Generelle Zutrittsregelungen für AUVA-Einrichtungen

Seit Mai 2023 besteht für unsere Patienten:Patientinnen und Besucher:innen während des Aufenthalts in unserer Gesundheitseinrichtung keine Verpflichtung mehr zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes! Auf Basis der jeweiligen Hausordnung kann aber anlassspezifisch, unabhängig von der stattgehabten Pandemiesituation, auch in Zukunft vorübergehend eine Maskenpflicht ausgesprochen werden. 

Bitte beachten Sie die gültigen Besuchszeiten und die Hausordnung der jeweiligen Gesundheitseinrichtung! 

Im Sinne der Patienten-:Patientinnensicherheit bitten wir Sie, sowohl die Dauer (Richtwert 1 Stunde), als auch die Personenanzahl (max. 3 Personen) pro Tag für den Besuch einzuschränken (Begleitung durch max. 1 Kind unter 14 Jahren ist möglich). 

Bei kritischem Zustand, im Rahmen der Palliativversorgung und bei Kleinkindern wird nach Rücksprache von dieser Regelung Abstand genommen.

Pro Zutritt ist eine Begleitperson möglich.

Den Anweisungen des Personals der AUVA-Gesundheitseinrichtungen ist Folge zu leisten.  Wir danken für Ihr Verständnis! 

Allgemeine Hygieneinformationen für Besucher:innen

  • Wir ersuchen Sie dringend, bei Erkältungs- oder sonstigen Krankheitssymptomen auf Besuche zu verzichten! Wenn Sie sich krank fühlen, vermeiden Sie Besuche in unserer Behandlungseinrichtung.
  • Nach akuten Durchfall-Erkrankungen ist ein Besuch erst wieder möglich, nachdem Sie 48 Stunden symptomfrei gewesen sind.
  • Für Besucher:innen steht ausschließlich das Besucher:innen-WC zur Verfügung.
  • Die Betten sind den Patienten:Patientinnen vorbehalten, diese sind keine Ablage bzw. Sitzgelegenheit für Besucher:innen.
  • Topfpflanzen sind verboten. Blumenwasser bitte ins WC entleeren!
  • Auf Intensivstationen sind auch Schnittblumen verboten.
  • Lebensmittel bitte nur in Absprache mit dem medizinischen Personal mitbringen – richtige Lagerung beachten!
  • Bei manchen Patienten:Patientinnen sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig. In diesen Fällen werden sie vom medizinischen Personal der jeweilen Abteilung darüber informiert.