Produktzertifizierung

Akkreditierter und notifizierter Umfang der Produktzertifizierung

Im Bereich der Produktzertifizierung umfasst der Zertifizierungsumfang der Sicherheitstechnischen Prüfstelle (STP):

  • Zertifizierung nach PSA (EU)-Verordnung 2016/425
  • Zertifizierung nach ANSI (amerikanische Standardisierung)
  • Zertifizierung von Produkten im nicht geregelten Bereich

Diese Zertifizierungsprogramme werden auf Anfrage zur Verfügung gestellt.


Zertifizierungsverfahren gemäß Zertifizierungsprogramm PSA

1. Antrag Antrag auf Zertifizierung durch den Hersteller bei der STP-Zertifizierungsstelle und Übermittlung der erforderlichen Unterlagen
2. Antragsbewertung Antragsbewertung durch STP-Zertifizierungsstelle
3. Zertifizierungs- und Überwachungsvereinbarung (nur für PSA Kategorie III: Modul C2 oder D)
4. Prüfbericht Prüfbericht einer akkreditierten Prüfstelle liegt vor oder wird durch die STP-Prüfstelle erstellt
5. Evaluierung Evaluierung des Prüfberichtes sowie der vorgelegten Nachweise und Unterlagen durch die STP-Zertifizierungsstelle
6. Bewertung und Zertifikatsentscheidung Bewertung und Zertifikatsentscheidung durch die STP-Zertifizierungsstelle
7. Zertifikat Zertifikat bzw. EU-Baumusterprüfbescheinigung (Modul B)
8. Eintrag Eintrag ins Verzeichnis gültiger Baumusterprüfbescheinigungen (Zertifikate) im Internet der AUVA
9. Bei PSA Kategorie III: Wiederkehrende Überwachung durch die STP-Zertifizierungsstelle: a. Modul C2 Anhang VII PSA-Verordnung (EU) 2016/425 oder b. Modul D Anhang VIII PSA-V (EU) 2016/425

Zertifizierungsanfrage

Wenn Sie an einer Zertifizierung Ihres Produktes gemäß Zertifizierungsprogramm interessiert sind, richten Sie ihre Anfrage bitte formlos an die Sicherheitstechnische Prüfstelle!

Zertifizierungsbedingungen

Die STP-Zertifizierungsstelle führt im Zuge der Produktzertifizierung keine Beratungen durch, da die Zertifizierung immer durch unabhängige Zertifizierer erfolgen muss. Auf Unabhängigkeit und Vertraulichkeit wird von der STP-Zertifizierungsstelle besonderes Augenmerk gelegt.

Eine Beschreibung der Rechte und Pflichten für die Produktzertifizierung regelt die Zertifizierungsvereinbarung, welche auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.

Einsprüche und Beschwerden

Die Abwicklung von Einsprüchen und Beschwerden erfolgt ausschließlich durch leitendes Personal der Zertifizierungsstelle, das nicht in den betreffenden Sachverhalt involviert war. Dadurch sind die bestmögliche Objektivität und Unabhängigkeit sichergestellt.

Gültige EU-Baumusterprüfbescheinigungen, ANSI Zertifikate und Zertifikate im nicht geregelten Bereich


Kontakt

Sicherheitstechnische Prüfstelle