AUVA-Selbstverwaltung
Die Organisation der AUVA ist vom Prinzip der Selbstverwaltung geprägt.
Das bedeutet, dass sich die Gremien der AUVA sowohl aus Vertretern:innen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zusammensetzen. Damit ist ein Höchstmaß an Repräsentanz und unterschiedlichen Interessenlagen in der Selbstverwaltung sichergestellt. Entscheidungen und Beschlüsse werden also von jenen gefällt, die unmittelbar davon betroffen sind.
Die Interessenvertretungen von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen entsenden Funktionäre:Funktionärinnen in die Organe der Selbstverwaltung (Hauptversammlung, Verwaltungsrat, Landesstellenausschüsse).
Obmann
Das geschäftsführende Organ der AUVA ist der Verwaltungsrat, dessen Vorsitz der AUVA-Obmann führt.
AUVA-Obmann
Obmann-Stellvertreterin
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung beschließt unter anderem das Budget der AUVA. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates, den Vorsitzenden der Landesstellenausschüsse, weiteren Versichertenvertretern sowie Senioren- und Behindertenvertretern zusammen.
Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat ist das geschäftsführende Organ der AUVA. Er setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. An seiner Spitze steht der Obmann der AUVA.
Landesstellenausschüsse
Den Landesstellenausschüssen obliegt die Entscheidung über regionale Agenden in den jeweiligen Bundesländern. Sie setzen sich aus jeweils sechs Mitgliedern zusammen.
Aufsicht
Wie alle Sozialversicherungsträger unterliegt auch die AUVA der Kontrolle des Rechnungshofes und der Aufsicht des Bundes.