StVO-Novelle: Neue Regeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds
Ab Mai gilt die Helmpflicht für E-Scooter-Fahrer:innen bis zum 16. Lebensjahr. Aber auch für andere VerkehrsÂteilnehmende ändern sich die Rahmenbedingungen im Straßenverkehr für mehr Verkehrssicherheit. Die wichtigsten Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Die Novelle der Straßenverkehrsverordnung (StVO) 2026 bringt ab Mai neue Regeln unter anderem für Fahrer:innen von E-Scootern und E-Bikes, und ab Oktober für E-Mopeds.
Neue Regeln für E-Scooter
- E-Scooter als Fahrzeuge
E-Scooter werden ab Mai klar als Fahrzeuge definiert. Â - Helmpflicht bis 16
Unter 16 Jahren müssen Fahrer:innen einen Helm tragen. - Mitfahren verboten
Es darf ausnahmslos nur eine Person auf dem E-Scooter fahren, Güter dürfen nicht transportiert werden, vor allem nicht auf dem Lenker! - Promillegrenze gesenkt
Das Lenken eines E-Scooters ist derzeit ab einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille verboten – ab Mai gilt eine Promillegrenze von 0,5. - Klingel- und Blinkerpflicht
E-Scooter müssen künftig aufrüsten. Die Fahrzeuge müssen künftig verpflichtend mit Klingeln und mit fest verbauten Blinkern zum Anzeigen des Abbiegens ausgestattet sein – für mehr Sichtbarkeit und Wahrnehmbarkeit im Straßenverkehr.
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Keine generelle Helmpflicht
In Sachen Helmpflicht haben sich je nach Fahrzeugtyp die Altersgrenzen zum Teil verschoben. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die zunehmenden Unfallzahlen in allen Altersgruppen.Â
- E-Scooter: Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr
- E-Bike: Helmpflicht bis zum vollendeten 14. Lebensjahr
- Fahrrad: Helmpflicht bis zum vollendeten 12. Lebensjahr
Die AUVA empfiehlt auch weiterhin:
Helm tragen - egal in welchem Alter!
Neue Regeln für E-Mopeds
- Runter vom Fahrradweg!
Mit 1. Oktober gelten E-Mopeds als Kraftfahrzeuge und dürfen nicht mehr auf Fahrradwegen unterwegs sein. - E-Mopeds werden zulassungspflichtig
- Es besteht Führerschein- und Versicherungspflicht.
- Helmpflicht für alle Altersgruppen
- Die AUVA empfiehlt, in jedem Alter einen Helm zu tragen. Denn im Falle eines Unfalls ist dem Kopf egal, wie alt er ist.
- Fahrtraining! Beherrschen Sie den E-Scooter sicher, bevor Sie sich in den Straßenverkehr begeben.
- Auf Tempo und Abstand achten! Passen Sie Ihre Geschwindigkeit an und halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand.
- Kein Alkohol! Auch wenn derzeit 0,8 und ab Mai 0,5 Promille erlaubt sind – fahren Sie lieber nüchtern.Â
- Volle Konzentration! Ablenkung ist Unfallursache Nummer eins (siehe Blog-Beitrag "Handy weg am Steuer! Ablenkung ist HauptunfallÂursache")Â
- Technik-Check vor Fahrtantritt!
- Funktioniert die Bremsvorrichtung?
- Gibt es vorne, hinten und seitlich funktionierende Rückstrahler?
- Bei Dunkelheit und schlechter Sicht: weißes Vorderlicht, rotes Rücklicht einschalten!
- Radwege nutzen! Wenn keine vorhanden sind, fahren Sie auf der Fahrbahn – Gehsteige sind tabu.
- Licht einschalten! Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht unbedingt Licht verwenden.
- E-Scooter müssen ab Mai mit einem Blinker und einer Klingel ausgestattet sein.Â
Neue Kampagne: Kluge Köpfe tragen Helm – egal wie alt sie sind
Um die Helmtragequote zu steigern, starten das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) und die AUVA eine originelle Kampagne auf Wiens Straßen mit Pantomimen in Gestalt von Kaiser Franz Joseph, Sisi und der Göttin Pallas Athene. Der Auftakt erfolgte am 21. April in der Wiener Innenstadt. Darüber hinaus sind von 6. bis 8. Mai 2026 beim Burgtheater und an weiteren zentralen Standorten am Ring mobile Pantomimen mit goldenem Helm im Einsatz. Ein besonderes Highlight: Die Figuren sehen aus wie Kaiser Franz Joseph, Kaiserin Elisabeth („Sisi“), Walzerkönig Johann Strauss und die Göttin der Weisheit, Pallas Athene. „Kluge Köpfe tragen Helm – egal wie alt sie sind“, lautet das Motto der Kampagne. Wer will, kann sich mit den ‚Helm-Promis‘ gerne auch fotografieren lassen und die Bilder in den sozialen Medien teilen, um auf diese wichtige Botschaft aufmerksam zu machen.
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at