00:00.000 --> 00:07.000
Die folgenden Informationsmodule beschäftigen sich mit
00:07.000 --> 00:10.000
der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen.
00:13.000 --> 00:18.000
Zum Einstieg: Was bedeutet Arbeitsplatzevaluierung ganz allgemein?
00:21.000 --> 00:23.000
Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, sind die
00:23.000 --> 00:26.000
Arbeitgeber in Österreich verpflichtet,
00:26.000 --> 00:30.000
Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Arbeitsvorgänge zu evaluieren
00:30.000 --> 00:32.000
und diesen Prozess sowie die Ergebnisse in den
00:32.000 --> 00:36.000
Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
festzuhalten.
00:39.000 --> 00:42.000
Die Evaluierung im Sinne des Arbeitnehmerschutzes ist
00:42.000 --> 00:44.000
ein systematischer Prozess bei dem Gefahren,
00:44.000 --> 00:47.000
für Sicherheit und Gesundheit in der Arbeit
00:47.000 --> 00:49.000
ermittelt und beurteilt werden.
00:50.000 --> 00:53.000
In weiterer Folge sind geeignete Maßnahmen zur Beseitigung
00:53.000 --> 00:57.000
bzw. Minimierung der Gefahren festzulegen und umzusetzen.
00:59.000 --> 01:01.000
Die Verantwortung zur Durchführung
01:01.000 --> 01:04.000
der Evaluierung liegt beim Arbeitgeber.
01:04.000 --> 01:07.000
Er kann aber andere Personen im Unternehmen
01:07.000 --> 01:10.000
oder externe Experten mit der Durchführung
01:10.000 --> 01:12.000
der Evaluierung beauftragen.
01:13.000 --> 01:16.000
Als Hilfsmittel zur Gefahrenermittlung, kommen unter anderem
01:16.000 --> 01:19.000
Fragebögen und Checklisten zum Einsatz.
01:20.000 --> 01:22.000
Das Ziel ist Gefahren möglichst standardisiert
01:22.000 --> 01:24.000
und strukturiert zu erheben.
01:25.000 --> 01:28.000
Die subjektiv erlebte Beanspruchung und Empfindungen
01:28.000 --> 01:31.000
von Einzelpersonen sind nicht Thema
01:31.000 --> 01:33.000
der Arbeitsplatzevaluierung.
01:34.000 --> 01:38.000
Gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sollen die festgelegten
01:38.000 --> 01:41.000
Maßnahmen, an der Ursache ansetzen und kollektiv wirken,
01:41.000 --> 01:45.000
also eine Verbesserung der Arbeitsverhältnisse bewirken.
01:46.000 --> 01:49.000
Das Arbeitsumfeld soll so gestaltet werden,
01:49.000 --> 01:52.000
dass Gefährdungen möglichst nicht auftreten können
01:52.000 --> 01:55.000
und damit alle Betroffenen geschützt sind.
01:57.000 --> 02:00.000
Dies wird hier am Beispiel Lärm illustriert.
02:01.000 --> 02:06.000
Die beste Lösung wäre natürlich, der Einsatz lärmarmer Maschinen.
02:07.000 --> 02:10.000
Ist dies nicht möglich, werden entweder technische Maßnahmen getroffen,
02:10.000 --> 02:14.000
wie bauliche Veränderungen zur Verbesserung der Raumakustik
02:14.000 --> 02:17.000
oder es werden organisatorische Schritte getätigt,
02:17.000 --> 02:21.000
wie die Dauer des Aufenthalts im betroffenen Raum zu reduzieren.
02:22.000 --> 02:24.000
Erst wenn diese Möglichkeiten ausgeschöpft sind,
02:24.000 --> 02:27.000
werden Maßnahmen direkt am Menschen getroffen,
02:27.000 --> 02:30.000
wie zum Beispiel durch persönliche Schutzausrüstung.
02:30.000 --> 02:33.000
In diesem Fall ein geeigneter Gehörschutz.
02:35.000 --> 02:39.000
Wie sieht es nun mit der psychischen Gesundheit aus?
02:40.000 --> 02:42.000
Im Jahr 2013 wurde in einer Novelle
02:42.000 --> 02:45.000
des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes klargestellt,
02:45.000 --> 02:47.000
dass der Begriff „Gesundheit“
02:47.000 --> 02:49.000
auch die psychische Gesundheit umfasst
02:49.000 --> 02:51.000
und damit die Evaluierung
02:51.000 --> 02:53.000
psychische Aspekte berücksichtigen muss.
02:55.000 --> 02:58.000
Zeit- und Leistungsdruck in der Arbeit
02:58.000 --> 03:00.000
nehmen in vielen Bereichen zu.
03:01.000 --> 03:04.000
Für dieselbe Arbeitsmenge stehen oft weniger Arbeitskräfte zur Verfügung.
03:05.000 --> 03:08.000
Überstunden nehmen zu, Pausen werden nicht eingehalten.
03:10.000 --> 03:13.000
Durch umfassende Veränderungen der Arbeitswelt
03:13.000 --> 03:16.000
und die Entwicklung in Richtung Dienstleistungs-Gesellschaft
03:16.000 --> 03:19.000
sind arbeitsbedingte psychische Belastungen
03:19.000 --> 03:22.000
heute anders gelagert als in der Vergangenheit.
03:22.000 --> 03:25.000
Darauf muss entsprechend reagiert werden.
03:27.000 --> 03:30.000
Ein Thema ist die Entgrenzung von Arbeit,
03:30.000 --> 03:35.000
also die Auflösung von Grenzen zwischen Erwerbsarbeit und Privatleben.
03:35.000 --> 03:38.000
Arbeitszeit und Freizeit vermischen sich mehr und mehr.
03:39.000 --> 03:43.000
Das Notebook ist mobil, der Zugang zum Firmenserver
03:43.000 --> 03:46.000
jederzeit möglich, Mails kommen 24 Stunden am Tag
03:46.000 --> 03:50.000
während des Wochenendes und im Urlaub.
03:51.000 --> 03:54.000
Wer Engagement und gute Performance zeigen will,
03:54.000 --> 03:57.000
nutzt diese Möglichkeiten moderner Kommunikationsmedien.
03:58.000 --> 04:02.000
Dies geht oft auf Kosten notwendiger Ruhe und Erholungszeiten
04:02.000 --> 04:05.000
und damit letztlich auf Kosten der eigenen Gesundheit.
04:07.000 --> 04:09.000
All das hat Folgen.
04:10.000 --> 04:13.000
Kurzfristig kann dies zu Stress, erhöhten Fehlerquoten
04:13.000 --> 04:16.000
und häufigeren Konflikten führen.
04:16.000 --> 04:20.000
Auch die Wahrscheinlichkeit von Unfällen steigt.
04:21.000 --> 04:24.000
Langfristig kann dies auch zu psychischen
04:24.000 --> 04:26.000
und körperlichen Erkrankungen führen.
04:27.000 --> 04:29.000
Bei den körperlichen Erkrankungen stehen
04:29.000 --> 04:32.000
hier Muskel-Skelett-Erkrankungen und
04:32.000 --> 04:34.000
Herz-Kreislauf-Erkrankungen ganz oben.
04:34.000 --> 04:37.000
Bei den psychischen Erkrankungen führen hier
04:37.000 --> 04:41.000
Angsterkrankungen und Depressionen die Statistik an.
04:43.000 --> 04:46.000
Dies ist nicht nur mit menschlichem Leid verbunden,
04:46.000 --> 04:48.000
sondern auch mit betriebswirtschaftlichen
04:48.000 --> 04:51.000
und volkswirtschaftlichen Kosten.
04:52.000 --> 04:54.000
Krankenstände steigen, die Fluktuation nimmt zu,
04:54.000 --> 04:59.000
vorzeitige krankheitsbedingte Pensionierungen sind die Folge.
05:02.000 --> 05:06.000
Was sind arbeitsbedingte psychische Belastungen?
05:08.000 --> 05:11.000
Der Begriff psychisch bezieht sich auf kognitive und
05:11.000 --> 05:13.000
emotionale Vorgänge im Menschen.
05:14.000 --> 05:21.000
In der ÖNORM EN ISO 10075 werden psychische Belastungen
05:21.000 --> 05:24.000
als alle Einflüsse definiert, die von außen auf den Menschen
05:24.000 --> 05:28.000
zukommen und psychisch auf ihn einwirken.
05:30.000 --> 05:33.000
Der Begriff psychische Belastung wird dabei neutral verwendet.
05:34.000 --> 05:37.000
Es ist damit keine Bewertung verbunden.
05:39.000 --> 05:42.000
Psychische Belastungen können sich sowohl positiv auswirken,
05:42.000 --> 05:47.000
zum Beispiel Aktivierung und Freude an der Arbeit
05:47.000 --> 05:49.000
als auch negativ, zum Beispiel Stress oder langfristig
05:49.000 --> 05:53.000
sogar körperliche und psychische Erkrankungen.
05:56.000 --> 05:58.000
In der Evaluierung werden in erster Linie psychische Belastungen
05:59.000 --> 06:03.000
bearbeitet, die sich negativ auf den Menschen auswirken.
06:04.000 --> 06:07.000
Dabei werden Arbeitstätigkeiten und deren Bedingungen
06:07.000 --> 06:09.000
unter die Lupe genommen.
06:10.000 --> 06:12.000
Mögliche Auswirkungen dieser Belastungen sind
06:12.000 --> 06:14.000
nicht Thema der Evaluierung.
06:15.000 --> 06:18.000
Somit spielen hier die Erhebung von Zufriedenheit,
06:18.000 --> 06:22.000
Motivation, Stress oder Burnout keine Rolle.
06:24.000 --> 06:26.000
Die psychischen Belastungen lassen sich vier
06:26.000 --> 06:29.000
sogenannten Belastungsdimensionen zuordnen:
06:31.000 --> 06:34.000
Belastungen durch Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten
06:36.000 --> 06:39.000
Belastungen durch Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation
06:40.000 --> 06:42.000
Belastungen durch die Arbeitsumgebung
06:43.000 --> 06:47.000
Belastungen durch das Sozial- und Organisationsklima
06:50.000 --> 06:52.000
Die erste Dimension beschäftigt sich mit Belastungen
06:52.000 --> 06:55.000
durch Arbeitsaufgaben und Tätigkeiten.
06:57.000 --> 07:00.000
Je nach der zu verrichtenden Tätigkeit ergeben sich
07:00.000 --> 07:02.000
sehr unterschiedliche Belastungen.
07:04.000 --> 07:07.000
Zum Beispiel hohe Anforderungen an die Konzentration
07:07.000 --> 07:10.000
durch die laufende Eingabe großer Datenmengen.
07:11.000 --> 07:14.000
Erleichterung kann durch entsprechende Pausenregelungen
07:14.000 --> 07:18.000
oder mittels verbesserter Software geschaffen werden.
07:19.000 --> 07:23.000
Arbeit mit kranken oder leidenden Menschen.
07:23.000 --> 07:25.000
Maßnahmen zur Erleichterung können zum Beispiel
07:25.000 --> 07:29.000
die Einführung bzw. verbesserte Möglichkeiten
07:29.000 --> 07:32.000
der Inanspruchnahme von Supervision sein.
07:34.000 --> 07:38.000
Oder Freundlichkeitsdruck im Umgang mit Kunden.
07:38.000 --> 07:40.000
Geeignete Maßnahmen können klare Regeln
07:40.000 --> 07:43.000
im Umgang mit persönlichen Angriffen und entsprechende
07:43.000 --> 07:46.000
Schulungen im Umgang mit schwierigen Kunden sein.
07:49.000 --> 07:51.000
Die zweite Dimension:
07:51.000 --> 07:56.000
Belastungen durch Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation.
07:57.000 --> 08:00.000
Für eine sinnvolle Gestaltung und Durchführung der Arbeit
08:00.000 --> 08:03.000
ist eine entsprechende Organisation notwendig.
08:04.000 --> 08:06.000
Fehlt diese, kann es zu psychischen Belastungen mit
08:06.000 --> 08:08.000
negativen Folgen kommen.
08:10.000 --> 08:12.000
Beispiele schlechter Organisation sind:
08:16.000 --> 08:18.000
mangelnder Informationsfluss,
08:21.000 --> 08:25.000
unklare Regelungen von Kompetenzen,
08:27.000 --> 08:30.000
häufige Unterbrechungen bei der Arbeit,
08:32.000 --> 08:35.000
keine oder schlecht gestaltete Pausen
08:37.000 --> 08:40.000
und unrealistische Zeitvorgaben
08:42.000 --> 08:44.000
Die dritte Dimension:
08:44.000 --> 08:47.000
Belastungen durch die Arbeitsumgebung
08:48.000 --> 08:51.000
Diese Dimension beinhaltet viele Aspekte,
08:51.000 --> 08:54.000
die auch in der Ergonomie relativ sind.
