Drobot Dean Ein Mann an einem Bildschirmarbeitsplatz

Bildschirmarbeit

Für die spezielle Evaluierung der Bildschirmarbeit, welche im ASchG § 68 geregelt ist, sind die Bestimmungen der Bildschirmarbeitsverordnung (BS-V) anzuwenden.

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Welche Gefahren sind zu berücksichtigen?

  • Die mögliche Beeinträchtigung des Sehvermögens
  • Physische Belastungen z. B. durch Zwangshaltungen
  • Psychische Belastung

Welche Maßnahmen schaffen Abhilfe?

  • Beeinträchtigung des Sehvermögens: Geeigneter Monitor nach dem Stand der Technik, ergonomisch richtige Aufstellung des Monitors
  • Physische Belastungen: Vermeidung von Zwangshaltungen durch richtige Aufstellung und Anordnung von Monitor, Tastatur und Eingabegeräten. Vorsehen von Bildschirmpausen, dynamisches Sitzen.
  • Psychische Belastungsfaktoren: Berücksichtigung von Softwareergonomie, Pausen, Abwechslung bei der Tätigkeit

Wann ist die spezielle Evaluierung von Bildschirmarbeit durchzuführen?

Wenn Arbeitnehmer:innen im Schnitt durchgehend mehr als zwei Stunden oder durchschnittlich mehr als drei Stunden ihrer Tagesarbeitszeit mit Bildschirmarbeit beschäftigt werden (gemäß § 1 Abs 4 der BS-V).

Unsere Checkliste unterstützt Sie bei der Evaluierung der Belastung bei der Büro- und Bildschirmarbeit.

Evaluierungscheckliste Büro- und Bildschirmarbeit
Unsere Checkliste unterstützt Sie bei der Evaluierung der Belastung bei der Büro- und Bildschirmarbeit.

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