Service für Hilfsorganisationen
Die AUVA schützt mit ihren umfassenden Services auch die Mitglieder freiwilliger Hilfsorganisationen, wie u.a. Freiwilligen Feuerwehren, Wasserwehren und Rettungsgesellschaften. Ein Unfall im örtlichen, zeitlichen, ursächlichen Zusammenhang mit Ausbildung, Übung, Einsatz bei Hilfsorganisationen ist dem Arbeitsunfall rechtlich gleichgestellt und muss der AUVA gemeldet werden.
Erhalten Sie hier einen Überblick über das gesamte Leistungsangebot der AUVA.
Informieren Sie sich hier über den Versicherungsschutz der AUVA für Hilfsorganisationen.
Im Hinblick auf Berufskrankheiten durch Infektionen oft besonders gefährdete Mitglieder von Hilfsorganisationen profitieren von unseren Impfaktionen.
Verschaffen Sie sich in Bezug auf Prävention mit unseren Aktionen und Förderungen eine Wissensauffrischung oder eine ganz neue Perspektive.
Die AUVA bietet eine große Bandbreite an Fortbildungsangeboten an, die technische, medizinische, psychologische, juristische und ökonomische Bereiche abdecken.
Entdecken Sie unterschiedliche Medien und Publikationen der AUVA mit ständig aktualisierten Informationen.
Was ist die AUVA und was macht sie eigentlich?
Einen Überblick darüber, was die AUVA für ihre mehr als 4,7 Millionen Versicherten alles tut, bietet unser Video: