Generelle Zutrittsregelungen für AUVA-Einrichtungen
Bitte beachten Sie die gültigen Besuchszeiten und die Hausordnung der jeweiligen Gesundheitseinrichtung!
Im Sinne der Patienten-:Patientinnensicherheit bitten wir Sie, sowohl die Dauer (Richtwert 1 Stunde), als auch die Personenanzahl (max. 3 Personen) pro Tag für den Besuch einzuschränken (Begleitung durch max. 1 Kind unter 14 Jahren ist möglich).
Bei kritischem Zustand, im Rahmen der Palliativversorgung und bei Kleinkindern wird nach Rücksprache von dieser Regelung Abstand genommen.
Pro Patient:in ist der Zutritt mit einer Begleitperson möglich.
Den Anweisungen des Personals der AUVA-Gesundheitseinrichtungen ist Folge zu leisten. Wir danken für Ihr Verständnis!
Allgemeine Hygieneinformationen für Besucher:innen
- Wir ersuchen Sie dringend, bei Erkältungs- oder sonstigen Krankheitssymptomen auf Besuche zu verzichten! Wenn Sie sich krank fühlen, vermeiden Sie Besuche in unserer Behandlungseinrichtung.
- Nach akuten Durchfall-Erkrankungen ist ein Besuch erst wieder möglich, nachdem Sie 48 Stunden symptomfrei gewesen sind.
- Für Besucher:innen steht ausschließlich das Besucher:innen-WC zur Verfügung.
- Die Betten sind den Patienten:Patientinnen vorbehalten, diese sind keine Ablage bzw. Sitzgelegenheit für Besucher:innen.
- Topfpflanzen sind verboten. Blumenwasser bitte ins WC entleeren!
- Auf Intensivstationen sind auch Schnittblumen verboten.
- Lebensmittel bitte nur in Absprache mit dem medizinischen Personal mitbringen – richtige Lagerung beachten!
- Bei manchen Patienten:Patientinnen sind besondere Schutzmaßnahmen notwendig. In diesen Fällen werden sie vom medizinischen Personal der jeweilen Abteilung darüber informiert.