Chrom(VI)-Verbindungen
Chemische Formel
Chrom(VI), Formel unterschiedlich je nach Verbindung
Kennzeichnung
Kennzeichnung nach CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) mit Signalwort, Piktogramm und H-Sätzen (Hazard-Statement).
z. B. für Chrom(VI)-oxid bzw. Chromtrioxid
Signalwort
Gefahr
Piktogramme
H-Sätze
- H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel.
- H301 Giftig bei Verschlucken.
- H311 Giftig bei Hautkontakt.
- H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
- H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H330 Lebensgefahr bei Einatmen.
- H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
- H335 Kann die Atemwege reizen.
- H340 Kann genetische Defekte verursachen.
- H350 Kann Krebs erzeugen.
- H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
- H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition.
- H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Aussehen
unterschiedlich je nach Chrom(VI)-Verbindungen
Geruch
geruchlos
Eigenschaften
unterschiedlich je nach Chrom(VI)-Verbindungen
Vorkommen
- als Ausgangsprodukt beim Hartverchromen (z. B. Chromtrioxid bzw. Chrom(VI)-oxid)
- beim Schweißen, Brennschneiden von Edelstahl (Chrom(VI)-Verbindungen)
- beim thermischen Spritzen von Pulvern, Stäben oder Drähten entstehen Chrom(VI)-haltige Rauche
- als Pigment gelb, orange, rot oder grün (z. B. Blei- und Zinkchromat)
- im Zement (wasserlösliche Chrom(VI)-Verbindungen); seit 2005 ist jedoch nur mehr chromatarmer Zement zugelassen, er enthält ein Mittel zur Reduktion von Chrom(VI) und damit von Chromat
- in der Umwelt als Chromeisenstein (Chromit)
Grenzwerte
Technische Richtkonzentration (TRK), einatembare Fraktion (E):
- Tagesmittelwert (TMW): 0,01 mg/m³ (E)
- Kurzzeitwert (KZW): 0,04 mg/m³ (E)
Bis 17.01.2025 gelten folgende Grenzwerte:
- Tagesmittelwert (TMW) 0,02 mg/m³ (E)
- Kurzzeitwert (KZW) 0,08 mg/m³ (E)
Für Schweiß- oder Plasmaschneidearbeiten oder ähnliche raucherzeugende Arbeitsverfahren:
- Tagesmittelwert (TMW) 0,05 mg/m³ (E)
- Kurzzeitwert (KZW) 0,2 mg/m³ (E)
Aufnahmewege
vorwiegend durch Einatmen und Verschlucken, aber auch zum geringeren Teil über Hautkontakt
Wirkung
Akut:
- ätzende Wirkung auf Schleimhäute und Haut
- Gefahr schwerer Augen- und Lungenschädigung
- sensibilisierende Wirkung (Haut/Atemwege)
- Schädigung der Nieren, des Blutes und der Leber
Chronisch:
- lokale Schädigung von Haut und Schleimhäuten, insbesondere des Nasen-Rachen-Raumes
- allergische Haut- und Atemwegserkrankungen
- Lungenkrebserkrankungen
Krebsart
Lungenkrebs aber auch andere Krebserkrankungen im Bereich des Nasenraumes und der Haut
Zusätzliche Informationen
Sieben Chromverbindungen sind zulassungspflichtige Stoffe, die nur nach erfolgter Zulassung in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen:
- Chromtrioxid (CAS-Nr. 1333-82-0)
- Säuren, die sich aus Chromtrioxid bilden und deren Oligomere
- Natriumdichromat (CAS-Nr. 7789-12-0)
- Kaliumdichromat (CAS-Nr. 7778-50-9)
- Ammoniumdichromat (CAS-Nr. 7789-09-5)
- Kaliumchromat (CAS-Nr. 7789-00-6)
- Natriumchromat (CAS-Nr. 7775-11-3)
Diese Stoffe sind außerdem in der Kandidatenliste für sehr gefährliche Stoffe gelistet. Es besteht eine Informationspflicht des Händlers bezüglich der Gefährlichkeit und sicheren Verwendung (gemäß Art. 33 der REACH-Verordnung).
Branchen
- Bau- und Baunebengewerbe
- Galvanikbetriebe
- Metallbe- und -verarbeitung
Weiterführende Links
Link funktioniert nicht (siehe Jira Ticket)