Abteilung 1 – Allgemeine unfall­chirurgische Rehabilitation

Unsere Abteilung für allgemeine unfallchirurgische Rehabilitation bietet nach unfallbedingten Verletzungen aktuell stationäre Rehabilitation im Rahmen der Complex Rehabilitation Care Unit (CRCU) sowie ambulante bzw. berufsbegleitende Rehabilitation an.

Im Zentrum steht für uns die ganzheitliche Rehabilitation mit der bestmöglichen Wiederherstellung von körperlichen und mentalen Fähigkeiten und Funktionen. Unser Ziel ist die gelingende Teilhabe unsere Patienten:Patientinnen am familiären und sozialen Alltag bis hin zum beruflichen Wiedereinstieg.

Prim. Dr. Karin Gstaltner

Abteilungsleitung allgemeine unfallchirurgische Rehabilitation

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Station CRCU − wenn es das “Mehr” an Versorgung braucht

Auf der Station Complex Rehabilitation Care Unit (CRCU) bieten wir ein maßgeschneidertes Rehabilitationsangebot für rückenmarksverletzte Menschen mit Heimbeatmung. Weiters betreuen wir andere schwere unfallbedingte Verletzungen mit hohem Pflegeaufwand und/oder Komplikationsrisiko.

Medizinische Indikationen:
  • Tetraplegische Patienen:Patientinnen mit erhöhtem Komplikationsrisiko in Bezug auf Vitalfunktion, insbesondere Patienten:Patientinnen mit stabiler Heimbeatmungssituation
  • Para- und tetraplegische Patienen:Patientinnen diverser Rehabilitationsphasen mit Bedarf an erweiterter medizinischer Versorgung
  • Patienen:Patientinnen nach Polytrauma mit erhöhtem Komplikationsrisiko in Bezug auf Vitalfunktionen (nicht intensivpflichtig)
  • Patienen:Patientinnen nach Schädel-Hirn-Trauma mit erhöhtem Komplikationsrisiko in Bezug auf Vitalfunktionen (nicht intensivpflichtig)
  • Posttraumatische Patienen:Patientinnen aller Verletzungsformen, die aufgrund eines besonders hohen Komplexitätsgrades nicht für die pflegerische Versorgung an einer Rehabilitations-Normalstation geeignet sind.
Voraussetzungen:

Der Rehabilitationsaufenthalt setzt die abgeschlossene primäre Unfallheilbehandlung voraus und ist möglich als:

  • Unmittelbares Anschlussheilverfahren der Phase 2 und/oder 3
  • Unmittelbares Anschlussheilverfahren der Phase 2 zur Vorbereitung auf die Rehabilitation der Phase 3 auf einer Reha-Normalstation
  • Sekundäres Anschlussheilverfahren nach Spätkomplikationen, Sekundäreingriffen oder unfallkausalen Funktionsänderungen
  • Präventionsmaßnahme zur Vermeidung drohender kausaler Spätkomplikationen 

Voraussetzung ist die bewilligte Kostenübernahme durch den zuständigen Sozialversicherungsträger. 

Link zur Antragstellung

Anschlussheil-verfahren
Rehabilitation nach Unfall

Ambulante Rehabilitation – der nächste Schritt in den Alltag und beruflichen Wiedereinstieg

Die ambulante Rehabilitation im RZ Meidling bietet ein umfassendes Therapieangebot für unfallbedingte Verletzungen der Arme, Beine, Hände und Wirbelsäule. Sie kann im Anschluss an die unfallchirurgische Behandlung oder stationäre Rehabilitation absolviert werden. Die Therapien finden drei bis fünf Mal wöchentlich, blockweise von Montag bis Freitag statt. Die jeweiligen Blöcke belaufen sich auf durchschnittlich drei bis fünf Stunden pro Tag.

Die gesamte Behandlungsdauer ist grundsätzlich mit vier bis sechs Wochen vorgesehen. Sie kann aber je nach Indikation und Fortschritt im Einvernehmen verkürzt oder bei Bedarf nach Vorlage einer Kostenübernahme verlängert werden.

Wenn gewünscht, kann die ambulante Rehabilitation im RZ Meidling berufsbegleitend absolviert werden.

Medizinische Indikation

besteht bei posttraumatischen Verletzungen 

  • der oberen Extremität und/oder Schulter
  • der unteren Extremität
  • bei Handverletzungen
  • bei Wirbelsäulenverletzungen
Voraussetzungen:
  • Die medizinische Eignung zur ambulanten Rehabilitation muss gegeben sein.
  • Die Kostenübernahme muss durch den zuständigen Sozialversicherungsträger bestätigt sein.  
  • Ihre Hauptmeldeadresse liegt in einem definierten Einzugsbereich.

Die Möglichkeit zur berufsbegleitenden Rehabilitation ist im Zuge der Voruntersuchung mit dem Arzt:der Ärztin  und im Weiteren mit dem:der Dienstgeber:in abzuklären.

Antrag stellen 

  • Die Antragsstellung kann über den niedergelassenen Bereich oder die behandelnde Gesundheitseinrichtung erfolgen.
  • Teilen Sie bei der Antragstellung mit, dass Sie gerne das ambulante Rehabilitationsprogramm der AUVA im RZ Meidling in Anspruch nehmen würden.
Wie ist der Ablauf?

Ist Ihr Antrag seitens der AUVA bewilligt, erhalten Sie vom RZ Meidling ein Einladungsschreiben zur Voruntersuchung, wenn Ihre Verletzung dies bereits zulässt (längere Wartezeiten z.B. bei angelegtem Gips, offenen Wunden, laufendem stationären Aufenthalt).

Bei der Voruntersuchung wird der tatsächliche Start für Ihre Therapien besprochen und festgelegt. 

Mehr zur ambulanten Aufnahme