Quarzstaub
Namen und CAS Nummern
- Quarz, CAS 14808-60-7
- Cristobalit, CAS 14464-46-1
- Tridymit, CAS 15468-32-3
Chemische Formel
SiO2
Kennzeichnung
Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (Classification, Labelling an dPackaging) mit Signalwort, Piktogramm und H-Sätzen (Hazard-Statement)
Signal
Gefahr oder Achtung
Piktogramme
H-Sätze
In Abhängigkeit vom Feinstaubanteil: Stäube von alveolengängigem kristallinem Siliziumdioxid (Quarzfeinstaub), die bei Arbeitsverfahren entstehen können, gelten als eindeutig krebserzeugend (GKV 2020). Derzeit gibt es noch keine harmonisierte Einstufung der europäischen Chemikalienagentur ECHA, aber es wurden unter anderem folgende Einstufungen an die ECHA übermittelt:
- H372: STOT RE1 – Spezifische Zielorgantoxizität (Lunge) bei wiederholter Exposition
- H373: STOT RE2 – Spezifische Zielorgantoxizität (Lunge) bei wiederholter Exposition
- H350 Kat. 1a: Kann Krebs erzeugen.
- H351 Kat. 2: Kann vermutlich Krebs erzeugen.
Aussehen
- kristalline Struktur: trigonal
- Farbe: weiß, farblos, beige, auch andere Farben bei Schmucksteinen
Geruch
geruchlos
Eigenschaften
- kristallin
- hohe Härte
- Piezoelektrizität
- optische Aktivität
Vorkommen
sehr häufig in natürlichen Lagerstätten vorkommendes Mineral; oft auch als Begleitmineral
Verwendung
- bei Bautätigkeiten
- in der Glasherstellung
- in der Industrie als Zuschlagsstoff
- in der Gießerei
- im Landschaftsbau
- in Steinmetzbetrieben
Grenzwerte
Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK):
Tagesmittelwert (TMW): 0,05 mg/m³ im Alveolarstaub
Aufnahmewege
Einatmen
Wirkung
bei relevanten alveolengängigen Staubanteilen gesundheitliche Auswirkungen auf die Lunge (Silikose, Lungenkrebs)
Krebsart
Lungenkrebs
Branchen
Bau- und Baunebengewerbe
Metallbe- und -verarbeitung