Hausordnung für das Rehabilitations­zentrum Häring

Sehr geehrte Damen und Herren!

Herzlich Willkommen im Rehabilitationszentrum Häring der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA).

Im Interesse einer bestmöglichen Behandlung und eines reibungslosen Ablaufs bitten wir alle Personen im Rehabilitationszentrum Häring (Patienten:Patientinnen, Besuchende, Mitarbeitende) um Beachtung folgender Hausordnung.

Die unmittelbare Führung des Krankenhauses obliegt der Ärztlichen Leitung, der Verwaltungsleitung und der Leitung des Pflegedienstes.


Folgende Bestimmungen der Hausordnung sind einzuhalten:
  • Den Behandlungs- und allgemeinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

  • Melden Sie Beschwerden wie Schmerzen, Fieber, Unwohlsein oder andere beunruhigenden Symptome umgehend dem zuständigen Behandlungsteam.

  • Um Ihren Behandlungserfolg nicht zu gefährden, dürfen ausschließlich die im RH verordneten Heil- und Arzneimittel, sowie Diäten eingenommen bzw. eingehalten werden. Informieren Sie uns über bestehende Arznei-, Diät- und Behandlungsbedürfnisse.

  • Die Behandlung durch anstaltsfremde Personen im Rehabilitationszentrum Häring ist verboten.

  • Erscheinen Sie bitte pünktlich zu Ihren Terminen und in angemessener Kleidung.

  • Bleiben Sie zu den Visitenzeiten auf Ihrem Zimmer, um Ihre Behandlung zu besprechen.

  • Der Missbrauch von Alkohol und Suchtgiften stellt einen Grund zur sofortigen Entlassung dar.

  • Das Rauchen, auch von E-Zigaretten ist im Gebäude, einschließlich der Balkone, sowie auf dem Gelände des Rehabilitationszentrums Häring verboten. Es ist nur in den ausgewiesenen Bereichen gestattet.

  • Alle Mahlzeiten werden im Speisesaal eingenommen. Personen mit Unterstützungsbedarf erhalten ihre Mahlzeiten auf der Station oder im Zimmer.  

  • Benutzen Sie die Einrichtung, das Gebäude sowie das Gelände schonend. Fahrlässige oder vorsätzliche Beschädigungen führen zur Schadensersatzpflicht.

  • Überlassene Hilfsmittel etc. sowie die Kleidung des Rehabilitationszentrums Häring sind sorgsam zu behandeln. Schäden sind umgehend dem Personal zu melden.

  • Sauberkeit und Ordnung sind in einer Gesundheitseinrichtung sehr wichtig. Achten Sie auf Körperpflege und halten Sie bitte ihren Bereich in dem Zimmer ordentlich und sauber.

  • Interne Räumlichkeiten des Rehabilitationszentrums Häring dürfen nur vom Personal betreten werden.

  • Wir ersuchen Sie, sich nur in jenen Räumen aufzuhalten, die für Patienten:Patientinnen bestimmt sind. Aus Gründen der Hygiene können wir es nicht zulassen, dass von Patienten:Patientinnen oder ihren Besuchern:Besucherinnen Haustiere in das Rehabilitationszentrum Häring mitgebracht werden.

  • Das Betreten des Rehabilitationszentrums Häring ist einem:einer Hundehalter:Hundehalterin mit einem Assistenz- bzw. Therapiebegleithund in Ausübung dessen erlernter Tätigkeit gestattet.

Folgende Räume dürfen aus hygienischen Gründen von Assistenz- und Therapiehunden nicht betreten werden:

  1. Operationsbereiche

  2. Eingriffsbereiche

  3. Behandlungsräume invasiv

  4. Räume zur Schutzisolierung

  5. Räume zur Quellenisolierung (z.B. multiresistente Erreger)

  6. Bereiche für die Lebensmittellagerung, -herstellung und -verteilung

  7. Schwimmbad

Im Einzelfall ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.

  • Besuche sind zu den Besuchszeiten möglich. Wenn möglich, empfangen Sie Besuche außerhalb der Station. Wir schützen damit die Privat- und Intimsphäre anderer Personen. Besuche außerhalb der Besuchszeiten sind mit dem Pflegepersonal abzustimmen.

  • Die Werbung für bestimmte Produkte (z.B. Arzneimittel oder Heilbehelfe), Dienstleistungen (z.B. Schadensberatung) und Firmen ist verboten.

  • Die Basis für einen angenehmen Aufenthalt ist ein vertrauensvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander. Dazu gehören z.B. das Vermeiden von Lärm, das Wahren der Privat- und Intimsphäre, das Einhalten der Ruhezeiten etc.

