Elektroschutz

Elektroschutz zielt darauf ab, Arbeitskräfte vor Gefahren durch elektrischen Strom zu schützen. Der menschliche Körper soll nicht durch Erhitzung des Gewebes oder Nervenreizung geschädigt werden, wenn er einen elektrischen Leiter berührt und dabei von Strom durchflossen wird. Unerwünschte Entladungen sollen keine explosionsfähigen Stoffe entzünden und auch nicht bei hohen Stromstärken zu einem gefährlichen Lichtbogen führen. 

Arbeitgeber:innen müssen gemäß § 20, § 33 und § 60 des ASchG und speziell der Elektroschutzverordnung (ESV) dafür sorgen, dass elektrische Anlagen und Geräte sicher sind. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen nur mit sicheren Methoden durchgeführt werden.


Beratungsangebote der AUVA

Im Zusammenhang mit dem Elektroschutz unterstützt die AUVA gerne in folgenden Bereichen:

Errichtungsbestimmungen für elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen sowie Inverkehrbringervorschriften für Betriebsmittel

Die AUVA berät Sie bei den gesetzlichen Anforderungen in den bekannt gemachten Errichtungsbestimmungen und der Niederspannungsgeräteverordnung.

Wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel 

Die AUVA bietet Beratung zu den Prüffristen sowie der Durchführung von Prüfungen im Sinne der Normen E 8101 Teil 6 und E 8701.

Hochvolt-Systeme in Zusammenhang mit Elektromobilität 

Die AUVA bietet Ihnen Beratung zu den gesetzlichen Anforderungen für sicheres Arbeiten an Hochvolt-Systemen (z. B. notwendige Ausbildungen). Außerdem gibt sie Ihnen Tipps zu sicheren Arbeitsmethoden bei Arbeiten an Hochvoltsystemen gemäß den gesetzlichen Vorgaben und den aktuellen Standards der Technik. 

Elektrischer Explosionsschutz 

Die AUVA berät Sie dazu, wie Sie ATEX-gekennzeichnete Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen sicher verwenden können. Außerdem gibt die AUVA Tipps zur sicheren Nutzung von nicht ATEX-gekennzeichneten Arbeitsgeräten oder persönlichen Schutzausrüstungen in solchen Bereichen. 

Elektrostatische Aufladung 

Die AUVA unterstützt Sie beim Nachweis von elektrostatischer Aufladung durch die Messung mit einem Elektrofeldmeter. Außerdem geben Ihnen die Fachkräfte der AUVA Ratschläge für sicheres Hantieren mit brennbaren Flüssigkeiten (z. B. beim Umfüllen) und erklären Ihnen in explosionsgefährdeten Bereichen notwendige Maßnahmen (z. B. beim Potentialausgleich) sowie Eigenschaften (z. B. ableitfähiges Material) von Behältern oder Rohrleitungen. Die Beratung umfasst auch gesetzliche Vorgaben zu Maßnahmen, um Entzündungen in einer explosiven Atmosphäre zu verhindern. 

Messung der Ableitfähigkeit von Böden 

Für Bereiche, die durch Gase, Dämpfe, Nebel oder brennbare Stäube explosionsgefährdet sind, wird der Erdableitwiderstand RE des Fußbodens gemessen. Dieser wird mit dem Grenzwert gemäß VEXAT verglichen, um Aufladungen und spontane Entladungen (Zündfunken) zu verhindern.


Publikationen

Holen Sie sich noch mehr Informationen in unseren AUVA-Publikationen aus dem Bereich Elektrotechnik:


Aus- und Weiterbildungen

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Kontakt

Abteilung für Unfallverhütung und Berufskrankheitenbekämpfung

Graz für Steiermark und Kärnten

Linz für Oberösterreich

Unfallverhütungsdienst Linz

Salzburg für Salzburg, Tirol und Vorarlberg

Unfallverhütungsdienst Salzburg
Ing. Andreas Schmidinger-Singer, MSc

Wien für Wien, Niederösterreich und Burgenland

Unfallverhütungsdienst Wien