Holzstaub
Chemische Formel
nicht anwendbar
Kennzeichnung
nicht verpflichtend, da dieser Stoff erst im Zuge des Arbeitsprozesses entsteht
Aussehen
Staub unterschiedlicher Körnung
Geruch
charakteristisch nach Holz
Eigenschaften
nicht wasserlöslich
Vorkommen
Bei allen stauberzeugenden Arbeiten mit Holz
Grenzwerte
Technische Richtkonzentration (TRK):
- Tagesmittelwert (TMW): 2mg/m3
- Kurzzeitwert (KZW): nicht festgelegt
Der Grenzwert von 2mg/m3 gilt nicht bei Arbeiten mit Maschinen, die in § 16 Abs. 3 GKV angeführt sind.
Bei diesen gilt für Weichholzstaub (Stäube von Nadelhölzern) ein Grenzwert von 5mg/m3. Für Hartholzstaub (Stäube von Laubhölzern) gilt ein Grenzwert von 3mg/m³ bis 17. Jänner 2023. Für Arbeiten an diesen Holzbearbeitungsmaschinen gilt sowohl ein Minimierungsgebot als auch die Verpflichtung zum Tragen von Atemschutz (empfohlen sind lt. Arbeitsinspektion FFP2-Masken).
Aufnahmewege
Einatmen, Hautkontakt
Wirkung
Akut: Reizung der Atemwege, Reizhusten
Chronisch: sensibilisierend (vor allem Tropenhölzer), Lungenerkrankungen (Asthma bronchiale und EAA), je nach Holzart eindeutig krebserzeugend bzw. mit begründetem Verdacht auf krebserzeugendes Potential.
Krebsart
Adenokarzinome vom intestinalen Typ im Bereich der Nasenhöhle und Nasennebenhöhle
Branchen
Bau- und Baunebengewerbe
Holzverarbeitung