  • Alle Bild- und Tonaufnahmen, z.B. mit Handy, Film- und Fotokamera, sind verboten. Ausnahmegenehmigungen müssen bei der Verwaltungsleitung beantragt werden.

  • Zum Schutz vor Diebstahl schließen Sie höhere Geldbeträge, Wertgegenstände und Dokumente in dem Zimmersafe ein.

  • Wir ersuchen Sie, dem Personal weder Trinkgelder noch sonstige Geschenke zu geben. Dem Personal ist es untersagt, dergleichen anzunehmen.

  • Waffen und andere gefährliche verletzende Gegenstände, wie z.B. Reizgase, Messer, Schlagstöcke etc., sind verboten.

  • Das Fahren mit Skateboards, Scootern, Rollerblades etc. ist im Rehabilitationszentrum Häring verboten.

  • Gerichtlich strafbare Handlungen (Diebstahl, absichtliche Sachbeschädigung, jede Art von Bedrohung, etc.) werden zur Anzeige gebracht.

  • Das Spiel um Geld oder Geldeswert ist untersagt.

  • Das vorzeitige Verlassen des Geländes der Rehabilitationszentrum Häring ist nur nach Rücksprache mit der Leitung des Rehabilitationszentrums Häring und mit einem unterzeichneten Revers erlaubt.

  • Bei Bedarf stellt das Pflegepersonal den Kontakt zur Seelsorge her.

  • Wir bitten Sie und ihre Besucher:innen, die Hausordnung im Interesse aller einzuhalten. Bei groben Verstößen behalten wir uns vor, Sie aus der Behandlung frühzeitig zu entlassen oder Ihren Besuch aus dem Haus zu verweisen.

Hinweis: Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann auch Auswirkungen auf Ihre Versicherungsleistungen haben. Der zuständige Versicherungsträger (das ist der Träger der Kosten des Heilverfahrens) kann gemäß § 197 ASVG eine Versehrtenrente versagen, wenn eine medizinisch notwendige Anordnung ohne triftigen Grund nicht befolgt wird und dadurch die Erwerbsfähigkeit negativ beeinflusst wird.

Rechte von Patienten:Patientinnen

Die Leitung des Rehabilitationszentrum Häring hat unter Bedachtnahme auf den Anstaltszweck dafür zu sorgen, dass die Rechte der Patienten:Patientinnen im Sinne des § 9a TirKAG bei ihrer Behandlung und Betreuung im Rehabilitationszentrum Häring beachtet werden. Es ist daher sicherzustellen, dass

  1. Recht auf rücksichtsvolle Behandlung;

  2. Recht auf Verschwiegenheit;

  3. Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung;

  4. Recht auf vorzeitige Entlassung;

  5. Recht auf Ausstellung eines Entlassungsbriefes;

  6. Pfleglinge Informationen über die ihnen zustehenden Rechte erhalten sowie ihr Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte und die Herstellung von Abschriften oder Ablichtungen davon ausüben können;

  7. Pfleglinge ihr Recht auf Aufklärung und Information über die Behandlungsmöglichkeiten samt Risiken ausüben können;

  8. auf Wunsch des Pfleglings ihm oder Vertrauenspersonen medizinische Informationen durch einen zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Arzt:Ärztin in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben werden;

  9. ausreichend Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt bestehen und Vertrauenspersonen des Pfleglings im Fall einer nachhaltigen Verschlechterung seines Gesundheitszustandes auch außerhalb der Besuchszeiten Kontakt mit dem Pflegling aufnehmen können;

  10. auf Wunsch des Pfleglings eine seelsorgerische Betreuung möglich ist;

  11. auf Wunsch des Pfleglings eine psychologische Unterstützung möglich ist;

  12. die Intimsphäre der Pfleglinge ausreichend gewahrt ist, auch in Mehrbetträumen;

  13. neben der Erbringung fachärztlicher Leistungen auch für allgemeine medizinische Anliegen des Pfleglings ein zur selbständigen Berufsausübung berechtigte:r Arzt:Ärztin zur Verfügung steht,

  14. ein würdevolles Sterben sichergestellt ist und Vertrauenspersonen Kontakt mit dem Sterbenden pflegen können;

  15. bei der Leistungserbringung möglichst auf den im allgemeinen üblichen Lebensrhythmus abgestellt wird;

  16. bei der stationären Versorgung von Kindern eine möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume gegeben ist;

  17. stationär aufgenommene Pfleglinge eine qualifizierte Pflege dauernd gesichert ist.

Zur Wahrnehmung dieser Rechte können Sie sich an das Qualitätsmanagement des Rehabilitationszentrums Häring wenden.

Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen eine erfolgreiche Rehabilitation!