Service für Ärzte:Ärztinnen
Grundsätzlich ist jeder Verdacht auf eine Berufskrankheit zu melden. Ob tatsächlich eine Berufskrankheit vorliegt, beurteilt der Unfallversicherungsträger.
Informieren Sie sich rund um das Thema Berufskrankheiten und rufen Sie die aktuelle Liste der Berufskrankheiten ab.
Mit ihren Impfaktionen unterstützt die AUVA Arbeitgeber:innen dabei, ihre Beschäftigten nachhaltig vor vermeidbaren Infektionskrankheiten zu schützen – und damit vor Berufskrankheiten.
Um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz für alle Arbeitnehmer:innen sicherzustellen und zu optimieren, müssen Arbeitgeber:innen regelmäßig die Arbeitsplätze evaluieren.
Die AUVA führt die Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer:innen in Zusammenarbeit mit den Rettungsorganisationen durch. Pro Jahr mehr als 44.000 Ersthelfer:innen ausgebildet. Genauere Informationen finden Sie hier.
Entdecken Sie unterschiedliche Medien und Publikationen der AUVA mit ständig aktualisierten Informationen.