Jacob Lund Arbeitsumgebung Großraumbüro als möglicher Belastungsfaktor

Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung

Seit Jänner 2013 ist die Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) in Kraft. Dabei wird die Verpflichtung der Arbeitgeber:innen zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung ausdrücklich betont. Darüber hinaus wird sie in § 68 Abs. 1 als besondere Maßnahme bei Bildschirmarbeit seit jeher gefordert.

Der Nutzen dieser gesetzlichen Vorgabe liegt klar auf der Hand:

  • Einbezug des Menschen in den bisher technisch versierten Arbeitnehmer:innenschutz
  • Wirtschaftlicher Erfolg
  • Optimierung der Organisation der Arbeit
  • Stärkere Bindung der Mitarbeiter:innen an das Unternehmen
  • Geringere Ausfallzeiten und Erhaltung der Arbeitsfähigkeit
  • Verbesserung des Betriebsklimas

Auf dieser Seite
Video

Informationsfilm zur Evaluierung psychischer Belastung

Video Module

Die vier Module des Informationsfilms als Einzelvideos

Video des Sozialministeriums

Stress am Arbeitsplatz managen

Das Video "Stress am Arbeitsplatz managen" des Sozialministeriums (Zentralarbeitsinspektorat) erläutert die fünf Schritte einer erfolgreichen Evaluierung und zeigt praktische Umsetzungsbeispiele aus Betrieben auf.


Was versteht man unter Arbeitsplatz­evaluierung?

Die Evaluierung ist eine Einheit aus:

  • Ermitteln von arbeitsbedingter (psychischer) Belastung
  • Beurteilen und Bewerten
  • Festlegen und Umsetzen von Maßnahmen (die Einbeziehung der Mitarbeiter:innen wird empfohlen)
  • Dokumentieren (Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente)
  • Wirksamkeit überprüfen und aktualisieren

Worum geht es bei der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung?

Wussten Sie schon?

Gegenstand der Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung sind ausschließlich die Bedingungen und Verhältnisse, unter denen Arbeit stattfindet. Es geht nicht um die Messung von Arbeitszufriedenheit, Burn-out, Leistung, Stress oder ähnlichem bei einzelnen Mitarbeiter:innen.

Evaluiert werden konkrete Einflussfaktoren aus folgenden Dimensionen (lt. § 3 Abs. 2 ASchG Stand der Technik/ÖNORM EN 10075):

  • Arbeitsaufgabe und Tätigkeiten (z. B. emotionale Belastung durch Umgang mit schwierigen Kunden, hohe Verantwortung, Daueraufmerksamkeit bei Überwachungstätigkeiten etc.)
  • Arbeitsorganisation (z. B. Arbeitstempo, Pausengestaltungen, Schichtarbeit, unklare Zuständigkeiten, häufige Unterbrechungen etc.)
  • Arbeitsumgebung (z. B. Lärm, Klimabedingungen, Beleuchtung und Belichtung, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe, Software etc.)
  • Organisationsklima (z. B. Führungsverhalten, Kommunikation, Zusammenhalt, Handlungsspielräume etc.)

Erfolgsfaktoren für die gelungene Umsetzung

  • Zuständigkeiten und Arbeitsschritte festlegen
  • Arbeitsplätze aus allen Unternehmensbereichen miteinbeziehen
  • Gegebenenfalls externe Unterstützung beiziehen (insbesondere Arbeitspsychologie)
  • Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente unter Beachtung der vier Belastungsdimensionen
  • Einbeziehen von Betriebsrat/ Personalvertretung
  • Kontinuierliche Beteiligung und Information der Belegschaft
  • Rückmeldung der Ergebnisse an die Belegschaft
  • Erarbeiten von Maßnahmen unter Beachtung der Grundsätze der Gefahrenverhütung (lt. § 7 ASchG)
  • Wirksamkeit der Evaluierung überprüfen und erforderlichenfalls (lt. § 4 Abs. 4-5 ASchG) anpassen

Verfahren zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung

Grundsätzlich sind Arbeitgeber:innen für die Auswahl eines geeigneten Verfahrens verantwortlich.

Folgende Instrumente können zur Ermittlung und Bewertung der arbeitsbedingten psychischen Belastung zur Anwendung kommen. Diese beispielhaft angeführten Verfahren sind kostenlos erhältlich und entsprechen den Kriterien für Erhebungsverfahren des Zentralarbeitsinspektorats (ZAI) im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung. Dies bedeutet jedoch nicht, dass ausschließlich diese Verfahren zur Anwendung kommen müssen:

In Zusammenarbeit mit:

Logos der WKO sowie der Industriellenvereinigung, der Arbeiterkammer und des Österreichischen Gewerkschaftsbundes