Hausordnung für das Rehabilitations­zentrum Weißer Hof

Das Rehabilitationszentrum Weißer Hof wurde von der AUVA mit einem erheblichen Kostenaufwand errichtet, um den Versicherten die bestmögliche Unfallheilbehandlung und Rehabilitation zu gewähren. Beim Zusammenwirken von Patienten:Patientinnen und Mitarbeiter:innen müssen im allseitigen Interesse gewisse Verhaltensregeln aufgestellt und auch beachtet werden.

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten sinngemäß für alle Personen, die sich in der Krankenanstalt aufhalten, unabhängig von Dauer oder Grund ihres Aufenthaltes.

Die unmittelbare Führung des Rehabilitationszentrums obliegt der Kollegialen Führung des Rehabilitationszentrums bestehend aus der Ärztlichen Leitung, der Verwaltungsleitung und der Pflegedienstleitung. Im Interesse einer bestmöglichen Behandlung ist es notwendig, die Anordnungen dieser Personen und sonstiger befugter Bediensteter zu beachten.

Auf die Bestimmungen der Hausordnung kann von allen Mitarbeiter:innen hingewiesen werden.

Entsprechende Maßnahmen bei Missachtung können von der Kollegialen Führung des Rehabilitationszentrums vollzogen werden.

Im Falle einer groben Missachtung der Hausordnung können Sie aus der Behandlung entlassen bzw. dem Hause verwiesen werden und/oder (straf-/dienst-)rechtliche Konsequenzen folgen. Handlungen, die vor dem österreichischen Recht als strafbar gelten (z.B. absichtliche Sachbeschädigung, Diebstahl, Bedrohung, etc.), werden zur Anzeige gebracht.


Allgemeine Bestimmungen


Brandschutz & Sicherheit 

  • Flucht- und Rettungswege sind aufgrund feuerpolizeilicher Bestimmungen unbedingt freizuhalten.

  • Das Rauchen ist im Haus strikt verboten und nur in den dafür vorgesehenen gekennzeichneten Außenbereichen gestattet.

  • Das Mitnehmen und die Verwendung von (E-)Bikes, (E-)Scootern, Skateboards und Rollschuhen im Haus ist strengstens untersagt.

  • Die Verwendung eigener Multimediageräte erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Patienten:Patientinnen ist die Verwendung erst nach Rücksprache mit dem Pflegepersonal gestattet, welches eine technische Überprüfung in die Wege leitet.

  • Bei Schneelage und Glatteis sind nur bestreute Wege und Straßen zu benutzen. Die Nutzung nicht geräumter bzw. nicht gestreuter Wege erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das Mitführen von Waffen aller Art und anderen potenziell gefährlichen Gegenständen ist verboten.


Diverses

  • AggressivesVerhalten in verbaler oder nonverbaler Form (z.B. Beschimpfen, Schreien, Androhen von Gewalt, körperlicher Bedrohung, anzügliches Verhalten u.Ä.) wird nicht geduldet.

  • Der Konsum von Alkohol oder Suchtgiften ist (auch während der Ausgänge) verboten und stellt einen Grund für eine vorzeitige Entlassung dar.

  • Die üblichen Regeln für Anstand und Sitte gelten auch im Rehabilitationszentrum, achten Sie auf angemessene Kleidung und Umgangsform.

  • Das Fotografieren und Filmen ist ausschließlich zu privaten und persönlichen Zwecken erlaubt. Andere Personen dürfen nur nach ausdrücklicher Zustimmung dieser Person gefilmt oder fotografiert werden.

    Ohne Zustimmung der Kollegialen Führung ist das Fotografieren und Filmen von Krankenhausräumlichkeiten verboten.

  • Höhere Geldbeträge oder Wertgegenstände sollten in der Kassa auf Ebene 1 deponiert werden. Für nicht ordnungsgemäß abgegebene Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden.

  • Das Spiel um Geld oder Geldeswert ist untersagt.

  • Dem Personal ist die Annahme von Geschenken (Geld- und Sachgeschenke) verboten.

  • Parken ist auf den markierten Parkplatzflächen kostenfrei möglich.

