UKH Linz
Das Unfallkrankenhaus Linz steht für kompetente Behandlung aller Arten von Verletzungen, von der minimalen Verletzung bis zum schweren Polytrauma. Dabei sorgen wir als eines der sieben AUVA-Unfallkrankenhäuser mit dem Schwerpunkt Arbeitsunfälle sowohl für die Akutversorgung als auch die Wiederherstellung nach erlittenen Verletzungen sowie die Minderung von Beschwerden, die in weiterer Folge auftreten können.



Gezielte physiotherapeutische Nachbehandlung sowie Ergotherapie bilden bei vielen Verletzungen einen wesentlichen Baustein für einen erfolgreichen Heilungsverlauf sowie die Wiedererlangung der Selbstständigkeit.

In 11 Gesundheitseinrichtungen versorgen unsere Mitarbeiter:innen österreichweit Patienten:Patientinnen. Trage deinen Teil dazu bei, dass jeder Mensch in Österreich im Laufe seiner Ausbildung und seines Berufslebens trotz aller Gefahren in sozialer Sicherheit leben kann.
Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick (2023)
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie brauchen weder einen Überweisungsschein noch müssen Sie sich telefonisch ankündigen.
Manchmal können Beschwerden auch durch den praktischen Arzt:die praktische Ärztin, niedergelassene Unfallchirurgen:-chirurginnen oder den Ärztenotdienst Linz abgeklärt werden.
Ja, stellen Sie sich bitte mit allen Ihre Vorbehandlung betreffenden Unterlagen in der Erstuntersuchung vor.
Ja, wenn es sich um Erkrankungen von Gelenken, Knochen, Sehnen, Muskeln und Wirbelsäule handelt. Suchen Sie bei nicht akuten Verletzungen bitte zuvor Ihren:Ihre Hausarzt:-ärztin auf. Dort kann am besten beurteilt werden, ob eine Zuweisung ins UKH Linz sinnvoll ist.
Achtung!
Wir behandeln allerdings ohne zusätzliche Verletzung keine:
- Augenerkrankungen
- internistischen Erkrankungen
- allgemeinchirurgischen Erkrankungen
- gynäkologischen Erkrankungen
- urologischen Erkrankungen
- orthopädischen Erkrankungen
- HNO-Erkrankungen
- Hauterkrankungen
Die physiotherapeutische Behandlung unserer Patienten:Patientinnen ist nach Terminvereinbarung in unserer Physiotherapie möglich.
Nachbehandlungen sind nur dann Notfälle, wenn es im Laufe der Behandlung zu akuten Beschwerden kommt, die anfangs nicht bestanden haben. Beschwerden, die sich nach der Erstbehandlung innerhalb der vom: von der Arzt:Ärztin angegebenen Zeit nicht wesentlich oder nicht zu Ihrer Zufriedenheit gebessert haben, sind Fälle für die Nachbehandlung.
Terminvereinbarungen bitte telefonisch unter: +43 5 93 93-42623, -42624 bzw. -42621 oder -42622 in der Zeit von Montag bis Freitag (ausgenommen feiertags) von 07:00 bis 12:00 Uhr. Wir ersuchen um Verständnis, dass eine Nachbehandlung ohne Termin nicht möglich ist.
Wir führen Röntgen-, CT- oder MRT-Untersuchungen nur im Rahmen von Behandlungen im UKH Linz durch.
Welche Spezialambulanzen gibt es im UKH Linz?
- Schulter- und Ellbogenambulanz
- Knieambulanz
- Handambulanz
- Fußambulanz
- Wundambulanz
- Schmerzambulanz
Sie müssen sich jedoch für einen Termin immer in der Erstuntersuchung vorstellen.
Die Schmerzambulanz des UKH Linz versteht sich als Spezialambulanz, die sich auf die Behandlung komplexer und häufig chronischer Schmerzbilder spezialisiert hat.
Als Selbstzahler oder als Patient:Patientin mit Zusatzversicherung werden Sie in komfortablen Zweibettzimmern mit Hotelqualität untergebracht. Neben einer erweiterten Menüwahl, einem persönlichen Kühlschrank und Tageszeitungen stehen Ihnen erweiterte organisatorische Möglichkeiten (z. B. individuelle Besuchszeiten etc.) zur Verfügung.
Wenn Sie zusatzversichert sind, klären Sie bitte vor Ihrem geplanten stationären Aufenthalt die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung ab.
Wir verordnen nur die für die unfallchirurgische Behandlung notwendigen Medikamente.
Im NDZ der Landeszahnärztekammer OÖ im UKH Linz werden Schmerz- bzw. Notfallpatienten: -innen außerhalb der Öffnungszeiten ihres:ihrer Zahnarztes:-ärztin behandelt. Inhaber einer e-card können im zahnärztlichen Notdienstzentrum Kassenleistungen ohne weitere Kosten in Anspruch nehmen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Sonntag: 20:00 bis 24:00 Uhr
Zusätzlich an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von 08:00 bis 14:00 Uhr
Notfalltelefon für zahnärztlichen Notdienst:
Tel.: +43 732 78 58 77
Jeder:Jede Patient:in hat das Recht auf Ausfolgung seiner:ihrer Krankengeschichte sowie der Röntgenbilder.
- Erste Ausfertigungen sind kostenlos, weitere Ausfertigungen € 17,10.
Das Bundeskrankenanstaltengesetz und das entsprechende Landesausführungsgesetz bestimmen, dass von Patienten:Patientinnen für deren stationären Aufenthalt ein Kostenbeitrag von € 12,90 (lt. Verordnung der Oö. Landesregierung, Landesgesetzblatt Nr. 107 § 3 vom 16.12.2024) pro Verpflegstag einzuheben ist.
Gemäß Art. 1, Abs. 1, 2. Oö KAG-Novelle 2002 (LGBl. 112/2002 vom 28.11.2002) erhöht sich der Kostenbeitrag um € 0,73 (Kostenbeitrag Patientenversicherung) auf € 13,63 je Verpflegstag ab 01.01.2025.
Diese Regelung gilt unter Berücksichtigung nachstehender Ausnahmen für alle jene Patienten:Patientinnen, für die ein Kranken- bzw. Unfallversicherungsträger leistungszuständig ist.
Ausnahmen bestehen für Patientinnen und Patienten,
- die bereits einen Verpflegskostenbeitrag für 25 Tage im betreffenden Kalenderjahr entrichtet haben (Nachweis ist unbedingt erforderlich),
- die von der Rezeptgebühr befreit sind (Nachweis ist zu erbringen),
- die einen Differenzzahlungsbetrag (Selbstbehalt) als Angehörige leisten,
- die bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen als Bauern kranken- bzw. unfallversichert sind (für diese gilt ein Betrag in Höhe von 42,20 €),
- mit Sondergebührenverrechnung,
- die in sonstigen Fällen sozialer Schutzbedürftigkeit durch die jeweiligen Ausführungsgesetze befreit sind,
- für die nicht ein Sozialversicherungsträger oder eine Krankenfürsorgeanstalt als Kostenträger (z. B. Amt der Oö. Landesregierung - Fürsorgeverband, Bundesministerium f. Landesverteidigung u.ä.) eintritt.
Der Kostenbeitrag ist am Entlassungstag am Schalter einzuzahlen.
Nach Einzahlung des Kostenbeitrages werden die Entlassungspapiere am Schalter "stationäre Entlassung" (EG) ausgefolgt.