Unfallheilbehandlung als Kernaufgabe der AUVA
Die Unfallheilbehandlung zielt darauf ab, Gesundheitsstörungen oder Behinderungen, die durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten verursacht wurden, mit allen geeigneten Mitteln zu beseitigen oder zumindest zu verbessern. Solange eine Besserung der Folgen des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit oder eine Steigerung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten ist, wird sie in den hochspezialisierten Gesundheitseinrichtungen der AUVA ohne zeitliche Begrenzung gewährt.
AUVA-Unfallkrankenhäuser: Essenziell für die Traumaversorgung in Österreich
Mit vier Unfallkrankenhäusern und einem Traumazentrum an sieben Standorten leistet die AUVA mit regionaler und überregionaler Versorgung einen wesentlichen Beitrag zur Leistungsfähigkeit des österreichischen Gesundheitssystems.
Auch in kritischen Zeiten wie der Corona-Pandemie sind wir unserer Verantwortung für die Patienten:Patientinnen gerecht geworden. Im Salzburger Zentralraum etwa übernahm die AUVA alle unfallchirurgischen Fälle der Landeskliniken, um die allgemeinen Spitäler zu entlasten und die Krise besser zu bewältigen.
Unsere UKH in Zahlen (2023)
Sachleistungen
Medizinische Leistungen
- Ärztliche Hilfe
- Heilmittel
- Heilbehelfe (wie Bandagen, Rollstühle, Hörgeräte, etc.)
- Pflege in Kranken-, Kur- und sonstigen Einrichtungen
Barleistungen
Während einer längeren stationären Unfallheilbehandlung aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit sollen die Patienten:Patientinnen finanziell abgesichert sein. Wer als Patient:in Angehörige hat, erhält Familiengeld. Alleinstehende beziehen Taggeld.
Familiengeld und Taggeld
Bei Patienten:Patientinnen, die nach dem ASVG (Allgemeines Sozialversicherungsgesetz) krankenversichert und nicht vom Anspruch auf Krankengeld ausgeschlossen sind, wird das Familiengeld oder Taggeld erst mit dem Beginn der 27. Woche nach Eintritt des Versicherungsfalls gezahlt.
Das Familiengeld oder Taggeld wird nicht gewährt, solange die Patienten:Patientinnen eine Pension aus der gesetzlichen Pensionsversicherung erhalten. Dasselbe gilt, wenn sie mehr als 50 Prozent der vollen Einkünfte und Sachleistungen vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit weiterbeziehen. Wenn die Patienten:Patientinnen weiterhin 50 Prozent der vollen Einkünfte und Sachleistungen beziehen, wird das Familiengeld oder Taggeld zur Hälfte gezahlt.
Kindergartenkinder, Schüler:innen, Studenten:Studentinnen und Pensionisten:Pensonistinnen haben keinen Anspruch auf Familiengeld oder Taggeld.