M.plus 075.2 Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten
AUVA Titelbild des Merkblattes "M.plus 075.2 Arbeitsplätze in Radonschutzgebieten"

Das Merkblatt informiert Führungskräfte über notwendige Radonschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen, die in Radonschutzgebieten liegen, über die gesetzlichen Grundlagen (Strahlenschutzverordnung, Strahlenschutzgesetz 2020, EU-Richtlinie) und die praktische Umsetzung des Radonschutzes.

Radon ist ein unsichtbares, geruch- und geschmackloses, leicht radioaktives Gas, dessen Zerfallsprodukte das Lungenkrebsrisiko erhöhen. Insbesondere Betriebe in Radonschutzgebieten mit Arbeitsplätzen in Keller- oder Erdgeschoßen, müssen sich an die zuständige Behörde wenden und Messungen durchführen lassen.

Mai 2021 Bestellen