Hausordnung für das Unfallkrankenhaus Klagenfurt am Wörthersee (UK)
Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient!
Sehr geehrte Besucherin! Sehr geehrter Besucher!
Sie befinden sich in einem Unfallkrankenhaus der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
Um Ihre Behandlung, Pflege und Ihr persönliches Wohl sind erfahrene Ärzte:Ärztinnen, Pflegepersonen und viele andere Mitarbeitende bemüht.
Die unmittelbare Führung des Krankenhauses obliegt der Ärztlichen Leitung, der Verwaltungsleitung und der Leitung des Pflegedienstes. Im Interesse einer bestmöglichen Behandlung ist es notwendig, die Anordnungen des Personals zu beachten.
Den Behandlungs- und allgemeinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Heil- und Arzneimittel dürfen keinesfalls eigenmächtig verwendet werden. Begründete Arznei- und Diätbedürfnisse sind dem:der Arzt:Ärztin mitzuteilen.
Wenden Sie sich bei Auftreten von Schmerzen, Fieber, Unwohlsein oder sonstigen Umständen, die Sie beunruhigen, sofort an den:die zuständigen:zuständige Arzt:Ärztin, Ihre zuständige Pflegeperson etc.
Es ist untersagt, Betriebsräumlichkeiten wie z.B. Behandlungsräume, Teeküchen, Dienstzimmer und Wirtschafts- oder technische Anlagen eigenmächtig zu betreten.
Mitarbeitenden unseres Hauses ist mit entsprechendem Respekt und Umgangston entgegenzutreten.
Aggressives Verhalten gegenüber Mitarbeitenden in verbaler oder non verbaler Form (z.B. Beschimpfen, Schreien, Androhen von Gewalt, körperliche Bedrohung, anzügliches Verhalten u. ä.) wird strafrechtlich geahndet und hat eine vorzeitige Entlassung bzw. Verweisung aus dem Haus zur Folge. Dies trifft auch bei Nichteinhaltung spezieller Verhaltensmaßnahmen in Krisensituationen zu.
Während der Visite hat sich jeder:jede Patient:in in seinem:ihrem Bett aufzuhalten.
Meiden Sie Alkohol und Suchtgifte; der Missbrauch stellt einen Grund zur vorzeitigen Entlassung dar.
Bei der Nutzung von elektronischen Geräten (z.B. Handy, Laptop, Notebook, etc.) ist Rücksicht auf Mitpatienten:-patientinnen zu nehmen! Sollte es durch die Verwendung der elektronischen Geräte zu Störungen des Krankenhausbetriebes kommen, können Sie durch das Personal des UK aufgefordert werden, das Gerät auszuschalten. Dieser Anweisung ist Folge zu leisten.
In den Wartebereichen sind Mobiltelefone lautlos zu schalten, ein Filmen bzw. Sprachaufnahmen mit Schädigungsabsicht ist gemäß des § 51 Datenschutzgesetz (DSG) strafbar, verletzt das Grundrecht auf Datenschutz und ist somit untersagt.
Das Mitbringen von Haustieren und Topfpflanzen ist aus Gründen der Hygiene nicht gestattet. Ausgenommen sind gesetzeskonform ausgewiesene Assistenzhunde.
Das Betreten des Anstaltsareals ist einem:einer Hundehalter:in mit einem Assistenz- bzw. Therapiebegleithund in Ausübung dessen erlernter Tätigkeit gestattet. Nicht gestattet ist das Mitbringen eines Assistenz- oder Therapiebegleithundes außerhalb seines Tätigkeitsbereiches (aus rein privaten Gründen).
Folgende Räume dürfen aus hygienischen Gründen von Assistenz- und Therapiehunden nicht betreten werden:
• Operationsbereiche• Eingriffsbereiche
• Behandlungsräume invasiv
• Intensivstation, IMC und Überwachungsstationen
• Räume zur Schutzisolierung
• Räume zur Quellenisolierung (z.B. multiresistente Erreger)
• Bereiche für die Lebensmittellagerung, -herstellung und -verteilung
• Schwimmbad
Im Einzelfall ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Das Spiel um Geld oder Geldeswert ist untersagt.
Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet. In den Patienten-:Patientinnenzimmern ist das Rauchen ausnahmslos untersagt.
Bei einem stationären Aufenthalt sind höhere Geldbeträge oder Wertgegenstände bei der Krankenhausverwaltung zu deponieren. Für nicht ordnungsgemäß abgegebene Wertsachen wird nicht gehaftet. Ambulante Patienten:Patientinnen haften selbst für mitgebrachte Wertgegenstände.
Wir ersuchen Sie, dem Personal weder Trinkgelder noch Geschenke zu übergeben. Dem Personal ist es untersagt, dergleichen anzunehmen.
