Die AUVA und ihre Leistungen

Für die beste Betreuung bietet die AUVA alles aus einer Hand – von der Prävention, über die Unfallheilbehandlung bis hin zur Rehabilitation und finanziellen Entschädigung.

#immerfürdichda 

Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Leistungen.

AUVA / Veronika Drda Eine nicht erkennbare Person verlässt die Räumlichkeiten von Generaldirektion und Obmannbüro in der AUVA-Hauptstelle.
Wie ist die AUVA organisiert?

Selbstverwaltung und Management

Die AUVA ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wie alle Sozialversicherungsträger nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert.

Das geschäftsführende Organ ist der Verwaltungsrat, dessen Vorsitz vom Obmann der AUVA geführt wird. Das Management wird durch den Generaldirektor der AUVA ausgeübt.

Erhalten Sie hier einen Überblick

Alle Leistungen aus einer Hand

Die AUVA erfüllt als größter Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einen wichtigen Auftrag:

Wir schützen mehr als 4,7 Millionen Menschen in Österreich vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Betrieben,  Kindergärten, Schulen und Universitäten. In allen vier Kernaufgaben – Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung – haben die Versicherten dabei Anspruch auf die jeweils bestmögliche Leistung.

buero bauer Grafische Darstellung zum Thema Unfallverhütung mit Baustellenutensilien
Unfallverhütung

von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Mit unseren Präventionsangeboten tragen wir dazu bei, Arbeitsplätze sicherer und gesünder zu gestalten und die Präventionskultur in den Unternehmen zu fördern. Die Präventionsmaßnahmen haben maßgeblich dazu geführt, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle in den letzten 20 Jahren um ein Drittel reduziert werden konnte.

Unfallheilbehandlung

nach Arbeitsunfällen - mit allen geeigneten Mitteln

Verletzte, besonders nach Arbeitsunfällen, erhalten durch hochspezialisierte Ärzte:Ärztinnen, Krankenpfleger:innen, Medizintechniker:innen und anderes medizinisches und therapeutisches Fachpersonal eine umfassende Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen. In den AUVA-Unfallkrankenhäusern werden jährlich rund 340.000 Verletzte auf medizinischem Spitzenniveau versorgt.

buero bauer Grafische Darstellung zum Thema Unfallheilbehandlung mit einem Krankenhaus und einem Rettungswagen
buero bauer Grafische Darstellung zum Thema Rehabilitation mit einem Reha-Patienten, der Übungen macht
Rehabilitation

zeitlich unbefristete medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation

Neben der medizinischen Rehabilitation ist die rasche soziale und berufliche Wiedereingliederung ein Schlüsselziel für Patient:innen. In unseren Reha-Einrichtungen werden nach Arbeitsunfällen jedes Jahr rund 4.500 Unfallopfer nach modernsten Gesichtspunkten optimal auf die Rückkehr in den Alltag vorbereitet.

Finanzielle Entschädigung

nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Versicherte, die aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit gesundheitlich schwer beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Mit Entschädigungsleistungen helfen wir jährlich rund 60.000 Personen, Minderungen der Erwerbsfähigkeit und Mehrbelastungen infolge einer Behinderung auszugleichen sowie den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.

buero bauer Grafische Darstellung zum Thema finanzielle Entschädigung mit einer Geldbörse, Münzen und einer Bankkarte

Broschüre zu den wichtigsten Statistiken des vergangenen Jahres

Kontakt

AUVA Leistungsberatung

Fragen oder ein persönliches Anliegen im Zusammenhang mit Leistungen der AUVA

Leistungsabteilung Wien

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AUVA Rechtsberatung

Arbeitnehmer:innenschutz, Medizinrecht, Regress oder Sozialrecht

Rechtsangelegenheiten Wien

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AUVA­ ­Sicherheits­beratung

Informationen zu unseren gesetzlichen Präventionsaufgaben bei Unternehmen und Bildungseinrichtungen



Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen

Wichtige Links zu gesetzlichen Grundlagen

Die österreichische Sozialversicherung beruht auf Gesetzen und Verordnungen. Eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Es regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für die Arbeiter:innen und Angestellten in Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Krankenversicherung der ASVG-Pensionisten. Finden Sie hier Informationen und weiterführende Links.

