgestellt.
Die wichtigsten Informationen zum Thema Asbest sind im Merkblatt M.plus 267 „Richtiger Umgang mit Asbest“ zusammengefasst.
Die für die Unterweisung relevanten Punkte findet man im Merkblatt M.plus 267.1 „Information und Unterweisung bei Asbestexposition“.
Folgende Dokumente wurden in Anlehnung an das Merkblatt M.plus 267 erarbeitet. Die Nummerierung entspricht den Abschnitten im Merkblatt.
Weiterführende Informationen
Der Letztstand der DGUV 201-012 „Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten“ (ehemalige BGI 664) ist mit den aktuellen Ergänzungen auf folgender Seite abrufbar:
Standardisierte Verfahren können auch in Österreich als „Stand der Technik“ sinngemäß angewandt werden. Die in den Verfahren festgelegten organisatorischen Maßnahmen sind jedoch nach den österreichischen Vorschriften zu gestalten. Dies ist durch Ausfüllen und Anwenden des „Arbeitsplanes nach § 23 GKV“ gewährleistet.
Sicherheits-Infos für Dachdecker und Fassadenbauer zum Umgang mit Asbestzementplatten.
Für die Beratung von Menschen mit ehemaliger beruflicher Asbestexposition wurde das AUVA-Asbestnachsorgeprogramm ins Leben gerufen, das österreichweit vom BBRZ umgesetzt wird.
In Zusammenarbeit mit: