Amtssignatur

Die Amtssignatur ist eine elektronische Signatur.

Sie wird auf Bescheiden sowie anderen Dokumenten der Sozialversicherungsträger angebracht und zeigt, dass es sich um ein amtliches Schriftstück handelt.
Alle von der AUVA elektronisch und amtlich ausgestellten Dokumente tragen deshalb die Amtssignatur der AUVA.

Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:

  • einer Bildmarke,
  • dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde sowie
  • Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Wussten Sie schon?

Die Amtssignatur gewährleistet 

  • die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments von einer Behörde und
  • die Prüfbarkeit des Dokuments. 
Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG 

Die AUVA verwendet bei amtssignierten Dokumenten folgende Bildmarke:

AUVA Amtssignatur

 

Die amtliche Verlautbarung der Kundmachung der Bildmarke für die Amtssignatur der AUVA finden Sie unter folgendem Link:

Prüfung und Verifizierung der Amtssignatur

Je nachdem, ob ein amtssigniertes Dokument als Ausdruck oder in elektronischer Form vorliegt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten die Echtheit der Amtssignatur zu prüfen.

Zur Überprüfung, ob ein Dokument in Printform von der AUVA stammt, können Sie dieses an die jeweils zuständige Servicestelle übermitteln: 

  • per E-Mail (mit gescanntem Dokument als Anlage) 
  • postalisch (Original oder Kopie als Anlage) 
  • persönlich 

 

 

Elektronisch zugestellte, amtssignierte Dokumente können Sie hier hochladen und die Echtheit der Dokument-Signatur prüfen: