Elektronische Rechnungen

Es gibt die Möglichkeit der E-Rechnungslegung an die AUVA.

Was ist dazu notwendig?

Die E-Rechnungen müssen den jeweils gültigen österreichischen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere dem § 11 UStG, der UStV und den UStR) sowie den, in der Zustimmungserklärung angeführten, Anforderungen der AUVA entsprechen.

Wenn Sie uns künftig E-Rechnungen senden möchten, ersuchen wir Sie, die Zustimmungserklärung ausgefüllt und firmenmäßig gezeichnet an folgende Adresse zu retournieren:

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Hauptstelle - HBE
Wienerbergstraße 11
1100 Wien

...oder elektronisch an das folgende Postfach zu übermitteln: