Wissenswertes rund um Ihren Aufenthalt
Zusammen mit Ihnen das optimale Rehabilitationsziel zu erreichen steht für uns an oberster Stelle. Das Gefühl eines empathischen Miteinanders, welches wir im RZ Häring schaffen, trägt entscheidend dazu bei. Wir gestalten die Rehabilitation zukunftsorientiert und so angenehm wie möglich.
Die geplante Belegung der Station erfolgt bereits im Vorfeld. Die Information über Ihre zuständige Station erfolgt schriftlich vor der Aufnahme.
Die Aufenthaltsdauer kann bei der ersten Rehabilitation Wochen bis Monate dauern. Eine wiederholte Rehabilitation bis zu drei Wochen ist sinnvoll zum Auffrischen der Fähigkeiten oder erforderlicher medizinischer Diagnostik. Entscheidend ist die Kostenübernahme durch den Versicherungsträger.
“Wochenendbeurlaubungen” sind nach ärztlicher Genehmigung möglich. Diese werden von Samstag nach Therapieende bis Sonntagabend gewährt. Beurlaubungen für berufliche, behördliche oder sonstige wichtige Anlässe sind nur mit ärztlicher Genehmigung in Ausnahmefällen möglich.
Ein wichtiger Baustein: Gesunde Ernährung
Ausgewogene und für Sie passende Ernährung fördert Ihr Wohlbefinden und Ihre Leistungsfähigkeit. Unser Menüplan wird in enger Zusammenarbeit des Küchenteams und der Diätologie zusammengestellt. Sie können zwischen mehreren Menüs wählen. Selbstverständlich berücksichtigen wir speziell erforderliche Diätformen.
Nachhaltiger und sorgsamer Umgang mit Nahrungsmitteln ist uns wichtig. Deswegen achten wir besonders auf regionale und frische Produkte.
- Rindfleisch: 100% Österreich
- Kalbfleisch: 100% Österreich vom Elferbauer, Langkampfen
- Geflügel: 100% EU
- Schweinefleisch: 100% Österreich
- Lammfleisch: 100% Österreich
- Wild: 100% Österreich, Ager Speck und Wildspezialitäten
- Milch, Naturjoghurt: 100% Österreich vom Bierhäus`lhof, Bad Häring
- Butter, Sauerrahm, Topfen, Schlagobers, Magerjoghurt: 100% Österreich mit dem AMA Gütesiegel
- Frischeier: 100% Österreich vom Pranz`n Hof, Kirchbichl
- Käse: 95% Österreich, 5% EU
Unser Miteinander
Die Basis für eine erfolgreiche Rehabilitation ist ein vertrauensvoller Umgang miteinander. Dabei sind wir aufeinander angewiesen.
Bei der Aufnahme erhalten Sie alle relevanten Informationen. Die wichtigsten Punkte sind hier kurz zusammengefasst.
Wird eine die Unfallheilbehandlung betreffende Anordnung ohne triftigen Grund nicht befolgt und dadurch die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst, kann der zuständige Versicherungsträger eine sonst gebührende Versehrtenrente versagen (§197 ASVG). Eine solche Nichtbefolgung liegt auch dann vor, wenn eine Entlassung aufgrund eines groben Verstoßes gegen die Hausordnung erfolgt.
Die eigenmächtige Anwendung von Heil- oder Arzneimitteln ist untersagt. Informieren Sie uns über begründete Arznei- oder Diätbedürfnisse. Wir setzen die notwendigen Maßnahmen.
Unser Haus ist eine öffentliche Einrichtung. Das Rauchen ist nur an den dafür ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Der Missbrauch von Alkohol oder Suchtgiften stellt einen Grund zur vorzeitigen Entlassung dar.
Das Fotografieren, Filmen sowie das Anfertigen von Tonaufnahmen ist ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Andere Personen dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung gefilmt oder fotografiert werden.
Das Fotografieren und Filmen der Räumlichkeiten erfordert die Genehmigung der Verwaltungsleitung.
Mitgebrachte Unterhaltungsmedien (z. B. Konsolen, Tablets etc.) können verwendet, wenn die zweite Person im Zimmer und die Stationsleitung zustimmen.
Auf Grund der Hygienevorschriften in Krankenhäusern sind Haustiere verboten. Assistenzhunde und Begleithunde können sich aus hygienischen Gründen nur in definierten Bereichen des Hauses aufhalten.
Glaube für die Bewältigung der Lebenssituation
Unser multikonfessioneller Raum bietet, unabhängig vom Glauben, Ruhe für die Auseinandersetzung mit sich und der Lebenssituation.
Die katholische Seelsorge ist regelmäßig persönlich vertreten. Wöchentlich finden katholische Gottesdienste statt.
Die Pastoralassistentin ist gerne dabei behilflich, Kontakte zu anderen Religionen herzustellen.