Hitzeschutz

Spezielle Evaluierung nach der Hitzeschutzverordnung (Hitze-V)

Die Hitzeschutzverordnung ist als Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) anzuwenden, sobald Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit im Freien hohen Temperaturen und natürlicher UV‑Strahlung ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise Tätigkeiten auf Baustellen oder an auswärtigen Arbeitsstätten.

Hintergrund sind steigende Temperaturen und zunehmende Hitzebelastungen infolge des Klimawandels. Hitze und UV‑Strahlung können die Gesundheit beeinträchtigen, die Leistungsfähigkeit verringern und das Unfallrisiko erhöhen.

Im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung sind Gefährdungen durch Hitze und natürliche UV-Strahlung zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen.

Die Evaluierung ist ein zentrales Element der Hitzeschutzverordnung und bildet die Grundlage für alle weiteren Schutzmaßnahmen im Betrieb.

Ziel der Evaluierung

Gefährdungen durch Hitze und natürlicher UV-Strahlung frühzeitig erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen

Auf dieser Seite

Warum ist diese Evaluierung wichtig?

Hitze und natürliche UV-Strahlung können die Gesundheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen.

Typische Auswirkungen sind:

  • Hitzeerkrankungen (z.B. Hitzschlag)
  • Konzentrationsminderung und Leistungsabfall
  • erhöhte Unfallgefahr
  • UV-bedingte Haut- und Augenschäden
  • erhöhtes Hautkrebsrisiko

Besonders betroffen sind Arbeitnehmer:innen, die unter zusätzlichen erschwerenden Bedingungen arbeiten, etwa beim Tragen spezieller Schutzausrüstung oder bei körperlich schwerer Arbeit. Zudem kann das Risiko durch individuelle Faktoren erhöht sein, zum Beispiel durch die Einnahme bestimmter Medikamente (z. B. bei Bluthochdruck) oder durch fehlende Akklimatisierung.

Die Evaluierung ist die Grundlage, um diese Risiken systematisch zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen.

Was ist bei der Evaluierung zu berücksichtigen?

Die Belastung ergibt sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren.
Dazu zählen insbesondere:

  • klimatische Bedingungen (z. B. Temperatur, Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit, UV-Strahlung)
  • Art und Schwere der Tätigkeit
  • Dauer und Zeitpunkt der Arbeitsausführung
  • Arbeitsumgebung und vorhandene Schutzmöglichkeiten
  • individuelle Situation der Arbeitnehmer:innen
Wussten Sie schon?

Ab einer Hitzewarnstufe 2 der GeoSphere Austria ist ein Maßnahmenprogramm umzusetzen. 


Hilfsmittel zur Evaluierung

Im Rahmen der Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie (ÖAS) wurden unter Mitwirkung der AUVA eine branchenübergreifende Hitzeschutz‑Checkliste, ein Informationsblatt sowie Informationsplakate erstellt.

Diese Unterlagen dienen Betrieben als Hilfsmittel:

  • zur strukturierten Durchführung der Evaluierung
  • zur Planung und Festlegung von Maßnahmen
  • zur Unterweisung der Arbeitnehmer:innen

Die Checkliste unterstützt insbesondere bei der Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen im Betrieb.

Das Informationsblatt ergänzt diese Inhalte und bietet Hinweise zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie zum Verhalten bei Hitze und natürlicher UV-Strahlung.

  • Die Materialien stehen auf der Website der Arbeitsinspektion zur Verfügung:

Praxisbeispiel: Gastronomiebetrieb mit Außenbereich

Die AUVA stellt ergänzende Unterlagen zur Verfügung, die Betriebe bei der praktischen Umsetzung unterstützen und die Anforderungen der Hitzeschutzverordnung anhand eines Beispiel veranschaulichen.

Arbeiten im Freien bei Hitze

Das AUVA‑Merkblatt „Arbeiten im Freien bei Hitze“ (M.plus012) unterstützt Betriebe bei der Vorbeugung von hitzebedingten Erkrankungen und bietet praxisnahe Orientierung für Tätigkeiten im Freien.

Es enthält unter anderem:

  • Hinweise zum Erkennen von gefährlichen hitzebedingten Arbeitssituationen
  • Beschreibung von Richtwerten zur Beurteilung der Wärmebelastung (u. a. gemäß ÖNORM EN ISO 7243)
  • eine Handlungshilfe zur Vorbeugung von hitzebedingten Erkrankungen
  • Informationen für den Inhalt eines Hitzeschutzplans

Das Merkblatt stellt damit eine wertvolle Ergänzung zur Arbeitsplatzevaluierung dar und unterstützt die praktische Umsetzung der Hitzeschutzverordnung.

 

Maßnahmen – Überblick

Werden im Zuge der Evaluierung Gefährdungen festgestellt, sind geeignete Maßnahmen festzulegen. Diese orientieren sich am STOP-Prinzip:

  • Substitution (Gefahr vermeiden, z. B. Arbeitsverfahren anpassen)
  • Technische Maßnahmen (z. B. Beschattung, Wasservernebelung, Duschmöglichkeiten)
  • Organisatorische Maßnahmen (z. B. Tätigkeitswechsel, Akklimatisierung)
  • Persönliche Maßnahmen (z. B. kühlende Kleidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Sonnenschutzcreme)

Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Arbeitsbedingungen ab und ist im Rahmen der Evaluierung festzulegen.

In Zusammenarbeit mit:

Logo der WKO, der Industriellenvereinigung, der Arbeiterkammer und des Österr. Gewerkschaftsbundes