Elektronische Rechnungen
Es gibt die Möglichkeit der E-Rechnungslegung an die AUVA.
Was ist dazu notwendig?
Die E-Rechnungen müssen den jeweils gültigen österreichischen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere dem § 11 UStG, der UStV und den UStR) sowie den, in der Zustimmungserklärung angeführten, Anforderungen der AUVA entsprechen.
Wenn Sie uns künftig E-Rechnungen senden möchten, ersuchen wir Sie, die Zustimmungserklärung ausgefüllt und firmenmäßig gezeichnet an folgende Adresse zu retournieren:
Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Hauptstelle - HBE
Wienerbergstraße 11
1100 Wien
...oder elektronisch an das folgende Postfach zu übermitteln: