Hausordnung für das Unfallkrankenhaus Linz (UL)
Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient!
Sie befinden sich im Unfallkrankenhaus der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt. Die unmittelbare Führung des Krankenhauses obliegt der Ärztlichen Leitung, der Pflegedienstleitung und der Verwaltungsleitung. Die Bestimmungen dieser Hausordnung gelten sinngemäß für alle Personen, die sich in der Gesundheitseinrichtung aufhalten.
Wir ersuchen Sie, die Hausordnung im Sinn des österreichischen Rechts zu verstehen und einzuhalten. Jedem Mitarbeitenden der Gesundheitseinrichtung obliegt die Vollziehung der Hausordnung und somit ist deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten.
Im Krankenhaus gelten die üblichen Regeln für Anstand und Sitte. Begegnen Sie anderen Personen mit Respekt und einem gemäßigten Umgangston.
Vermeiden Sie lärmende Unterhaltungen und beachten Sie die Nachtruhe von 22:00 - 06:00 Uhr.
Bei der Nutzung von elektronischen Geräten (z.B. Handy, Laptop, Notebook, etc.) ist Rücksicht auf Mitpatienten:Mitpatientinnen zu nehmen! Sollte es durch die Verwendung der elektronischen Geräte zu Störungen des Krankenhausbetriebes kommen, können Sie durch das Personal des UL aufgefordert werden, das Gerät auszuschalten. Dieser Anweisung ist Folge zu leisten.
Während der Visite hat sich jeder:jede Patient:Patientin in seinem:ihrem Bett aufzuhalten.
Das Betreten des Anstaltsareals ist einem:einer Hundehalter:Hundehalterin mit einem Assistenz- bzw. Therapiebegleithund in Ausübung dessen erlernter Tätigkeit gestattet.
Folgende Räume dürfen aus hygienischen Gründen von Therapiebegleithunden nicht betreten werden:
Operationsbereiche
Eingriffsbereiche
Behandlungsräume invasiv
Intensivstation, IMC und Überwachungsstationen
Räume zur Schutzisolierung
Räume zur Quellenisolierung (z.B. multiresistente Erreger)
Bereiche für die Lebensmittellagerung, -herstellung und -verteilung
Schwimmbad
Im Einzelfall ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Es ist untersagt, Behandlungsräume, Teeküchen, Personalstützpunkte und Wirtschaftsanlagen eigenmächtig zu betreten.
Meiden Sie Alkohol und Suchtgifte; der Missbrauch stellt einen Grund zur vorzeitigen Entlassung dar.
Heil- und Arzneimittel dürfen keinesfalls eigenmächtig verwendet werden. Begründete Arznei- und Diätbedürfnisse sind den Ärzten:Ärztinnen mitzuteilen. Den Behandlungsanweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
Unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen sind im Krankenhaus unzulässig.
Das Fahren mit Skateboards, Scootern, Rollerblades etc. ist im Krankenhaus verboten.
Das Mitführen von Waffen aller Art und anderen potenziell gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen in jeglicher Form (Beschimpfen, Schreien, körperliche Bedrohung etc.) kann zu einer vorzeitigen Entlassung bzw. einer Verweisung aus dem Haus führen. Dies trifft auch bei Nichteinhaltung spezieller Verhaltensmaßnahmen in Krisensituationen zu.
Die Gesichtszüge von Personen müssen klar erkennbar sein und dürfen nicht durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllt/verborgen sein (Vermummungsverbot).
Höhere Geldbeträge oder Wertgegenstände sind bei der Krankenhausverwaltung zu deponieren. Für nicht ordnungsgemäß abgegebene Wertsachen wird nicht gehaftet.
Das Spiel um Geld oder Geldeswert ist untersagt.
Mitarbeitenden ist es untersagt, Trinkgelder/Geschenke anzunehmen.
Die Besuchszeiten/-regelungen sind durch Aushang bekannt gemacht und einzuhalten.
Patienten:Patientinnen, Besucher:Besucherinnen sowie Mitarbeitenden ist es nicht gestattet, im Krankenhaus für Produkte (z.B. Arzneimittel oder Heilbehelfe, Dienstleistungen) und Firmen zu werben.
Das vorübergehende Verlassen des Klinikgeländes des UL ist Patienten:Patientinnen nur in privater Kleidung und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der UL-Leitung erlaubt.
Nicht nur Pflichten – um deren Beachtung nochmals ersucht wird – sind mit dem Aufenthalt im UKH Linz verbunden. Sie haben auch folgende Rechte (Rechte der Patienten:Patientinnen), um deren Einhaltung wir bemüht sind.
* Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie.
* Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten/Risiken.
* Recht des:der Patienten:Patientin bzw. einer Vertrauensperson auf medizinische Information durch einen:eine zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Arzt:Ärztin in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art.
* Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt.
* Recht auf seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung.
* Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbettzimmern.
* Recht auf Heranziehung von zur selbstständigen Berufsausübung berechtigten Ärzten:Ärztinnen für allgemeine medizinische Anliegen.
* Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt mit Vertrauenspersonen.
* Recht der zur stationären Versorgung aufgenommenen Kinder auf eine möglichst kindgerechte Ausstattung der Krankenräume.
* Recht auf Unterstützung zur Überleitung in häusliche Pflege oder Rehabilitationseinrichtungen (siehe Oö. Krankenanstaltengesetz 1997).
Zur Wahrnehmung dieser Rechte können Sie sich an den:die Stationsarzt:Stationsärztin, die Stationsleitungen der Pflege oder die Kollegiale Führung wenden. Neben der Möglichkeit, eine Rückmeldung in schriftlicher Form abzugeben, ist im Qualitätsmanagement eine Beschwerdestelle eingerichtet, an die Sie sich in der Zeit von Di – Fr von 8:00 - 12:00 Uhr wenden können.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten:Patientinnen beim Amt der Oö. Landesregierung die Patientinnenvertretung eingerichtet ist, die Ihnen zur Verfügung steht.
Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, dass Sie im Falle grober Missachtung der Hausordnung aus der Behandlung entlassen bzw. Ihre Besucher:Besucherinnen aus dem Hause verwiesen werden.