Das Merkblatt informiert Führungskräfte über notwendige Radonschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen, die in Radonschutzgebieten liegen, über die gesetzlichen Grundlagen (Strahlenschutzverordnung, Strahlenschutzgesetz 2020, EU-Richtlinie) und die praktische Umsetzung des Radonschutzes.
Radon ist ein unsichtbares, geruch- und geschmackloses, leicht radioaktives Gas, dessen Zerfallsprodukte das Lungenkrebsrisiko erhöhen. Insbesondere Betriebe in Radonschutzgebieten mit Arbeitsplätzen in Keller- oder Erdgeschoßen, müssen sich an die zuständige Behörde wenden und Messungen durchführen lassen.