Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
dagegen sind bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt, der AUVA,
4,5 Millionen Österreicherinnen und Österreicher versichert. Also mehr als jede und jeder Zweite.
Die AUVA versichert als gesetzliche Unfallversicherung Menschen gegen
die Folgen von Unfällen im Betrieb, der Schule oder auf dem Weg dorthin.
Zudem versichert sie Kinder in Kindergärten sowie Auszubildende.
Auch Menschen mit Berufskrankheiten sind vom umfangreichen Versicherungsschutz umfasst.
Die AUVA ist selbstverwaltet. Das heißt,
Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind ausgewogen in ihren Gremien vertreten.
Finanziert wird die AUVA im Wesentlichen über Arbeitgeberbeiträge,
also von österreichs Unternehmen. Für diese ist die AUVA eine umfangreiche
Haftpflichtversicherung. Und das, zu einem geringen Beitrag pro Monat und Beschäftigtem.
Ihre Kernaufgaben sind: Prävention, also Verhüten von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
Akutbehandlung von Unfällen; Rehabilitation, also die bestmögliche Wiederherstellung von
Verunfallten und die finanzielle Entschädigung von Unfallopfern und berufserkrankten Menschen.
Eine wesentliche Aufgabe der AUVA ist es, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu
verhindern. Gemeinsam mit Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden sicherheitstechnische
und arbeitsmedizinische Maßnahmen umgesetzt. Dies geschieht praxisnah
durch persönliche Beratungen sowie Aus- und Weiterbildungen und Präventionskampagnen.
Und wenn doch etwas passiert, kümmert sich die AUVA um alles,
was von der Erstversorgung bis zur Wiedereingliederung
in das Berufsleben nötig ist. Und das mit allen geeigneten Mitteln, ein Leben lang.
In ihren Unfallkrankenhäusern und Rehabilitationszentren behandelt
die AUVA oft besonders schwere Fälle. Und erbringt dabei medizinische Spitzenleistungen.
Verbleibt eine größere Beeinträchtigung,
so unterstützt die AUVA mit zahlreichen Leistungen, um Menschen wieder ins Leben
und wenn möglich in den Beruf zurückzuführen. Geminderte Fähigkeiten gleicht sie zudem durch
eine Rente aus. Bei Todesfällen kümmert sie sich auch um die Hinterbliebenen.
So sorgen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA täglich dafür, dass Menschen am Arbeitsplatz
sicher sind und auch im Falle eines Unfalls oder einer Berufskrankheit rundum versorgt werden.
Die vier Kernaufgaben der AUVA auf Spitzenniveau erbracht.