AUVA-Selbstverwaltung

Die Organisation der AUVA ist vom Prinzip der Selbstverwaltung geprägt.

Das bedeutet, dass sich die Gremien der AUVA sowohl aus Vertretern:innen der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zusammensetzen. Damit ist ein Höchstmaß an Repräsentanz und unterschiedlichen Interessenlagen in der Selbstverwaltung sichergestellt. Entscheidungen und Beschlüsse werden also von jenen gefällt, die unmittelbar davon betroffen sind.

Die Interessenvertretungen von Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen entsenden Funktionäre:Funktionärinnen in die Organe der Selbstverwaltung (Hauptversammlung, Verwaltungsrat, Landesstellenausschüsse).


Obmann

Das geschäftsführende Organ der AUVA ist der Verwaltungsrat, dessen Vorsitz der AUVA-Obmann führt.

AUVA / Daniela Beranek DI Mario Watz, Obmann der AUVA
DI Mario Watz

AUVA-Obmann

Mag. Ingrid Reischl

Obmann-Stellvertreterin

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung beschließt unter anderem das Budget der AUVA. Sie setzt sich aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates, den Vorsitzenden der Landesstellenausschüsse, weiteren Versichertenvertretern sowie Senioren- und Behindertenvertretern zusammen.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat ist das geschäftsführende Organ der AUVA. Er setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. An seiner Spitze steht der Obmann der AUVA.

Landesstellen­ausschüsse

Den Landesstellenausschüssen obliegt die Entscheidung über regionale Agenden in den jeweiligen Bundesländern. Sie setzen sich aus jeweils sechs Mitgliedern zusammen.

Aufsicht

Wie alle Sozialversicherungsträger unterliegt auch die AUVA der Kontrolle des Rechnungshofes und der Aufsicht des Bundes.