08:55.000 --> 08:57.000
Es handelt sich um Faktoren, wie zum Beispiel
08:57.000 --> 09:00.000
klimatische Einflüsse, wie Hitze oder Kälte,
09:00.000 --> 09:04.000
störender Lärm oder unangenehme Lichtverhältnisse.
09:06.000 --> 09:08.000
Und die vierte Dimension:
09:08.000 --> 09:12.000
Belastungen durch das Sozial und Organisationsklima.
09:12.000 --> 09:15.000
Folgende Beispiele werden dieser Dimension zugeordnet:
09:16.000 --> 09:20.000
Wie wird im Unternehmen mit Fehlern umgegangen?
09:22.000 --> 09:26.000
Ist das Feedback durch die Vorgesetzten ausreichend?
09:27.000 --> 09:29.000
Ist er oder sie erreichbar, wenn
09:29.000 --> 09:32.000
der Mitarbeiter ein Gespräch wünscht?
09:34.000 --> 09:37.000
Werden Ideen der Mitarbeiter geschätzt?
09:38.000 --> 09:41.000
Die eben vorgestellten 4 Belastungsdimensionen
09:41.000 --> 09:44.000
spielen bei der Arbeitsplatzevaluierung psychischer
09:44.000 --> 09:47.000
Belastungen eine wichtige Rolle.
09:50.000 --> 09:53.000
Die Durchführung der Evaluierung psychischer Belastungen:
09:56.000 --> 09:58.000
Bei der Evaluierung psychischer Belastungen gilt
09:58.000 --> 10:02.000
derselbe Ablauf wie bei anderen Evaluierungsthemen:
10:04.000 --> 10:07.000
Ermittlung und Beurteilung der Belastungen
10:08.000 --> 10:11.000
Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen
10:11.000 --> 10:16.000
Dokumentation in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten
10:17.000 --> 10:20.000
Überprüfung der Wirksamkeit
10:21.000 --> 10:25.000
Ermittlung und Beurteilung der psychischen Belastungen:
10:27.000 --> 10:29.000
Dafür müssen standardisierte, qualitätsgeprüfte
10:29.000 --> 10:32.000
Instrumente verwendet werden.
10:33.000 --> 10:37.000
Prinzipiell kommen folgende Methoden in Frage:
10:37.000 --> 10:43.000
Fragenbogen, Gruppeninterview, Einzelinterview und Beobachtungsverfahren.
10:44.000 --> 10:49.000
Die Ermittlung und Beurteilung erfolgt pro Tätigkeitsgruppe.
10:49.000 --> 10:52.000
Eine solche Gruppe setzt sich aus Personen mit gleichen
10:52.000 --> 10:55.000
oder vergleichbaren Tätigkeiten zusammen.
10:57.000 --> 11:01.000
Festlegung und Umsetzung von Maßnahmen:
11:02.000 --> 11:05.000
Das Ziel der Evaluierung psychische Belastungen ist die
11:05.000 --> 11:10.000
laufende Verbesserung und Optimierung von Arbeitsbedingungen.
11:10.000 --> 11:13.000
Es sollen möglichst beeinträchtigungsfreie oder besser
11:13.000 --> 11:17.000
gesundheitsförderliche Verhältnisse für Arbeitnehmer
geschaffen werden.
11:19.000 --> 11:23.000
Eine grundlegende Orientierung für die Qualität der Maßnahmen
11:23.000 --> 11:28.000
bietet Paragraph 7 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes.
11:29.000 --> 11:33.000
Maßnahmen sollen zum Beispiel vorrangig die Gefahren
11:33.000 --> 11:35.000
an der Quelle ausschalten,
11:36.000 --> 11:39.000
kollektiv wirksam sein,
11:40.000 --> 11:45.000
technische, organisatorische und soziale Aspekte verknüpfen.
11:47.000 --> 11:50.000
Zusammengefasst bedeutet das, die Arbeit soll den
11:50.000 --> 11:54.000
Menschen angepasst werden und nicht umgekehrt.
11:55.000 --> 12:00.000
Dokumentation in den Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumenten:
12:01.000 --> 12:04.000
In einer Verordnung ist festgeschrieben, dass die ermittelten
12:04.000 --> 12:08.000
Belastungen und die daraus abgeleiteten Maßnahmen
12:08.000 --> 12:10.000
festgehalten werden müssen.
