Gewalt am Arbeitsplatz: erkennen, verantworten, vorbeugen
Gewalt am Arbeitsplatz hat viele Gesichter. Dieser Beitrag ordnet Erscheinungsformen ein, klärt Verantwortlichkeiten und zeigt, wie Prävention im Betrieb wirksam umgesetzt werden kann.
Gewalt am Arbeitsplatz ist kein Randphänomen. In Österreich berichteten im Rahmen des Word Risk Polls mehr als ein Drittel der Frauen und jeder fünfte Mann, in den vergangenen fünf Jahren von psychischer, sexueller oder körperlicher Gewalt oder von Belästigung am Arbeitsplatz betroffen gewesen zu sein.
Gewalt zeigt sich also nicht nur in offenen körperlichen Angriffen. Sie reicht von Beschimpfungen und Einschüchterungen über sexuelle Belästigung bis hin zu digitalen Angriffen, etwa in internen Kommunikationstools. Besonders häufig sind Beschäftigte betroffen, die im direkten Kontakt mit Kunden:Kundinnen, Klienten:Klientinnen oder Patienten:Patientinnen arbeiten. Für Betriebe bedeutet das: Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein Risiko der Arbeitsorganisation – und damit ein Thema der betrieblichen Prävention.
Was bedeutet Gewalt im betrieblichen Kontext?
Mit dem Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das auch in Österreich gilt, liegt eine international verbindliche Grundlage vor, die Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt klar definiert:
„Im Sinne des Übereinkommens bezieht sich der Begriff „Gewalt und Belästigung“ in der Arbeitswelt auf eine Bandbreite von inakzeptablen Verhaltensweisen und Praktiken oder deren Androhung, gleich ob es sich um ein einmaliges oder ein wiederholtes Vorkommnis handelt, die auf physischen, psychischen, sexuellen oder wirtschaftlichen Schaden abzielen, diesen zur Folge haben oder wahrscheinlich zur Folge haben, und umfasst auch geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung.“1
Klare Verantwortung, klare Regeln
Aus arbeitsrechtlicher Perspektive ergibt sich daraus eine klare Verantwortung für Arbeitgeber:innen. Gewalt und Belästigung gelten als arbeitsbedingte Gefährdungen. Betriebe sind verpflichtet, Risiken im Rahmen der Evaluierung zu beurteilen, geeignete Schutz- und Präventionsmaßnahmen umzusetzen und klare interne Regelungen zu schaffen. Dazu zählen insbesondere nachvollziehbare Definitionen, verbindliche Leitlinien gegen Gewalt und Belästigung, geregelte Meldewege sowie Maßnahmen für den Umgang mit Vorfällen und deren Nachbereitung.
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Formen von Gewalt am Arbeitsplatz
Gewalt in der Arbeitswelt zeigt sich in unterschiedlichen Erscheinungsformen, die sich überschneiden können und nicht immer auf den ersten Blick als solche erkennbar sind. Für die Prävention und betriebliche Klarheit ist eine differenzierte Betrachtung sinnvoll. Folgende Formen lassen sich ausmachen:
- Körperliche Gewalt
Darunter fallen tätliche Angriffe wie beispielsweise Schlagen, Stoßen, Festhalten oder körperliches Bedrängen. Körperliche Verletzungen sind oft besonders sichtbar. - Verbale und psychische Gewalt
Dazu zählen Beschimpfungen, Drohungen, Demütigungen, Bloßstellungen, Einschüchterungen oder systematisches Ausgrenzen. Auch wiederholte herabwürdigende Kommunikation durch Vorgesetzte oder Kollegen:Kolleginnen kann psychische Gewalt darstellen. - Sexuelle Gewalt und Belästigung
Sie umfasst unerwünschte sexualisierte Bemerkungen, Gesten oder Berührungen und sexualisierte Übergriffe. Betroffen sind überwiegend Frauen, insbesondere in dienstleistungsnahen Tätigkeiten oder in Abhängigkeitsverhältnissen. - Digitale Gewalt
Mit der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt gewinnen digitale Formen an Bedeutung: belästigende Nachrichten, unangemessene Kommentare in internen Tools, das Verbreiten von Gerüchten oder das gezielte Bloßstellen über digitale Kanäle. Digitale Gewalt endet nicht an der Bürotür.
