Hitzeschutz:
Spezielle Evaluierung nach der Hitzeschutzverordnung (Hitze-V)
Die Hitzeschutzverordnung ist als Verordnung zum ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) anzuwenden, sobald Arbeitnehmer:innen bei der Arbeit im Freien hohen Temperaturen und natürlicher UV‑Strahlung ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise Tätigkeiten auf Baustellen.
Im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung sind Gefährdungen durch Hitze und UV-Strahlung zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen festzulegen.
Gefahren durch Hitze und natürlicher UV-Strahlung frühzeitig erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festlegen
Warum ist diese Evaluierung wichtig?
Hitze und natürliche UV-Strahlung können die Gesundheit und Leistungsfähigkeit beeinträchtigen und das Unfallrisiko erhöhen.
Typische Auswirkungen sind:
- Hitzeerkrankungen (z.B. Hitzschlag)
- Konzentrationsminderung und Leistungsabfall
- erhöhte Unfallgefahr
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UV-bedingte Haut- und Augenschäden
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erhöhtes Hautkrebsrisiko
Besonders betroffen sind Arbeitnehmer:innen, die unter zusätzlichen erschwerenden Bedingungen arbeiten, etwa beim Tragen spezieller Schutzausrüstung oder bei körperlich schwerer Arbeit. Zudem kann das Risiko durch individuelle Faktoren erhöht sein, zum Beispiel durch die Einnahme bestimmter Medikamente (z. B. bei Bluthochdruck) oder durch fehlende Akklimatisierung.
Was ist bei der Evaluierung zu berücksichtigen?
Die Belastung ergibt sich aus dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren.
Dazu zählen insbesondere:
- klimatische Bedingungen (z. B. Temperatur, Sonneneinstrahlung, Luftfeuchtigkeit, UV-Strahlung)
- Art und Schwere der Tätigkeit
- Dauer und Zeitpunkt der Arbeitsausführung
- Arbeitsumgebung und vorhandene Schutzmöglichkeiten
- individuelle Situation der Arbeitnehmer:innen
Ab einer Hitzewarnstufe 2 der GeoSphere Austria ist ein Maßnahmenprogramm umzusetzen.
Hilfsmittel zur Evaluierung:
Checkliste, Informationsblatt und AUVA-Merkblatt
Zur praktischen Unterstützung wurden im Rahmen der Österreichischen ArbeitnehmerInnenschutzstrategie (ÖAS) eine Checkliste und ein Informationsblatt entwickelt.
Diese Unterlagen dienen Betrieben als Hilfsmittel:
- zur strukturierten Durchführung der Evaluierung
- zur Planung und Festlegung von Maßnahmen
- zur Unterweisung der Arbeitnehmer:innen
Die Checkliste unterstützt insbesondere bei der Vorbereitung, Umsetzung und Überprüfung von Maßnahmen im Betrieb.
Das Informationsblatt ergänzt diese Inhalte und bietet Hinweise zu Gefährdungen, Schutzmaßnahmen sowie zum Verhalten bei Hitze und natürlicher UV-Strahlung.
- Beide Dokumente stehen auf der Website der Arbeitsinspektion zur Verfügung.
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Für vertiefende Informationen steht außerdem das AUVA‑Merkblatt „Arbeiten im Freien bei Hitze“ zur Verfügung.
Maßnahmen – Überblick
Werden im Zuge der Evaluierung Gefährdungen festgestellt, sind geeignete Maßnahmen festzulegen. Diese orientieren sich am STOP-Prinzip:
- Substitution (Gefahr vermeiden, z. B. Arbeitsverfahren anpassen)
- Technische Maßnahmen (z. B. Beschattung, Wasservernebelung, Duschmöglichkeiten )
- Organisatorische Maßnahmen (z. B. Tätigkeitswechsel, Akklimatisierung)
- Persönliche Maßnahmen (z. B. kühlende Kleidung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, Sonnenschutzcreme)
Welche Maßnahmen konkret erforderlich sind, hängt von den jeweiligen Arbeitsbedingungen ab und ist im Rahmen der Evaluierung festzulegen.
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