  • Jeder Schaden, der schuldhaft an den Einrichtungen verursacht wird, ist zu ersetzen. Es ist verboten, an Einrichtungsgegenständen Veränderungen vorzunehmen. Ebenso ist das unbefugte Berühren oder die unbefugte Inbetriebnahme von diagnostischen oder therapeutischen Geräten untersagt.

  • Es ist nicht gestattet, in der Einrichtung für bestimmte Produkte (z.B. Arzneimittel, Heilbehelfe etc.), Dienstleistungen (z. B. Schadensberatung etc.) und/oder Firmen zu werben. Auch Plakatwerbung ist untersagt.


Hygiene

  • Das Betreten der Rehabilitationsklinik ist einem:einer Hundehalter:Hundehalterin mit einem Assistenz- bzw. Therapiebegleithund in Ausübung dessen erlernter Tätigkeit gestattet.

  • Folgende Räume dürfen aus hygienischen Gründen von Assistenz- und Therapiehunden nicht betreten werden:

    • Operationsbereiche

    • Eingriffsbereiche

    • Behandlungsräume invasiv

    • Räume zur Schutzisolierung

    • Räume zur Quellenisolierung (z. B. multiresistente Keime)

    • Bereiche für die Lebensmittellagerung, - herstellung und - verteilung

    • Schwimmbad

Im Einzelfall ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

  • In kritischen Bereichen (wie z.B. Untersuchungsräume, Patientenzimmer, etc.) sind Topfpflanzen nicht gestattet.

  • Die Reinigung und Pflege unserer Anlagen sind mit hohen Kosten verbunden. Jede mutwillige Verunreinigung des Geländes oder der Gebäude ist zu unterlassen. Bei Zuwiderhandeln behalten wir uns vor, die anfallenden Reinigungs- oder Wiederherstellungskosten einzufordern.



Für Patienten:Patientinnen

  • Den Behandlungsanweisungen ist Folge zu leisten.

  • Verordnete Untersuchungen und Therapien sind pünktlich und in zweckmäßiger Kleidung wahrzunehmen.

  • Während der kommunizierten Visitenzeit ersuchen wir Sie, sich in Ihrem Zimmer aufzuhalten.

  • Heil- und Arzneimittel dürfen nur nach Absprache eingenommen bzw. verwendet werden. Arznei - und Diätbedürfnisse sind dem Arzt :der Ärztin mitzuteilen.

  • Achten Sie auf sorgsamen Umgang mit Heil- und Hilfsmitteln, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden.

  • Nehmen Sie Rücksicht auf andere, vermeiden Sie lärmende Unterhaltungen und stören Sie die Nachtruhe nicht. Nach Rücksprache und in Einvernehmen mit dem :der behandelnden Arzt:Ärztin ist ein Ausgang bis 20:00 Uhr möglich. Die Nachtruhe gilt von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

  • In den allgemeinen Bereichen sind Mobiltelefone und andere elektronische Geräte auf lautlos zu schalten.

  • Sollten Sie Zuspruch durch eine:n Seelsorger:in wünschen, ersuchen wir Sie, sich diesbezüglich an das Pflegepersonal zu wenden, das den Besuch eines:einer Seelsorger:in gerne veranlassen wird.

  • Es ist untersagt, den Stationsstützpunkt eigenmächtig zu betreten. 

In diesem Zusammenhang weisen wir noch auf mögliche Auswirkungen bei Verletzung der Hausordnung hin:

Der zuständige Versicherungsträger (der Kostenträger des Heilverfahrens) kann eine sonst gebührende Versehrtenrente versagen, wenn eine die Unfallheilbehandlung betreffende Anordnung ohne triftigen Grund nicht befolgt und dadurch die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst wird (§ 197 ASVG). Eine solche Nichtbefolgung liegt auch dann vor, wenn die versicherte Person wegen eines Verstoßes gegen die Hausordnung entlassen werden muss.


Für Besucher:innen

  • Die Besuchszeiten und -regelungen sind einzuhalten. Wir ersuchen Rücksicht auf andere Patienten:Patientinnen zu nehmen.

  • Das eigenmächtige Betreten der Therapie- und Behandlungsräume sowie der Stationsstützpunkte sowie des Speisesaals ist untersagt.


Wir danken für Ihr Verständnis!
Die Kollegiale Führung