Wichtige Funktionen im betrieblichen Brandschutz
Brände zählen zu den Ereignissen mit besonders schwerwiegenden Folgen für Menschen, Betriebe und die Volkswirtschaft. Laut Brandschadenstatistik der österreichischen Brandverhütungsstellen wurden im Jahr 2024 insgesamt 8.126 Brandschäden (ohne Kleinschäden) registriert. Die dabei entstandene Schadenssumme betrug rund 478 Millionen Euro.
Der betriebliche Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, Brände zu verhindern, Menschen zu schützen und allgemein die Sicherheit in Arbeitsstätten zu verbessern. Im Kontext des Arbeitnehmer:innenschutzes bedeutet das, Arbeitnehmer:innen vor den Folgen eines Brandes zu bewahren. Dieser Schutz bezieht sich im Wesentlichen auf präventive Maßnahmen, beispielsweise zur Sicherung der Flucht oder zur Verhütung von Entstehungsbränden, aber auch auf den gezielten Einsatz von Erster- und Erweiterter Löschhilfe. Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte nehmen dabei als speziell ausgebildete Personen eine wichtige Rolle ein, indem sie Betriebe bei der Umsetzung des vorbeugenden Brandschutzes unterstützen.
Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte
Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte nehmen eine zentrale Rolle im betrieblichen Brandschutz ein. Sie unterstützen Arbeitgeber:innen dabei, Brandgefahren zu erkennen, vorbeugende Maßnahmen umzusetzen und die Sicherheit von Arbeitnehmer:innen im Brandfall zu gewährleisten. Ihre Tätigkeiten leisten einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Menschen, Sachwerten und Betriebsabläufen.
Brandschutzbeauftragte organisieren und koordinieren den betrieblichen Brandschutz. Unterstützt werden sie dabei in bestimmten Bereichen von Gebäuden oder Betriebsanlagen durch Brandschutzwarte.
Aufgaben der Brandschutzbeauftragten bzw. Brandschutzwarte
Laut der Definition aus der ÖNORM F 1000, ist der:die Brandschutzbeauftragte eine „Person mit einem ausreichenden technischen Verständnis und einer definierten Ausbildung, die die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes in einem Betrieb, in einer Anstalt, in einer Anlage oder in einem Objekt u. dgl. wahrzunehmen hat.“
Ein Brandschutzwart ist ein „geschultes Brandschutzorgan, das für einzelne Teile eines Objektes oder einer Anlage zur Unterstützung des Brandschutzbeauftragten bestellt ist.“
Die genauen Aufgaben des:der Brandschutzbeauftragten sind im Wesentlichen im 5. Abschnitt der AStV geregelt. Auch in Landesgesetzen und in der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 119/21 (O) werden Aufgaben festgelegt.
Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere:
• Erstellen einer Brandschutzordnung
• Erstellen der Brandschutzpläne
• Ausführen der Betriebsbrandschutz-Eigenkontrolle
• Veranlassung periodischer Überprüfungen
• Ausbildung der Arbeitnehmer:innen
• Führen des Brandschutzbuches
• Durchführung von Räumungsübungen
• Ausstellen von Freigabescheinen
Brandschutzwarte unterstützen den:die Brandschutzbeauftragte:n bei den auszuführenden Tätigkeiten. Sie sind für einen bestimmten Teil eines Gebäudes oder Geländes zuständig – beispielsweise, um innerhalb bestimmter Bereiche der Arbeitsstätte die Brandsicherheit zu überwachen oder auch bei der Räumung zu unterstützen.
Den Brandschutzbeauftragten ist während der Dienstzeit ausreichend Zeit für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu gewähren und es sind ihnen alle dazu erforderlichen Mittel und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sie sind mit den nötigen Befugnissen auszustatten. (AStV § 45 (4))
Wann sind Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzwarte zu bestellen?
Die Verpflichtung zur Bestellung von Brandschutzbeauftragten ist vielfältig und kann sich aus verschiedenen Gründen ergeben:
- Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung (AStV § 43 Abs. 1)
- Bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften (z.B. landesgesetzlicher Vorschriften, Richtlinien des österreichischen Instituts für Bautechnik)
-
behördliche Auflagen (z.B. der Betriebsanlagengenehmigung)
- Vereinbarung mit der Feuerversicherung
Durch das ASchG werden Arbeitgeber:innen außerdem verpflichtet, gewisse Vorkehrungen zu treffen, um die Entstehung eines Brandes und im Brandfall die Gefährdung der Arbeitnehmer:innen zu verhindern.
Selbst wenn keine Verpflichtung für die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten zutrifft, muss gemäß der AStV § 44a sichergestellt werden, dass in jeder Arbeitsstätte Personen benannt werden, welche im Anlassfall bestimmte Veranlassungen treffen können, die bei einer Evakuierung notwendig sind. Diese Personen werden in der Praxis „Evakuierungsbeauftragte“ oder „Evakuierungshelfer:innen“ genannt.
Rechtliche Grundlagen
Mehrere Rechtsakte verknüpfen Brandschutz eindeutig mit Arbeitnehmer:innenschutz, das heißt die gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeber:innen, den Schutz der Beschäftigten vor Brand- und Explosionsgefahren sicherzustellen. Als Beispiele seien insbesondere das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), die Arbeitsstättenverordnung (AStV) oder die Verordnung explosionsfähiger Atmosphären (VEXAT) genannt.
Ausbildung und Qualifikation
Die Anforderungen an die Ausbildung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten sind klar geregelt und orientieren sich an den Vorgaben der Technischen Richtlinie Vorbeugender Brandschutz TRVB 117/24 (O). Darin sind sowohl die zu vermittelnden Themenbereiche als auch die Ausbildungsdauer und die Anforderungen an anerkannte Ausbildungseinrichtungen festgelegt.
Die AUVA ist anerkannte Ausbildungseinrichtung und bietet entsprechende Seminare für Brandschutzwarte und Brandschutzbeauftragte an. Die praxisnahen Kurse vermitteln aktuelles Fachwissen und geben den Teilnehmer:innen das Rüstzeug, um in ihren Betrieben eine wesentliche Rolle im vorbeugenden Brandschutz zu übernehmen.
Die Absolventen des Brandschutzwart- und/oder des Brandschutzbeauftragtenseminars, erhalten nach erfolgreich abgelegter Prüfung ein Zeugnis, eine Teilnahmebestätigung und einen österreichweit gültigen Brandschutzpass, gemäß den Bestimmungen der technischen Richtlinien des vorbeugenden Brandschutzes TRVB 117/24 (O).
Darüber hinaus bietet die AUVA regelmäßig die Ausbildung zum Evakuierungsbeauftragten bzw. zur Evakuierungshelferin oder zum Evakuierungshelfer an. Dieses Seminar bereitet Personen auf ihre Aufgaben bei Räumungen und Evakuierungen vor und vermitteln unter anderem den sicheren Umgang mit tragbaren Feuerlöschern sowie das richtige Verhalten im Brandfall.
AUVA- Seminar „Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten“
Alle Details und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Schulungsplattform AUVKurs.
FAQ – Häufig gestellte Fragen
Brandschutzbeauftragte koordinieren den betrieblichen Brandschutz und übernehmen die organisatorische Verantwortung. Brandschutzwarte unterstützen sie in bestimmten Bereichen eines Betriebes oder Gebäudes.
Nein. Die Verpflichtung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben, behördlichen Auflagen oder betrieblichen Erfordernissen.
Unabhängig von einer Bestellungspflicht für Brandschutzbeauftragte müssen geeignete Personen für Maßnahmen im Evakuierungsfall vorgesehen werden.
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