Aufsichtsbehörden der AUVA

Als selbstverwaltete Organisation ist die AUVA zwar unabhängig von der staatlichen Verwaltung – dennoch unterliegt sie wie alle Sozialversicherungsträger der Kontrolle des Rechnungshofes und der Aufsicht des Bundes. 

Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Die Aufsichtsbehörde überwacht die Einhaltung von Gesetz und Satzung. 

Das Bundesministerium für Finanzen wahrt die finanziellen Interessen.