Generelle Zutrittsregelungen für AUVA-Einrichtungen

Bitte beachten Sie die gültigen Besuchszeiten und die Hausordnung der jeweiligen Gesundheitseinrichtung! 

Im Sinne der Patienten-:Patientinnensicherheit bitten wir Sie, sowohl die Dauer (Richtwert 1 Stunde), als auch die Personenanzahl (max. 3 Personen) pro Tag für den Besuch einzuschränken (Begleitung durch max. 1 Kind unter 14 Jahren ist möglich). 

Bei kritischem Zustand, im Rahmen der Palliativversorgung und bei Kleinkindern wird nach Rücksprache von dieser Regelung Abstand genommen.

Pro Patient:in ist der Zutritt mit einer Begleitperson möglich.

Den Anweisungen des Personals der AUVA-Gesundheitseinrichtungen ist Folge zu leisten.  Wir danken für Ihr Verständnis! 

Allgemeine Hygieneinformationen für Besucher:innen

  • Wir ersuchen Sie dringend, bei Erkältungs- oder sonstigen Krankheitssymptomen auf Besuche zu verzichten! Wenn Sie sich krank fühlen, vermeiden Sie Besuche in unserer Behandlungseinrichtung.
  • Nach akuten Durchfall-Erkrankungen ist ein Besuch erst wieder möglich, nachdem Sie 48 Stunden symptomfrei gewesen sind.
  • Für Besucher:innen steht ausschließlich das Besucher:innen-WC zur Verfügung.
  • Die Betten sind den Patienten:Patientinnen vorbehalten, diese sind keine Ablage bzw. Sitzgelegenheit für Besucher:innen.
  • Topfpflanzen sind verboten. Blumenwasser bitte ins WC entleeren!
  • Auf Intensivstationen sind auch Schnittblumen verboten.
  • Lebensmittel bitte nur in Absprache mit dem medizinischen Personal mitbringen – richtige Lagerung beachten!
  • Bei manchen Patienten:Patientinnen sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig. In diesen Fällen werden sie vom medizinischen Personal der jeweilen Abteilung darüber informiert.