Volontariat

Volontäre:Volontärinnen sind zu Ausbildungszwecken in einem Betrieb vorübergehend tätige Personen.

Dabei müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: 

  • Beschäftigungszweck: Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen zum Erwerb von Fertigkeiten in der Praxis, die für die Ausbildung maßgeblich sind. Das Ausbildungsverhältnis soll überwiegend den Auszubildenden zugute kommen.
  • Keine Arbeitspflicht
  • Kein Entgeltanspruch


Wann liegt ein Volontariat nicht vor?

  • Durch die ausgeübte Tätigkeit wird ein Dienstverhältnis begründet – Anmeldung bei der zuständigen Krankenkasse durch den Dienstgeber erforderlich.
  • Es besteht bereits eine Teilversicherung in der Unfallversicherung als Schüler:in oder Student:in und bei der ausgeübten praktischen Tätigkeit handelt es sich um eine solche, die durch Lehrplan/Studienordnung vorgesehen oder üblich ist. In diesem Fall erstreckt sich die bestehende Teilversicherung in der Unfallversicherung auch auf die ausgeübte Tätigkeit.