SKW Beratung in einer Firma

Sicherheits­beratungen und Messungen

Betriebe, die sich zum Ziel gesetzt haben, die Sicherheit an den Arbeitsplätzen zu erhöhen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern, erhalten von der AUVA auf Anforderung kostenlose Beratungen und Messungen. Dadurch werden sie bei der Einhaltung von Sicherheitsstandards (z. B. Vorschriften oder Normen) unterstützt.

Die Experten:Expertinnen der AUVA-Prävention vermitteln nicht nur Fachwissen, sondern arbeiten gemeinsam mit den Betroffenen an Lösungen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz sowie bei der Ausbildung.

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Beratungsgebiete

Die Beratungen und Messungen, werden in Betrieben und Schulen auf allen relevanten Gebieten durchgeführt. Dazu zählen zum Beispiel: 

Gemessen werden können unter anderem

  • Gefährliche Arbeitsstoffe − z. B. Kühlschmierstoffe und organische Lösungsmittel
  • Klima − z. B. Raumtemperatur und Luftgeschwindigkeit
  • Lärm und Vibrationen − z.B. Schalldruckpegel, Schwingbeschleunigungen
  • Licht und Beleuchtung: Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte
  • Elektromagnetische Strahlen und Felder

Weiterführende Informationen

Nähere Informationen zu den angebotenen Messungen finden Sie im jeweiligen Fachbereich:

Kontakt

Wenn Sie Beratungen und/oder Messungen zur Unterstützung Ihrer Aufgaben im Arbeitnehmer:innenschutz benötigen, dann kontaktieren Sie bitte den örtlich zuständigen Unfallverhütungsdienst.

Unfallverhütungsdienst Wien

Die Abteilung Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung (HUB) der AUVA-Hauptstelle kümmert sich um die bundesweite Koordination von Präventionsmaßnahmen für Erwerbstätige, Schüler:innen und Studierende.

Die Fachexperten:-expertinnen der Abteilung führen auch Spezialberatungen und Messungen österreichweit durch.


AUVAsicher

Die Experten:Expertinnen von AUVAsicher sorgen mit Standorten in allen Bundesländern (AUVA-Präventionszentren) für die kostenlose sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Kleinbetrieben (bis maximal 50 Arbeitnehmer:innen) gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG).