Hausordnung für die Rehabilitationsklinik Tobelbad
Sehr geehrte:r Patient:in! Sehr geehrte Besucherin!
Sie befinden sich in einem Rehabilitationszentrum der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt.
Um Ihre Behandlung, Pflege und Ihr persönliches Wohl sind erfahrene Ärzte:Ärztinnen, Pflegepersonen und viele andere Mitarbeitende bemüht.
Die unmittelbare Führung des Krankenhauses obliegt der Ärztlichen Leitung, der Verwaltungsleitung und der Leitung des Pflegedienstes. Im Interesse einer bestmöglichen Behandlung ist es notwendig, die Anordnungen des Personals zu beachten.
Den Behandlungs- und allgemeinen Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
Heil- und Arzneimittel dürfen keinesfalls eigenmächtig verwendet werden. Begründete Arznei- und Diätbedürfnisse sind dem:der Arzt:Ärztin mitzuteilen.
Wenden Sie sich bei Auftreten von Schmerzen, Fieber, Unwohlsein oder sonstigen Umständen, die Sie beunruhigen, sofort an den:die zuständigen:zuständige Arzt:Ärztin, Ihre zuständige Pflegeperson etc.
Es ist untersagt Betriebsräumlichkeiten wie z.B. Behandlungsräume, Teeküchen, Dienstzimmer und Wirtschafts- oder technische Anlagen eigenmächtig zu betreten.
Mitarbeitenden unseres Hauses ist mit entsprechendem Respekt und Umgangston entgegenzutreten.
Aggressives Verhalten gegenüber Mitarbeitenden in verbaler oder non-verbaler Form (z.B. Beschimpfen, Schreien, Androhen von Gewalt, körperliche Bedrohung, anzügliches Verhalten u. ä.) wird strafrechtlich geahndet und hat eine vorzeitige Entlassung bzw. Verweisung aus dem Haus zur Folge. Dies trifft auch bei Nichteinhaltung spezieller Verhaltensmaßnahmen in Krisensituationen zu.
Während der Visite hat sich jeder:jede Patient:in in seinem:ihrem Bett aufzuhalten.
Meiden Sie Alkohol und Suchtgifte; der Missbrauch stellt einen Grund zur vorzeitigen Entlassung dar.
Wir ersuchen Sie, die Einrichtungen in der Rehabilitationsklinik Tobelbad im allgemeinen Interesse pfleglich zu behandeln. Bei schuldhafter Verursachung von Schäden müsste der:die Schuldtragende gegebenenfalls zum Schadenersatz herangezogen werden. Beschädigte oder beschmutzte Gegenstände sollen zur Ausbesserung oder Reinigung dem Pflegepersonal übergeben werden.
Das Rauchen im Klinikgebäude ist grundsätzlich verboten und nur in den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Außenbereichen gestattet. In den Patienten-:Patientinnenzimmern und auf den Balkonen ist das Rauchen ausnahmslos untersagt.
Bei der Nutzung von elektronischen Geräten (z.B. Handy, Laptop, Notebook, etc.) ist Rücksicht auf Mitpatienten: patientinnen zu nehmen! Sollte es durch die Verwendung der elektronischen Geräte zu Störungen des Krankenhausbetriebes kommen, können Sie durch das Personal der Rehabilitationsklinik Tobelbad aufgefordert werden, das Gerät auszuschalten. Dieser Anweisung ist Folge zu leisten.
Grundsätzlich werden alle Mahlzeiten im Speisesaal eingenommen, für hilfsbedürftige Patienten:Patientinnen werden die Mahlzeiten auf der Station oder ans Bett serviert werden.
In den Wartebereichen sind Mobiltelefone lautlos zu schalten, ein Filmen bzw. Sprachaufnahmen mit Schädigungsabsicht ist gemäß des § 51 Datenschutzgesetz (DSG) strafbar, verletzt das Grundrecht auf Datenschutz.
Das Betreten der Rehabilitationsklinik ist einem:einer Hundehalter:Hundehalterin mit einem Assistenz- bzw. Therapiebegleithund in Ausübung dessen erlernter Tätigkeit gestattet. Folgende Räume dürfen aus hygienischen Gründen von Assistenz- und Therapiehunden nicht betreten werden: Operationsbereiche, Eingriffsbereiche, Behandlungsräume invasiv, Räume zur Schutzisolierung, Räume zur Quellenisolierung (z.B. multiresistente Erreger), Bereiche für die Lebensmittellagerung, -herstellung und .verteilung, Schwimmbad. Im Einzelfall ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Das Mitbringen von Waffen bzw. waffenähnlichen Gegenständen ist verboten.
Das Fahren mit Skateboards, Scootern, Rollerblades etc. ist im Krankenhaus verboten.
Jedes gerichtlich strafbare Verhalten (Diebstahl, absichtliche Sachbeschädigung, jede Art von Bedrohung, etc.) wird bei der Polizei angezeigt.
Das Spiel um Geld oder Geldeswert ist untersagt.
Zu den verordneten Untersuchungen und Therapien finden Sie sich bitte pünktlich und in zweckentsprechender Kleidung ein.
Bei einem stationären Aufenthalt sind höhere Geldbeträge oder Wertgegenstände bei der Krankenhausverwaltung zu deponieren. Für nicht ordnungsgemäß abgegebene Wertsachen wird nicht gehaftet. Ambulante Patienten:Patientinnen haften selbst für mitgebrachte Wertgegenstände.
Wir ersuchen Sie, dem Personal weder Trinkgelder noch Geschenke übergeben. Dem Personal ist es untersagt, dergleichen anzunehmen.
Patienten:Patientinnen und Besucher:innen sowie den Beschäftigten des Krankenhauses ist es nicht gestattet, im Krankenhaus für bestimmte Produkte (z.B.: Arzneimittel oder Heilbehelfe, Dienstleistungen (z.B. Schadensberatung) und Firmen zu werben.
Die Besuchszeiten sind durch Aushang bekannt gemacht und sind möglichst einzuhalten.
Besucher:innen ist das Sitzen auf Betten und anderen Behandlungseinrichtungen aus Gründen der Hygiene nicht gestattet.
Das Verlassen des Klinikgeländes der Rehabilitationsklinik Tobelbad ist Patienten:Patientinnen nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Leitung der Rehabilitationsklinik erlaubt.
Beschwerden an die Krankenanstalt können schriftlich oder mündlich bzw. telefonisch eingebracht werden. Schriftliche Beschwerden können nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten der Krankenanstalt per Telefax, E-Mail etc. eingebracht werden. Das Qualitätsmanagement hat die beschwerdeführende Person über das Ergebnis der Überprüfung sowie über die weiteren Veranlassungen zu informieren.
Abschließend ersuchen wir Sie nochmals, diese Hausordnung im eigenen Interesse und im Interesse Ihrer Mitpatienten:patientinnen und unseres um Sie bemühten Personals zu beachten. ln diesem Sinne bitten wir Sie auch, Ihre Besucher:innen auf die Notwendigkeit der Beachtung der vorangestellten Regeln für das Zusammenleben in der Rehabilitationsklinik Tobelbad hinzuweisen. Wir würden es bedauern, Sie im Falle grober Missachtung der Hausordnung aus der Behandlung entlassen oder Ihre Besucher:innen aus dem Haus weisen zu müssen.
Aber nicht nur Pflichten, deren Beachtung und Einhaltung eingefordert werden, sind mit dem Aufenthalt in der Rehabilitationsklinik Tobelbad verbunden. Sie haben auch folgende Rechte (Patienten-:Patientinnenrechte), um deren Einhaltung wir bemüht sind.
Diese Rechte sind insbesondere:
Recht auf Verschwiegenheit
Recht auf Aufklärung und umfassende Information über Behandlungsmöglichkeiten und Risiken
Recht auf Zustimmung zur Behandlung oder Verweigerung der Behandlung
Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte bzw. auf Ausfertigung einer Kopie unter Berücksichtigung therapeutischer Vorbehalte
Recht auf ausreichende Besuchs- und Kontaktmöglichkeiten mit der Außenwelt sowie durch Angehörige und Vertrauenspersonen, bei nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes auch außerhalb der Besuchszeiten
Recht auf seelsorgerische Betreuung
Recht auf vorzeitige Entlassung
Recht auf Ausstellung eines Entlassungsbriefes
Recht auf Einbringung von Anregungen und Beschwerden
Recht auf ausreichende Wahrung der Privatsphäre, auch in Mehrbetträumen
Recht auf psychologische Unterstützung
Recht auf möglichst kindergerechte Ausstattung der Krankenräume bei stationärer Versorgung von Kindern
Recht auf würdevolles Sterben bzw. Sicherstellung der Kontaktmöglichkeit mit Vertrauenspersonen bei Sterbenden sowie außerhalb der Besuchszeit bei nachhaltiger Verschlechterung des Gesundheitszustandes
Recht auf medizinische Information, die auf Wunsch des:der Patienten:Patientin ihm:ihr oder einer Vertrauensperson gegenüber durch einen:eine zur selbständigen Berufsausübung berechtigten:berechtigte Arzt:Ärztin in möglichst verständlicher und schonungsvoller Art gegeben wird.
Zur Wahrnehmung dieser Patienten-:Patientinnenrechte können Sie sich an die Anstaltsleitung der Rehabilitationsklinik Tobelbad werden. Für Informationen, Anregungen und Beschwerden steht Ihnen darüber hinaus von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr das Qualitätsmanagement zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass zur Wahrung und Sicherung der Rechte und Interessen der Patienten:Patientinnen beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eine Patienten-:innenvertretung - unter der Leitung eines:einer Patientenombudsmannes:Patientenombudsfrau eingerichtet ist, die Ihnen zusätzlich zur Verfügung steht:
Patientenvertretung des Landes Steiermark
PatientInnen- und Pflegeombudsschaft
8010 Graz, Friedrichgasse 9
Tel. Nr. (0316) 877 - 3350
ppo@stmk.gv.at
Vorsorglich machen wir darauf aufmerksam, Sie im Falle grober Missachtung der Hausordnung aus der Behandlung entlassen oder Ihre Besucher:innen aus dem Hause weisen zu müssen.
Der Ordnung halber weisen wir auch auf eine weitere Auswirkung bei Verletzungen der Hausordnung hin:
Der zuständige Versicherungsträger (das ist jener Sozialversicherungsträger, der die Kosten Ihrer Behandlung in der Rehabilitationsklinik Tobelbad trägt) kann eine sonst gebührende Versehrtenrente versagen, wenn eine die Unfallheilbehandlung betreffende Anordnung ohne triftigen Grund nicht befolgt und dadurch die Erwerbsfähigkeit eines:einer Patienten:Patientin ungünstig beeinflusst wird (§ 197 ASVG). Eine solche Nichtbefolgung liegt auch dann vor, wenn ein:eine Versicherte:r wegen eines groben Verstoßes gegen die Hausordnung entlassen werden muss.