Arbeitsbedingungen können Gewalt begünstigen oder aufrechterhalten, etwa durch fehlende Meldewege oder ein Betriebsklima, in welchem Übergriffe bagatellisiert oder ignoriert werden.
Zahlen und Fakten: Wie häufig Gewalt in der Arbeitswelt vorkommt
Viele Arbeitnehmer:innen sind schon mit gewaltsamen Erlebnissen am Arbeitsplatz in Kontakt gekommen. Das belegen verschiedene Untersuchungen und Statistiken, die unterschiedliche Aspekte von Gewaltvorfällen dokumentieren.
Nach der Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria berichteten 2020 rund 4,1 % der Erwerbstätigen (etwa 177.000 Personen), in ihrer Arbeitsumgebung von körperlicher Gewalt bedroht zu sein. Frauen waren häufiger betroffen als Männer. Auffällig ist zudem die Entwicklung über die Zeit: Die Belastungsquote ist zwischen den drei Erhebungszeitpunkten (2007, 2013, 2020) kontinuierlich gestiegen.
Dass Gewalt weit über körperliche Angriffe hinausgeht, verdeutlicht der internationale World Risk Poll von 2021: In Österreich gaben 34 % der weiblichen und 20 % der männlichen Beschäftigten an, in den letzten fünf Jahren von Gewalt am Arbeitsplatz betroffen gewesen zu sein. Abgefragt wurden psychische, sexuelle und körperliche Gewalt und Belästigung. Jeweils mehr als zwei Drittel dieser Fälle waren Formen psychischer und/oder sexueller Gewalt oder Belästigung.
Gewalt in der Arbeitswelt stellt also ein relevantes Unfallgeschehen dar – insbesondere in Tätigkeiten in denen intensiver Kontakt mit Kunden:Kundinnen, Klienten:Klientinnen oder Patienten:Patientinnen an der Tagesordnung ist. Für Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz bedeutet das: Gewalt ist kein individuelles Problem, sondern ein systemisches Risiko, das in der Präventionsarbeit berücksichtigt werden muss.
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Verantwortung auf mehreren Ebenen
Wirksame Gewaltprävention im Betrieb entsteht nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch das Zusammenspiel mehrerer Ebenen. Entscheidend ist dabei eine klare Haltung: Gewaltprävention ist Teil der betrieblichen Verantwortung und muss systematisch in Arbeitssicherheit und Gesundheitsprävention verankert werden. Kommunikation spielt dabei eine zentrale Rolle – vorsorglich ebenso wie im Umgang mit Vorfällen.
Organisation und Strukturen
Auf organisatorischer Ebene braucht es klare Rahmenbedingungen. Dazu gehören:
- verständliche Definitionen von Gewalt und Grenzverletzungen
- verbindliche Leitlinien
- geregelte Zuständigkeiten
- transparente Melde- und Unterstützungsangebote
Betriebe sind gefordert, Risiken im Rahmen der Evaluierung zu berücksichtigen und Präventionskonzepte zu entwickeln, die vor, während und nach einem Gewaltvorfall greifen. Eine offene Kommunikationskultur ist ein wichtiger Schutzfaktor, denn nur wenn Gewalt benennbar ist, kann sie auch verhindert werden.Â
Führung und Verantwortung
Führungskräfte nehmen eine Schlüsselrolle ein. Sie prägen den Umgangston, setzen Grenzen und entscheiden, ob Grenzverletzungen ernst genommen oder bagatellisiert werden. Gewaltprävention bedeutet hier vor allem: hinschauen, ansprechen, unterstützen. Führungskräfte müssen präventiv und im Akutfall handeln, klar Position beziehen und festgelegte Konsequenzen auch tatsächlich umsetzen.
Beschäftigte und Arbeitsalltag
Auch Beschäftigte selbst sind Teil der Präventionskultur. Sie brauchen Wissen darüber, was als Gewalt gilt, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt und wie sie Grenzverletzungen ansprechen können – bei sich selbst oder bei Kollegen:Kolleginnen. Eine funktionierende Prävention entlastet Beschäftigte, weil sie Verantwortung nicht individualisiert, sondern auf mehrere Schultern verteilt.
Vertiefende Maßnahmen zur strukturierten Gewaltprävention im Betrieb – etwa entlang der Phasen vor, während und nach einem Vorfall – beschreibt auch der Beitrag „Gewalt am Arbeitsplatz ist keine Privatsache" (Sichere Arbeit 6/2025).
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Prävention im Sinne von STOP
Was kann Gewaltprävention nun konkret im Betrieb bedeuten, wo werden sinnvolle Maßnahmen sichtbar? Auch in diesem Kontext steht die Gestaltung von Arbeitsbedingungen – und nicht vorrangig das Verhalten einzelner Personen – im Vordergrund. Laut Infosheet der Arbeitsinspektion heißt das, Gefährdungen sind möglichst zu vermeiden (S = Substitution), ansonsten sind technische (T), organisatorische (O) und personenbezogene (P) Maßnahmen anzuwenden.
Technische MaßnahmenÂ
Gestaltung von Räumen und Ausstattung, die Sicherheit erhöht oder Eskalation erschwert:
- Notrufsysteme, Alarmknöpfe oder Kontaktmöglichkeiten bei Alleinarbeit
- Zutrittskontrollen, versperrbare Türen oder getrennte Bereiche
- Trennende Schutzwände, Sprechanlagen oder klare Distanzzonen
- Gute Beleuchtung und übersichtliche Wartebereiche
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Organisatorische MaßnahmenÂ
Arbeitsabläufe so strukturieren, dass Konfliktsituationen gar nicht erst entstehen oder früh abgefangen werden:
- Vermeidung von Alleinarbeit, ausreichend Personal
- Warteschlangen- und Terminmanagement
- Klare Notfallabläufe und Meldeketten
- Sichtbare Hausregeln und klare Konsequenzen bei Übergriffen
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Personenbezogene Maßnahmen
Kompetenzen stärken und Unterstützung sicherstellen:
- Regelmäßige Information zu Gewalt, Belästigung und Meldewegen
- Deeskalations- und Kommunikationstrainings
- Benannte Ansprech- oder Vertrauenspersonen
- Unterstützung bzw. Sanktionen nach Vorfällen
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Fazit: GewaltÂprävention braucht Klarheit und Vorbereitung
Gewalt am Arbeitsplatz ist kein Ausnahmephänomen, sondern ein ernstzunehmendes Risiko. Sie zeigt sich in unterschiedlichen Formen, ist häufig strukturell mitbedingt und kann als Arbeitsunfall gravierende gesundheitliche und organisatorische Folgen haben. Internationale Vorgaben wie das ILO-Übereinkommen Nr. 190 schaffen einen klaren Rahmen und machen deutlich, dass Gewaltprävention Teil der Arbeitssicherheit ist. Betriebe müssen vorbereitet sein: Sorgfältige Evaluierung, transparente Kommunikation, verbindliche Leitlinien und unterstützende Strukturen helfen, Graubereiche zu reduzieren und Handlungssicherheit zu schaffen – bevor es zum Ernstfall kommt. Gewaltprävention ist damit kein Zusatz, sondern ein zentraler Baustein für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen.
Quellen:
- Online: RIS - Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt Art. 1 - Bundesrecht konsolidiert; 05.02.2026
- Statistik Austria (2022). Arbeitsunfälle und Arbeitsbezogene Gesundheitsprobleme. Modul der Arbeitskräfteerhebung 2020. Wien: Bundesanstalt Statistik Österreich.
- Online: https://www.lrfoundation.org.uk/sites/default/files/2024-05/austria%20%281%29.pdf; 10.02.2026.
- Vgl.: Infosheet der Arbeitsinspektion unter www.gesundearbeit.at: Infosheet - Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz; 5.2.2026.
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter: sichereswissen@auva.at