Heeresentschädigung 

Kommen beim österreichischen Bundesheer Wehrpflichtige oder Frauen im Ausbildungsdienst zu Schaden, helfen ihnen finanzielle Entschädigungen dabei, eine verminderte Erwerbsfähigkeit und Mehrbelastung durch Behinderung auszugleichen. Die Entschädigungen sichern den Lebensstandard der Betroffenen bzw. ihrer Angehörigen. Sie erfolgen gemäß Heeresentschädigungsgesetz (HEG) grundsätzlich nach den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung, die für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten gelten. Die AUVA übernimmt diese Aufgabe im übertragenen Wirkungsbereich für den Bund (Sozialministerium).     

Detaillierte Informationen zu den Leistungen für Betroffene und deren Hinterbliebene sind hier zu finden: 


Entschädigungen nach dem HEG 

Bei schwerer gesundheitlicher Beeinträchtigung durch eine Dienstbeschädigung haben Betroffene bzw. Angehörige Anspruch auf Geldleistungen: 

  • Versehrtenrenten
  • Hinterbliebenenrenten
  • Witwen- bzw. Witwerbeihilfen
  • Teilersatz der Bestattungskosten

Für diese Geldleistungen nach dem HEG ist die Bemessungsgrundlage entscheidend.

Für Renten gelten die hier beschriebenen Voraussetzungen, Berechnungsgrundlagen, Zusatzregelungen für Schwerversehrte, Kinderzuschüsse. Die Rente fällt frühestens mit dem Monatsersten nach Eintritt des schädigenden Ereignisses an.

Der Anspruch auf Pflegegeld für Personen, die infolge einer Dienstbeschädigung eine Rente nach dem HEG beziehen, richtet sich nach den hier beschriebenen Voraussetzungen und Pflegegeldstufen.


Leistungen bei Tod nach dem HEG 

Kommen beim österreichischen Bundesheer Wehrpflichtige oder Frauen im Ausbildungsdienst zu Tode, so sind Leistungen vorgesehen, die den Lebensstandard der Hinterbliebenen sichern. Wie bei Todesfällen durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten, ist dabei folgendermaßen zu unterscheiden:   

  1. Der Tod ist als Folge der Dienstbeschädigung eingetreten? Dann stehen Hinterbliebenenrenten zu und es werden finanzielle Hilfen bei den Bestattungs- und Überführungskosten gewährt. 
  2. Der Tod ist nicht als Folge eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eingetreten? In diesem Fall besteht Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerbeihilfe.  

Bei Todesfällen infolge von Dienstbeschädigungen gelten hinsichtlich Hinterbliebenenrenten, Witwen-:Witwerbeihilfen sowie finanziellen Hilfen bei Bestattungs- und Überführungskosten die hier beschriebenen Voraussetzungen und Berechnungsgrundlagen.

Kontakt

Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Landesstelle Wien - Heeresentschädigung 
+43 5 93 93-31640
+43 5 93 93-31649
Wienerbergstraße 11, 1100 Wien