KOTO - stock.adobe.com Zwei Personen bei der Begehung einer Firma

Das AUVA-Verfahren:  Die 5 Schritte der Evaluierung

Für die Durchführung der Arbeitsplatzevaluierung ist der:die Arbeitgeber:in verantwortlich. Jedoch kann die Durchführung an fachkundige Personen delegiert werden.

In jedem Fall sind bei der Arbeitsplatzevaluierung zu beteiligen:

  • Sicherheitsfachkraft (SFK)
  • Arbeitsmediziner:in (AM)
  • Mitglieder des Betriebsrates (BR)
  • Sicherheitsvertrauenspersonen (SVP) (wenn vom BR delegiert oder wenn kein Mitglied des Betriebsrates vorhanden ist) und
  • alle Arbeitnehmer:innen (wenn weder BR noch SVP vorhanden ist)

Auf dieser Seite
AUVA
Schritt 1

Gefahrenermittlung

Durch Begehungen, Befragungen und Abarbeiten von Checklisten wird festgestellt, ob eine Gefährdung der Gesundheit oder Sicherheit der Arbeitnehmer:innen vorliegt bzw. ob Verbesserungspotenzial besteht.

Wussten Sie schon?

Arbeitnehmer:innen müssen jeden Arbeitsunfall, jeden Beinaheunfall, jede festgestellte ernste und unmittelbare Gefahr sowie jeden Defekt an einem Schutzsystem unverzüglich dem:der dafür zuständigen Vorgesetzten oder der dafür zuständigen Person melden (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz)

Schritt 2 und 3

Informations­sammlung – Rahmenbedingun­gen und veränderbare Bedingungen

In dieser Phase werden gesetzliche, normative, aber auch firmenbezogene Vorschriften und Gegebenheiten erhoben sowie notwendige Messungen, Probenahmen und Beobachtungen gemacht.

Es werden die unveränderbaren Rahmenbedingungen (z. B. Schichtarbeit, unersetzbarer Arbeitsstoff, Arbeit auf erhöhten Standplätzen) und veränderbaren Bedingungen (z. B. mögliche Ersatzstoffe, Schutzeinrichtungen, Zutrittsbeschränkungen bei Gefahrenbereichen) abgegrenzt.

Diese Daten sind die Grundlage für den Schritt 4 – die Risikobeurteilung.


Schritt 4

Risikobeurteilung

Anhand der vorher beschafften Informationen wird das Risiko – durch die Risikofaktoren „Eintrittswahrscheinlichkeit“ und „mögliches Schadenausmaß“ – eingeschätzt und die Notwendigkeit von Maßnahmen sowie deren vertretbarer Umsetzungszeitraum beurteilt.


Schritt 5

Festlegen und Durchführen von Maßnahmen

Im fünften Schritt werden Maßnahmen festgelegt und durchgeführt, welche die identifizierten und beurteilten Risiken adressieren. Die „Grundsätze der Gefahrenverhütung“ sind im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz geregelt.

Daraus lässt sich eine Reihenfolge von Maßnahmen ableiten, die allgemein als STOP-Prinzip bezeichnet werden:

 

S = Substitution oder Gefahrenbeseitigung
T = Technische Maßnahmen
O = Organisatorische Maßnahmen
P = Personenbezogene Maßnahmen

Wussen Sie schon?

Gefahren bei der Arbeit zu ermitteln, zu beurteilen und Maßnahmen zu setzen ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlich ablaufender Prozess. Dadurch ist eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen anzustreben (siehe hierzu ASchG § 4 (4))

Dokumentation

Anhand der Vorgaben der Verordnung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (DOK-VO) sind die Ergebnisse der Evaluierung zu dokumentieren.


Evaluierung

Leerformulare

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Grundlagendokumente

Gefährdungsbezogene Dokumente (z. B. Lärm, Schadstoffe)

Dokumente zu speziellen Themen (z. B. PSA, Unterweisung, Prüfpflichten)

Weitere nützliche Dokumente

Evaluierung

Checklisten

Kriterien einer guten Evaluierung

Anhand der folgenden 30 Fragen kann jede Evaluierungsdokumentation von einem im Bereich der Durchführung und Dokumentation der Evaluierung Fachkundigem auf formale (im Sinne der DOK-VO) und inhaltliche Qualität überprüft werden.

Für den richtigen Sprachgebrauch in der Erstellung von Checklisten wurde u.a. ein Folder zum Thema "Gender & Diversity" von den im Bereich tätigen Institutionen erstellt.

Hier findet sich eine Sammlung von Checklisten zur Gefahrenermittlung

Die unten angeführte Sammlung von Checklisten dient der Ansicht.

Evaluierung

Evaluierungshefte und -leitfäden

Evaluierungshefte der AUVA

Die AUVA erstellt und aktualisiert laufend Evaluierungshefte zu verschiedenen aktuellen Themen im ArbeitnehmerInnenschutz. In den angebotenen Evaluierungsheften wird methodisch von der Art der Gefährdung ausgegangen. Sie stellen im Gegensatz zu den Musterevaluierungen von eval.at - bei denen vom Arbeitsplatz bzw. von der Tätigkeit ausgegangen wird - keine Dokumentation für den konkreten Arbeitsplatz, sondern eine methodische, themenbezogene Informationsunterlage dar.

Evaluierungsleitfäden nach Branchen

Die vorliegenden Evaluierungsleitfäden richten sich an Unternehmer:innen, die Arbeitnehmer:innen beschäftigen (bereits ab einem:einer Arbeitnehmer:in). Sie dienen zur Unterstützung bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefahren und Belastungen am Arbeitsplatz sowie der Festlegung von geeigneten Maßnahmen.

Weitere Informationen zur Umsetzung der Evaluierung

In Zusammenarbeit mit:

Logos der WKO sowie der Industriellenvereinigung, der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes