Die AUVA und ihre Leistungen
Für die beste Betreuung bietet die AUVA alles aus einer Hand – von der Prävention, über die Unfallheilbehandlung bis hin zur Rehabilitation und finanziellen Entschädigung.
#immerfürdichda
Hier finden Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben und Leistungen.
Selbstverwaltung und Management
Die AUVA ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und wie alle Sozialversicherungsträger nach dem Prinzip der Selbstverwaltung organisiert.
Das geschäftsführende Organ ist der Verwaltungsrat, dessen Vorsitz vom Obmann der AUVA geführt wird. Das Management wird durch den Generaldirektor der AUVA ausgeübt.
Alle Leistungen aus einer Hand
Die AUVA erfüllt als größter Träger der gesetzlichen Unfallversicherung einen wichtigen Auftrag:
Wir schützen mehr als 4,7 Millionen Menschen in Österreich vor den Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten in Betrieben, Kindergärten, Schulen und Universitäten. In allen vier Kernaufgaben – Prävention, Unfallheilbehandlung, Rehabilitation und finanzielle Entschädigung – haben die Versicherten dabei Anspruch auf die jeweils bestmögliche Leistung.
Unfallverhütung
von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Mit unseren Präventionsangeboten tragen wir dazu bei, Arbeitsplätze sicherer und gesünder zu gestalten und die Präventionskultur in den Unternehmen zu fördern. Die Präventionsmaßnahmen haben maßgeblich dazu geführt, dass die Anzahl der Arbeitsunfälle in den letzten 20 Jahren um ein Drittel reduziert werden konnte.
Unfallheilbehandlung
nach Arbeitsunfällen - mit allen geeigneten Mitteln
Verletzte, besonders nach Arbeitsunfällen, erhalten durch hochspezialisierte Ärzte:Ärztinnen, Krankenpfleger:innen, Medizintechniker:innen und anderes medizinisches und therapeutisches Fachpersonal eine umfassende Behandlung nach neuesten medizinischen Erkenntnissen. In den AUVA-Unfallkrankenhäusern werden jährlich rund 340.000 Verletzte auf medizinischem Spitzenniveau versorgt.
Rehabilitation
zeitlich unbefristete medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation
Neben der medizinischen Rehabilitation ist die rasche soziale und berufliche Wiedereingliederung ein Schlüsselziel für Patient:innen. In unseren Reha-Einrichtungen werden nach Arbeitsunfällen jedes Jahr rund 4.500 Unfallopfer nach modernsten Gesichtspunkten optimal auf die Rückkehr in den Alltag vorbereitet.
Finanzielle Entschädigung
nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
Versicherte, die aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit gesundheitlich schwer beeinträchtigt sind, haben Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Mit Entschädigungsleistungen helfen wir jährlich rund 60.000 Personen, Minderungen der Erwerbsfähigkeit und Mehrbelastungen infolge einer Behinderung auszugleichen sowie den Lebensstandard der Versehrten oder ihrer Hinterbliebenen zu sichern.
AUVA Leistungsberatung
Fragen oder ein persönliches Anliegen im Zusammenhang mit Leistungen der AUVA
AUVA Rechtsberatung
Arbeitnehmer:innenschutz, Medizinrecht, Regress oder Sozialrecht
AUVA Sicherheitsberatung
Informationen zu unseren gesetzlichen Präventionsaufgaben bei Unternehmen und Bildungseinrichtungen
Unsere Touchpoints
Gesetzliche Grundlagen und Bestimmungen
Wichtige Links zu gesetzlichen Grundlagen
Die österreichische Sozialversicherung beruht auf Gesetzen und Verordnungen. Eine der wichtigsten Rechtsgrundlagen ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Es regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für die Arbeiter:innen und Angestellten in Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und in der Land- und Forstwirtschaft sowie die Krankenversicherung der ASVG-Pensionisten. Finden Sie hier Informationen und weiterführende Links.
Die SozDok enthält Übersichten und Texte zum Sozialversicherungsrecht, unabhängig davon, ob es sich um Europarecht, österreichische (Bundes- und Landes-)Gesetze, Verordnungen oder andere Durchführungsvorschriften handelt sowie Entscheidungen, Erlässe, Hinweise auf Gesetzesmaterialien, Protokolle und Hilfslisten.
Das Internet ist für das österreichische Sozialversicherungsrecht nicht nur Informations- und Dokumentationsmedium, sondern Träger rechtsverbindlicher Texte. Amtliche Verlautbarungen - Kundmachungen von Durchführungsvorschriften der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbandes zu den Sozialversicherungsgesetzen - erfolgen im Internet.
Aktuelle Werte aus dem Beitrags- und Leistungsrecht der österreichischen Sozialversicherungen.
Die Datenbank “ArbeitnehmerInnenschutz expert” erscheint jährlich auf CD-ROM und enthält rund 600 Rechtsvorschriften (Volltext), die für die Arbeitssicherheit in Österreich relevant sind. Alle Bestimmungen sind gebrauchsfreundlich mit Erklärungen versehen und untereinander verlinkt. Änderungen zum jeweils vorangegangenen Update sind farblich hervorgehoben.
Dem Rechtsinformationssystems (RIS) der Republik Österreich können Sie weitere Informationen zur österreichischen Rechtsordnung entnehmen.
Im Informationssystem des Parlaments finden Sie zusätzliche Gesetzesmaterialien (Erläuterungen, Berichte, Sitzungsprotokolle).
Das Internet ist für das österreichische Sozialversicherungsrecht nicht nur Informations- und Dokumentationsmedium, sondern Träger rechtsverbindlicher Texte.
Unter Verifizierung im Sinne des § 20 E-Government-Gesetz (E-GovG) ist die Bestätigung zu verstehen, dass das als Ausdruck vorliegende Dokument von der dort angeführten Stelle stammt und nicht verändert wurde. Zur Verifizierung können Sie das Dokument an die jeweils zuständige Kundendienststelle übermitteln.
Datenschutz sowie Datensicherheit sind zentrale Themen, die wir als Sozialversicherungsträger und Träger eigener Krankenanstalten sehr ernst nehmen. Hier finden Sie Detailinformationen.
Internationales & Kongresse
Die AUVA arbeitet schon seit Jahren mit großem Engagement in einer Reihe internationaler Organisationen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit. Gerade im Zeitalter der Globalisierung kommt dieser Kooperation besondere Bedeutung zu.
Dazu kommen wissenschaftlich-technische Abkommen, Besuche von Experten:Expertinnen in den Einrichtungen der AUVA und die Veranstaltung von Fachtagungen und Kongressen zu besonders aktuellen Themen.
Geschichte der AUVA
Die gesetzliche Unfallversicherung hat ihren Ursprung im 19. Jahrhundert, als im Gefolge der europaweiten Industrialisierung der Arbeiterstand entstand. Die damaligen Arbeiter:innen besaßen in der Regel nicht mehr als ihre Arbeitskraft und waren im Falle eines Unfalles auf Almosen angewiesen.
Das Drängen der Arbeiter:innenschaft nach sozialer Absicherung führte 1887 in Österreich zur Einführung einer gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung. Das Gesetz trat am 1. November 1889 in Kraft und regelte die Haftpflicht der Unternehmer:innen im Rahmen der Pflichtversicherung. Das Gesetz betreffend die Unfallversicherung der Arbeiter:innen vom Dezember 1887 war das erste Sozialversicherungsgesetz, das in der österreichischen Hälfte der österreichisch-ungarischen Monarchie eingeführt wurde.
Zur Durchführung der Versicherung wurden sogenannte Arbeiterunfallversicherungsanstalten gegründet. Eine von ihnen ist die heutige AUVA. Das Gesetz hilft, die ärgsten finanziellen Nöte nach einem Arbeitsunfall zu beseitigen.
Auch Wegunfälle und Unfälle im Haus des Unternehmers werden den Arbeitsunfällen gleichgestellt und entschädigt.
Ausbau der sozialen Unfallversicherung; zehn Novellen, aber keine Unfallverhütung.
Eröffnung des ersten speziellen Arbeitsunfallkrankenhauses (im Amtshaus der AUVA, Wien 20, Webergasse). Initiator und Primar: Dr. Lorenz Böhler. Er überträgt seine neuen Methoden der Chirurgie und der Unfallheilkunde von Kriegsverletzten auf Arbeitsunfall-verletzte (im Prinzip gleichartige Verwundungen durch Einwirken äußerer Gewalt).
Einrichtung der Österreichischen Zentralstelle für Unfallverhütung (ZEFU) als ist eine freiwillige, private, aber amtlich geförderte Einrichtung.
Ersetzt die deutsche Reichsversicherungsordnung (RVO) die österreichische Sozialversicherung.
Das Sozialversicherungs-Überleitungsgesetz schafft die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA).
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) enthält erstmals eine klar formulierte Basis für Unfallverhütung in den Betrieben.
In den folgenden Jahrzehnten wird der Versicherungsschutz ausgedehnt. Als neue große Gruppe werden 1977 Schüler:innen und Studierende einbezogen. Seit dem Schuljahr 2010/2011 sind die Kindergartenkinder im letzten Jahr vor der Schulpflicht ebenfalls versichert.
Unfallverhütung und Heilbehandlung werden kontinuierlich ausgebaut und modernisiert. Die AUVA errichtet Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren in ganz Österreich.
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle und die Zahl der Rentenbezieher:innen sinkt kontinuierlich. Dies ist ein Ergebnis verbesserter Sicherheitsmaßnahmen, aber auch die Folge effektiver erster Hilfe, Heilbehandlung und Rehabilitation