Patienten:Patientinnen und Besuchern:Besucherinnen sowie den Beschäftigten des Krankenhauses ist es nicht gestattet, im Krankenhaus für bestimmte Produkte (z.B. Arzneimittel oder Heilbehelfe), Dienstleistungen (z.B. Schadensberatung) und Firmen zu werben.
Die Besuchszeiten sind durch Aushang bekannt gemacht und sind möglichst einzuhalten. Besuchern:Besucherinnen ist das Sitzen auf Betten und anderen Behandlungseinrichtungen nicht gestattet.
Das vorübergehende Verlassen des Klinikgeländes des UK ist Patienten:Patientinnen nur in privater Kleidung und nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der UK-Leitung erlaubt.
Aber nicht nur Pflichten, deren Beachtung und Einhaltung eingefordert werden, sind mit dem Aufenthalt im UK verbunden. Sie haben auch folgende Rechte, um deren Beachtung wir bemüht sind:
* Recht auf rücksichtsvolle Behandlung,
* Recht auf Verschwiegenheit,
* Schutz der Persönlichkeitsrechte und Wahrung der Menschenwürde,
* Verbot der Diskriminierung auf Grund des Verdachtes oder des Vorliegens einer Krankheit,
* Recht auf Sicherstellung der zweckmäßigen und angemessenen Leistungen des Gesundheitswesens für alle Patienten:Patientinnen,
* Recht auf fachgerechte Diagnostik, Behandlung und Pflege sowie bestmögliche Schmerztherapie,
* Recht auf Sicherstellung der Überstellung in eine andere Krankenanstalt, wenn eine dem Stand der Wissenschaft entsprechende Versorgung nicht gewährleistet ist,
* Recht auf Wahrung der Intim- und Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen,
* Recht auf Anpassung der Organisations-, Behandlungs- und Pflegeabläufe an den allgemein üblichen Lebensrythmus,
* Recht auf Heranziehung eines zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arztes für allgemeine medizinische Anliegen,
* Recht auf seelsorgerische Betreuung und psychologische Unterstützung,
* Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt sowie deren Unterbleiben auf Wunsch des:der Patienten:Patientin,
* Recht auf Kontakt mit Vertrauenspersonen auch außerhalb der Besuchszeiten im Falle nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes des:der Patienten:Patientin,
* Recht auf würdevolles Sterben und Kontakt des:der Sterbenden mit Vertrauenspersonen,
* Recht auf Aufklärung über mögliche Diagnose- und Behandlungsarten sowie deren Risken und über Kosten im Vorhinein,
* Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung,
* Recht auf Aufklärung über den Gesundheitszustand, die erforderliche Mitwirkung bei der Behandlung und einer therapieunterstützenden Lebensführung,
* Recht auf Abgabe von Willensäußerungen, durch die für den Fall des Verlustes der Handlungsfähigkeit der Wunsch des Unterbleibens einer Behandlung oder Behandlungsmethode zum Ausdruck gebracht wird, um möglichst darauf Bedacht nehmen zu können,
* Recht auf Geheimhaltung gesundheitsbezogener Daten im Rahmen des Datenschutzes,
* Recht auf Information über die Patienten-:Patientinnenrechte und Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte; sowie Ausfertigung einer Kopie unter Berücksichtigung therapeutischer Vorbehalte,
* Recht auf vorzeitige Entlassung,
* Recht auf Ausstellung eines Entlassungsbriefes,
* Recht auf Selbstbestimmung - Heranziehen von Patienten:Patientinnen zu klinischen Prüfungen und zu Forschungs- und Unterrichtszwecken nicht ohne deren ausdrückliche Zustimmung, die jederzeit widerrufen werden kann,
* Recht auf altersgerechte Ausstattung der Krankenräume von Minderjährigen und Erteilung von Unterricht - nach Maßgabe schulrechtlicher Bestimmungen - bei längerem stationären Aufenthalt,
* Recht auf medizinische Information, die auf Wunsch des:der Patienten:Patientin ihm:ihr oder einer Vertrauensperson gegenüber durch eine:n zur selbständigen Berufsausübung berechtigte:n Arzt:Ärztin in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben wird.
Zur Wahrnehmung dieser Patienten-:Patientinnenrechte können Sie sich an die Mitarbeiter:innen des Qualitätsmanagements wenden, die Ihre Anregungen und Beschwerden Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr entgegennehmen und auch Informationen erteilen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten:Patientinnen beim Amt der Kärntner Landesregierung die Kärntner Patienten-:Patientinnenanwaltschaft eingerichtet ist, die Ihnen zusätzlich zur Verfügung steht.
Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, Sie im Falle grober Missachtung der Hausordnung aus der Behandlung entlassen oder Ihre Besucher:innen aus dem Hause weisen zu müssen.