
AUVA-Ergonomie-Lexikon: Von A bis Z für gesunde Arbeitsplätze
Ergonomie ist ein zentrales Thema für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. In diesem Lexikon erfahren Sie, wie Sie durch einfache Anpassungen Belastungen reduzieren und „gesundes und sicheres Arbeiten“ fördern können.
Ergonomie ist die Lehre zur gezielten Gestaltung des Zusammenwirkens zwischen Mensch und Technik. Sie betrifft alle Bereiche des Arbeitsumfeldes, die Gestaltung von Produkten, von Arbeitsplätzen und Arbeitssystemen bis hin zu den spezifischen Anforderungen, die beispielsweise durch wiederholte Tätigkeiten oder die Handhabung von Lasten entstehen können. Ziel der Ergonomie ist es, die Wechselwirkung von Mensch, Arbeitsaufgabe und Arbeitsumgebung zum Erhalt der Gesundheit und zur Erhöhung der Sicherheit zu optimieren. In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte der Ergonomie vor, von A wie Arbeitsplatzgestaltung bis Z wie Zwangshaltungen. Ergonomisch gut gestaltete Arbeitsplätze sind nicht nur ein Faktor für die Gesundheit, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil, um ein angenehmes, produktives und sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Die Gestaltung des Arbeitsplatzes ist einer der wichtigsten Faktoren für eine ergonomische Umgebung. Je besser der Arbeitsplatz in Bezug auf Körpermaße, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Leistungsvoraussetzungen individuell an den:die Mitarbeiter:in angepasst werden kann, desto geringer fällt das Risiko einer Über- oder Unterforderung aus.
Belastung beschreibt die physischen oder psychischen Anforderungen, die an den Körper gestellt werden. Sie kann durch schwere Lasten, Klimafaktoren, wiederholte Bewegungen oder auch durch stressige Arbeitsbedingungen entstehen. Die Belastung als objektive Größe ist für jede Person eines Arbeitsplatzes gleich.
Unter Beanspruchung hingegen versteht man die individuelle Auswirkung einer Belastung für eine Person. So wird beispielsweise eine Raumtemperatur von 20°C je nach Person unterschiedlich wahrgenommen – für manche ist sie angenehm, für andere zu warm oder zu kalt. Ergonomie verfolgt das Ziel, negative, gesundheitliche Folgen durch subjektiv angepasste Arbeitsbedingungen zu vermeiden und das Wohlbefinden sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhalten und zu fördern.

Die Definition eines Bildschirmarbeitsplatzes ist im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, ASchG § 67 (1), geregelt: Demnach ist darunter ein Arbeitsplatz zu verstehen, bei welchem das Bildschirmgerät und die Dateneingabetastatur oder sonstige Steuerungseinheit sowie gegebenenfalls ein Informationsträger eine funktionale Einheit bilden. Der Bildschirmarbeitsplatz ist so zu gestalten, dass die arbeitende Person in einer neutralen, aufrechten und komfortablen Haltung arbeiten kann. Wichtige Faktoren sind dabei ein angepasstes Tisch-Stuhl-System, Bildschirmhöhe, Tastaturposition und Sitzhaltung sowie Umgebungsfaktoren wie Belichtung, Beleuchtung, Klima und Lärm.
Eine dynamische Sitzhaltung fördert die Bewegung während des Sitzens, indem die Mitarbeitenden ihre Position regelmäßig ändern. Aktivmöbel wie Wipp-Hocker oder Sitzkissen können diese Intention unterstützen. Muskelverspannungen werden reduziert und eine bessere Durchblutung gefördert. In diesem Kontext ist es nicht nur wichtig, richtig und beweglich zu sitzen, sondern auch zwischendurch bewusst die Arbeitshaltung zu verändern – zum Beispiel durch Haltungswechsel, einen höhenverstellbaren Tisch oder durch gezielte Ausgleichsübungen. Solche Maßnahmen tragen dazu bei, den Körper zu entlasten und langfristig gesund zu bleiben.

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzevaluierung werden mögliche Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz identifiziert und bewertet. Dabei bilden gesetzliche Vorgaben den Rahmen, der durch ergonomische Fachnormen konkretisiert wird. Diese Normen enthalten häufig auch Risikogrenzen für Bewertungsfaktoren wie körperliche Bewegungsabläufe, und unterstützen so eine fundierte Beurteilung. Ergonomische Bewertungstools bieten eine strukturierte Herangehensweise: Sie helfen dabei, ergonomische Risiken systematisch zu erfassen und das Risiko einer körperlichen Überbeanspruchung und somit einhergehender, gesundheitlicher Folgen einzuschätzen. In der Praxis kommt beispielsweise die Leitmerkmalmethode häufig zum Einsatz.