Ansicht:
Sicherheit kennt keine Grenze

Internationales & Kongresse

Die AUVA arbeitet schon seit Jahren mit großem Engagement in einer Reihe internationaler Organisationen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit. Gerade im Zeitalter der Globalisierung kommt dieser Kooperation besondere Bedeutung zu.

Dazu kommen wissenschaftlich-technische Abkommen, Besuche von Experten:Expertinnen  in den Einrichtungen der AUVA und die Veranstaltung von Fachtagungen und Kongressen zu besonders aktuellen Themen.

Mehr erfahren
HIK - Internationales und Kongresswesen
Gregor Nesvadba Mehrere Kongressbesucher halten sich vor dem Haupteingang zum internationalen AUVA-Kongress “Forum Prävention” auf.

Geschichte der AUVA

Ursprung im 19. Jahrhundert

Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihren Ursprung im 19. Jahrhundert, als im Gefolge der europaweiten Industrialisierung der Arbeiterstand entstand. Die damaligen Arbeiter:innen besaßen in der Regel nicht mehr als ihre Arbeitskraft und waren im Falle eines Unfalles auf Almosen angewiesen.

Das Drängen der Arbeiter:innenschaft nach sozialer Absicherung führte 1887 in Österreich zur Einführung einer gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung. Das Gesetz trat am 1. November 1889 in Kraft und regelte die Haftpflicht der Unternehmer:innen im Rahmen der Pflichtversicherung. Das Gesetz betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter:innen vom Dezember 1887 war das erste Sozialversicherungsgesetz, das in der österreichischen Hälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie eingeführt wurde.

Zur Durchführung der Versicherung wurden sogenannte Arbeiterunfallversicherungsanstalten gegründet. Eine von ihnen ist die heutige AUVA. Das Gesetz hilft, die ärgsten finanziellen Nöte nach einem Arbeitsunfall zu beseitigen.

1917

Auch Wegunfälle und Unfälle im Haus des Unternehmers werden den Arbeitsunfällen gleichgestellt und entschädigt.

1919 - 1925

Ausbau der sozialen Unfallversicherung; zehn Novellen, aber keine Unfallverhütung.

1925

Eröffnung des ersten speziellen Arbeitsunfallkrankenhauses (im Amtshaus der AUVA, Wien 20, Webergasse). Initiator und Primar: Dr. Lorenz Böhler. Er überträgt seine neuen Methoden der Chirurgie und der Unfallheilkunde von Kriegsverletzten auf Arbeitsunfall-verletzte (im Prinzip gleichartige Verwundungen durch Einwirken äußerer Gewalt).

1926

Einrichtung der Österreichischen Zentralstelle für Unfallverhütung (ZEFU) als ist eine freiwillige, private, aber amtlich geförderte Einrichtung.

1939 - 1945

Ersetzt die deutsche Reichsversicherungsordnung (RVO) die österreichische Sozialversicherung.

1947

Das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz schafft die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

1955

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) enthält erstmals eine klar formulierte Basis für Unfallverhütung in den Betrieben.

Entwicklung der letzten Jahre

In den folgenden Jahrzehnten wird der Versicherungsschutz ausgedehnt. Als neue große Gruppe werden 1977 Schüler:innen und Studierende einbezogen. Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind die Kindergartenkinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht ebenfalls versichert.

Unfallverhütung und Heilbehandlung werden kontinuierlich ausgebaut und modernisiert. Die AUVA errichtet Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren in ganz Österreich.

Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle und die Zahl der Rentenbezieher:innen sinkt kontinuierlich. Dies ist ein Ergebnis verbesserter Sicherheitsmaßnahmen, aber auch die Folge effektiver erster Hilfe, Heilbehandlung und Rehabilitation