Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der AUVA setzt sich aus zwölf Mitgliedern (jeweils sechs Vertretern:Vertreterinnen der Dienstnehmer:innen und Dienstgeber:innen) zusammen.
Vorsitzender
Obmann DI Mario Watz
Stellvertreterin des Vorsitzenden
Obmann-Stv. Mag. Ingrid Reischl
Dienstgebervertreter:innen
- KommR Hermann Fichtinger
- Mag. Matthias Keuschnigg, BA
- KommR Gerhard Komarek
- KommR Mag. Sylvia Loibner
- Dr. Gerd Raspotnig
- DI Mario Watz (Obmann)
Dienstnehmervertreter:innen
- Karl Dürtscher
- Michaela Guglberger
- Anton Hiden
- Michael Mohl
- Kammerrat Friedrich Pöltl
- Mag. Ingrid Reischl (Obmann-Stv.)
Beschlüsse des Verwaltungsrates
Beschlüsse der AUVA werden nach den folgenden Regeln kundgemacht:
- Generell gilt, dass auch hier das Datenschutzrecht und die wirtschaftsrechtlichen Regeln über die Vertraulichkeit persönlicher Daten und die Vertraulichkeit von Unternehmensdaten eingehalten werden müssen. Das bedeutet, dass Angaben über Einzelpersonen, Unternehmen und damit verbundene Beträge, Umsätze, über urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützte Angaben usw. nicht publiziert werden. Weiters erfolgen Angaben, für die bereits andere Veröffentlichungsregeln bestehen, auf den dort genannten Wegen und werden hier nicht wiederholt.
- Rechtsvorschriften und andere rechtlich relevante Texte werden kundgemacht im Rechtsinformationssystem des Bundes RIS unter „Sonstige Kundmachungen, Erlässe“ - „Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung“. Das gilt für Satzung, Erreichbarkeitskundmachung usw. Den jeweils vollständigen Stand einer Rechtsvorschrift finden Sie in der SozDok - Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts.
- Beschlüsse über Zuschläge in Vergabeverfahren werden nach den Regeln des Vergaberechts veröffentlicht (z. B. Tender Electronic Daily, zu Kerndaten von Vergabeverfahren www.data.gv.at usw.)
- Beschlüsse des Verwaltungsrates (VR) sind ebenfalls im Internet zu veröffentlichen. Dazu finden Sie hier die Zusammenstellung.
VR-Beschlüsse in diesem Jahr
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