Eine gezielte Farbgebung am Arbeitsplatz wirkt sich positiv auf Raum, Temperatur und Stimmung aus. So sorgt die Wahl der richtigen Farben am Arbeitsplatz für verbesserte Wahrnehmung, gesteigerte Motivation, erhöhte Sicherheit, bessere Orientierung oder erleichterte Bedienung, beispielsweise durch farbliche Kennzeichnung unterschiedlicher Funktionen an einem Arbeitsmittel.
In diesem Zusammenhang spielen auch natürliche Belichtung sowie künstliche Beleuchtung eine wichtige Rolle (geregelt in der Arbeitsstättenverordnung AStV und Normen). Natürlicher Lichteinfall sorgt für eine angenehme Atmosphäre; Blendung oder starke Sonneneinstrahlung können wiederum beeinträchtigend wirken. Künstliche Beleuchtung muss so gestaltet sein, dass sie diese Probleme vermeidet, den Sehkomfort verbessert und die Farbwahrnehmung unterstützt.
Der Greifraum des Hand-Arm-Systems wird für einen aufrechten Oberkörper in Ruhelage angegeben. Der sogenannte kleine Greifraum beschreibt die Erreichbarkeit der wichtigsten und am häufigsten verwendeten Arbeitsmittel mit (leicht) angewinkelten Armen, während beim großen Greifraum bzw. maximalen Arbeitsbereich die Ellbogen fast gestreckt sind. Die Belastungen für den Nacken-Schulter-Arm-Bereich reduzieren sich, je näher Oberarm und Ellbogen beim Körper bleiben. Bewegungen im maximalen Arbeitsbereich sollten demnach nur selten durchgeführt werden.
Hitzebelastung am Arbeitsplatz entsteht aufgrund kombinierter Belastung durch Hitze, körperlicher Arbeit, Art der Bekleidung und Expositionszeiten. Arbeiten in heißen Umgebungen kann zu Überhitzung und gesundheitlichen Problemen führen. Auf Basis der Evaluierung sind Schutzmaßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen (technisch, organisatorisch, personenbezogen) zu treffen, welche die Hitzebelastung entsprechend reduzieren können.

Jeder Mensch bringt unterschiedliche körperliche Voraussetzungen, Bedürfnisse und Arbeitsgewohnheiten mit. Die individuelle Anpassung von Arbeitsmitteln und Arbeitsplätzen an diese spezifischen Anforderungen ist ein zentrales Prinzip der Ergonomie. Dabei gilt: In der Arbeitsgestaltung sind die Umgebungsbedingungen dem Menschen anzupassen – nicht umgekehrt. Normen und Richtlinien bieten wertvolle Orientierungshilfen, um diese Anpassungen sicher und wirkungsvoll zu gestalten.
Job Enrichment bezeichnet die Erweiterung der Aufgaben eines:einer Arbeitnehmers:Arbeiternehmerin durch eine Höherqualifizierung, um die Arbeit interessanter und abwechslungsreicher zu gestalten. Durch ein vielschichtiges Tätigkeitsfeld können Mitarbeitende eigenverantwortlicher arbeiten, was nicht nur die Motivation steigert, sondern auch die Arbeitsbelastung reduzieren kann. Ähnliche Instrumente in der Verbesserung der Arbeitsorganisation stehen Arbeitgebenden durch Job Enlargement (mehrere Fertigkeitsschritte werden einer Person übertragen) sowie Job Rotation (systematischer Arbeitsplatzwechsel) zur Verfügung. Ziel dieser Maßnahmen ist ebenfalls, einseitigen, ständig wiederkehrende Belastungen entgegen zu wirken.
Im ergonomischen Fachjargon versteht man unter Klima die thermischen Umgebungseinflüsse, die auf den Menschen einwirken. Beeinflusst wird das Empfinden durch die Klimafaktoren Temperatur, Luftgeschwindigkeit, Luftfeuchtigkeit und Wärmestrahlung. Auch körperliche Belastung und Bekleidung spielen dabei eine wichtige Rolle. Mindest- und Höchstwerte für das Klima in Arbeitsräumen sind in der Arbeitsstättenverordnung (AStV) geregelt.
Beim Lärm ist zwischen störendem und gehörgefährdendem Lärm zu unterscheiden. Beide Arten bergen gesundheitliche Risiken. Während störender Lärm die Konzentration beeinträchtigen, zu psychischer Belastung und krankmachendem Stress führen kann, ist die Lärmbelastung bei gehörgefährdetem Lärm deutlich höher und kann zu physischen Gehörschäden führen (siehe Blog-Beitrag Gesundheit in Gefahr: Wie Lärrm am Arbeitsplatz schadet). Die Grenzwerte zur Einteilung von Lärm finden sich in der Verordnung für Lärm und Vibrationen (VOLV). Lärmschwerhörigkeit ist unheilbar und gehört in Österreich zu den häufigsten Berufskrankheiten.

Sowohl zu wenig als auch zu viel Belastung am Arbeitsplatz kann dem Körper schaden. Langfristig können diese Belastungen unter anderem zu Rückenproblemen, Gelenksbeschwerden und beeinträchtigenden Verspannungen führen. Diese werden in Folge als Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) bezeichnet. Sie gehören zu den häufigsten arbeitsbedingten Gesundheitsproblemen in Europa. Mittels geeigneter präventiver Maßnahmen lassen sich viele dieser Erkrankungen deutlich reduzieren.
Bei der Umsetzung ergonomischer Prinzipien helfen Normen, die als verbindliche Regeln nach dem Stand der Technik verstanden werden. Diese Normen betreffen verschiedene Bereiche, wie beispielsweise die psychische Arbeitsbelastung, anthropometrische Anforderungen, die Gestaltung von Arbeitssystemen sowie die Sicherheit von Maschinen. Sie dienen dazu, Arbeitsplätze sicher, gesund und effizient zu gestalten. Während viele Normen detaillierte Gestaltungsempfehlungen darstellen, gelten diejenigen, die in Verordnungen genannt werden, als rechtlich bindend und müssen von Unternehmen eingehalten werden.
Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, Arbeitsplätze nach den Grundlagen der Gefahrenverhütung zu evaluieren und Maßnahmen zur Reduktion von Gefahren abzuleiten. Im sogenannten STOP-Prinzip (S für Substitution, T für technische Maßnahmen, P für personenbezogene Maßnahmen) werden organisatorische Maßnahmen (O) dann getroffen, wenn die Belastungen grundlegend nicht eliminiert werden oder reduziert werden können, sehr wohl aber die Belastung für die Einzelperson verringert werden kann. Darunter fallen beispielsweise die Aufteilung einer zu tragenden Last auf mehrere Personen oder die Ausführung verschiedener Tätigkeiten in einer Arbeitsschicht, um einseitige Belastungen zu reduzieren (Job Rotation).
Unabhängig von Branche, Position im Betrieb oder persönlicher Qualifikation zählt psychische Belastung heute zu den hauptsächlichen Arbeitsbelastungen. Arbeitgeber:innen sind gesetzlich zur Evaluierung arbeitsbedingter psychischer Belastung verpflichtet. Dabei werden Bedingungen analysiert und bewertet, unter denen Arbeit stattfindet: Dazu zählen Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung und Organisationsklima.


Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) müssen Arbeitgebende bei der Übertragung von Aufgaben stets Konstitution und Körperkräfte, Alter sowie Qualifikation der Arbeitnehmer:innen berücksichtigen. Zur Qualifikation zählen dabei der Ausbildungsstand, die Fachkenntnisse und der Erfahrungsgrad der Arbeitnehmer:innen. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung orientiert sich deshalb nicht nur an den physischen Voraussetzungen, sondern bezieht auch die individuellen Fähigkeiten und das Wissen der Beschäftigten mit ein. So können Arbeitsabläufe sicher und effizient gestaltet werden, um Belastungen zu minimieren und die Gesundheit langfristig zu erhalten.
Aufgaben, die sich ständig und oftmals ohne Unterbrechung wiederholen - beispielsweise bei Fließbandarbeit in der Produktion oder bei Küchenarbeiten - können zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Vor allem die Körperbereiche von Schultern, Armen und Händen werden durch repetitive Arbeiten oft überbeansprucht. Die Verwendung von ergonomisch gestalteten Arbeitsmitteln oder die Erhöhung von Zykluszeiten (wodurch pro Mitarbeiter:in mehr unterschiedliche Arbeitsschritte erledigt werden) können geeignete Maßnahmen zur Reduktion einseitiger Belastungen darstellen.
Unter Strahlung wird die Ausbreitung von Energie oder Materie in Form von Strahlen verstanden, die von einer Strahlenquelle kommen. Eine Einteilung erfolgt nach Frequenz bzw. Wellenlänge in ionisierende (z. B. Röntgenstrahlen) und nichtionisierende Strahlung (z. B. elektromagnetische Felder, Licht und UV-Strahlung, Laser). Die Wirkungen auf den Menschen sind mitunter massiv, weshalb es gilt, die besten Maßnahmen zur Beseitigung/Reduktion von Strahlenquellen bzw. zum sicheren Umgang damit zu finden.