12:11.000 --> 12:13.000
Diese Dokumentation dient auch dem Nachweis der
12:13.000 --> 12:16.000
gesetzeskonformen Durchführung der Evaluierung
12:16.000 --> 12:18.000
gegenüber dem Arbeitsinspektorat.
12:20.000 --> 12:23.000
Überprüfung der Wirksamkeit:
12:24.000 --> 12:27.000
Die umgesetzten Maßnahmen sind auf ihre Wirksamkeit
12:27.000 --> 12:31.000
zu überprüfen und erforderlichenfalls anzupassen.
12:32.000 --> 12:36.000
Der Zeitpunkt der Überprüfung ist von der Art der Maßnahme abhängig.
12:38.000 --> 12:41.000
Gut gestaltete Arbeitsplätze erhalten und fördern die
12:41.000 --> 12:45.000
Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten und tragen
12:45.000 --> 12:48.000
zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens bei.
12:52.000 --> 12:56.000
Die Arbeits-Bewertungs-Skala ABS Gruppe
12:58.000 --> 13:00.000
Die ABS-Gruppe ist ein standardisiertes
13:00.000 --> 13:03.000
Gruppeninterviewverfahren.
13:03.000 --> 13:07.000
Es wurde im Auftrag der AUVA entwickelt.
13:09.000 --> 13:12.000
Das besondere an der ABS-Gruppe ist, dass mehrere
13:12.000 --> 13:15.000
Schritte in einem Workshop durchgeführt werden:
13:16.000 --> 13:19.000
Die Ermittlung der Belastungen, die Beurteilung,
13:19.000 --> 13:23.000
die Entwicklung von Maßnahmenvorschlägen.
13:25.000 --> 13:27.000
Jeder Teilnehmer des Workshops füllt zunächst
13:27.000 --> 13:30.000
den ABS-Fragebogen aus.
13:31.000 --> 13:33.000
Basierend darauf werden in der Gruppe die
13:33.000 --> 13:36.000
Belastungsschwerpunkte ermittelt.
13:37.000 --> 13:41.000
So werden quasi die Druckstellen im Schuh festgestellt.
13:41.000 --> 13:44.000
Zu den festgestellten Belastungen werden von der Gruppe
13:44.000 --> 13:48.000
geeignete Maßnahmenvorschläge entwickelt.
13:49.000 --> 13:51.000
Nach dem Workshop werden die Vorschläge
13:51.000 --> 13:54.000
an den Arbeitsgeber berichtet.
13:54.000 --> 13:57.000
Dieser legt letztendlich fest, welche Maßnahmen zur
13:57.000 --> 14:01.000
Reduzierung der erhobenen Belastungen umgesetzt werden.
14:03.000 --> 14:05.000
Nach der Maßnahmenfestlegung ist eine Rückmeldung
14:05.000 --> 14:09.000
an die Mitarbeiter empfehlenswert.
14:09.000 --> 14:12.000
Welchen Maßnahmen werden ab wann umgesetzt
14:12.000 --> 14:15.000
und wer ist dafür zuständig?
14:15.000 --> 14:17.000
Dies schafft Orientierung.
14:19.000 --> 14:22.000
Besonders wichtig sind diese Informationen, wenn
14:22.000 --> 14:24.000
Maßnahmen aus bestimmten Gründen erst zu einem
14:24.000 --> 14:28.000
späteren Zeitpunkt umgesetzt werden können.
14:28.000 --> 14:30.000
Wenn Vorschläge abgelehnt werden,
14:30.000 --> 14:34.000
muss eine Alternative angeboten werden.
14:35.000 --> 14:38.000
Insgesamt trägt ein vollständiger und transparenter
14:38.000 --> 14:43.000
Ablauf der Evaluierung zur Motivation der Mitarbeiter bei.
14:43.000 --> 14:47.000
So erleben sie, dass die aktive Teilnahme an der Evaluierung
14:47.000 --> 14:52.000
für die Arbeit relevante, punktgenaue Verbesserung ermöglicht.
14:53.000 --> 14:58.000
Auf der Internetseite www.eval.at finden Sie eine Auswahl von
14:58.000 --> 15:04.000
kostenfreien Verfahren, die zur Evaluierung eingesetzt werden können.
15:05.000 --> 15:08.000
Auch die Experten der AUVA bieten dazu kostenlose
15:08.000 --> 15:12.000
Beratung in ihrem Unternehmen an.