Bei der Manipulation von Lasten kann es sich um Gegenstände, Personen oder Tiere handeln. Werden Lasten im Beruf bewegt/getragen, müssen das Gewicht der Last, die erforderliche Häufigkeit des Tragens sowie die eingenommene Körperhaltung evaluiert werden. Darauf aufbauend können die besten Maßnahmen zur Reduktion der Belastungen getroffen und Muskel-Skelett-Erkrankungen vorgebeugt werden. Mögliche Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip könnten beispielsweise sein: Substitution (S): die Last muss nicht getragen werden. Technische Maßnahmen (T): geeignete Hilfsmittel wie Hebehilfen reduzieren das Lastgewicht. Organisatorische Maßnahmen (O): die Tragedauer/Anzahl der Hebevorgänge wird reduziert. Personenbezogene Maßnahmen (P): Schulung und Sensibilisierung zu richtigen Hebe- und Tragetechniken.
Usability bezeichnet die Gebrauchstauglichkeit und Benutzerfreundlichkeit eines Produkts, einer Software oder eines Arbeitsplatzes. Im ergonomischen Kontext steht Usability dafür, wie intuitiv und effizient Beschäftigte mit technischen Systemen oder Arbeitsmitteln umgehen können. Eine hohe Usability ist entscheidend, um Fehler zu minimieren, die Produktivität zu steigern und die körperliche sowie psychische Belastung der Nutzer:innen zu reduzieren.
Bei manchen beruflichen Tätigkeiten, dem Arbeiten mit Maschinen oder dem Betreiben von Fahrzeugen, können Arbeitende verschiedenen Schwingungen ausgesetzt sein. Diese mechanischen Schwingungen, die auf den menschlichen Körper wirken, werden als Vibrationen bezeichnet. Von Bedeutung in der Arbeitsplatzevaluierung sind Vibrationen vor allem, wenn sie mit einer bestimmten Frequenz (0,8 Hz bis 1.000 Hz) und einer bestimmten Stärke auf den Körper einwirken. Unterschieden wird zwischen Hand-Arm-Vibrationen (z. B. bei Schleifmaschinen und Rüttelplatten) und Ganzkörper-Vibrationen (z. B. bei Traktoren). In der Verordnung Lärm und Vibrationen (VOLV) sind sowohl Messgrößen als auch Auslöse- und Grenzwerte angegeben. Wiederkehrende sowie lang anhaltende Vibrationsbelastungen können zu schwerwiegenden Berufskrankheiten führen.
Die Wirbelsäule spielt eine zentrale Rolle in der Ergonomie, da sie den Bewegungs- und Stützapparat des Körpers trägt und schützt. Sie besteht aus 33 bis 34 Wirbeln, die eine S-Form bilden und ist in fünf Abschnitte gegliedert: Hals-, Brust- und Lendenwirbelsäule sowie Kreuz- und Steißbein. Ihre Hauptfunktionen sind die Stütze von Kopf und Oberkörper, das Ermöglichen aufrechten Stehens und der Schutz des Rückenmarks. Eine ungünstige Körperhaltung oder falsche Bewegungen, etwa beim Heben und Tragen, können Rückenschmerzen und langfristig Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE) verursachen. Ergonomisches Arbeiten zielt darauf ab, die Wirbelsäule zu entlasten, indem möglichst mit geradem, aufrechtem Rücken gearbeitet wird.

Die X-Achse beschreibt die horizontale Position und Bewegung von Arbeitsmitteln, während die Y-Achse die vertikale Ausrichtung betrifft. Ergonomisch bedeutet das beispielsweise:
X-Achse: Werkzeuge und Materialien sollten so positioniert sein, dass sie leicht erreichbar sind, ohne unnötige Streck- oder Drehbewegungen. Die Arbeitsfläche muss in der Tiefe so gestaltet sein, dass eine gesunde Körperhaltung möglich ist und die Bewegungsfreiheit erhalten bleibt.
Y-Achse: Höhenverstellbare Möbel ermöglichen eine Anpassung an die vertikale Reichweite der Nutzenden, um Überstreckungen oder Bücken zu vermeiden. Arbeitsmittel sollten in bequemer Höhe liegen, um Belastungen zu minimieren und Effizienz sowie Wohlbefinden zu fördern. Eine durchdachte Gestaltung entlang beider Achsen ist wichtig, um körperliche Belastungen zu reduzieren und die Produktivität zu steigern.
Eine Zwangshaltung liegt vor, wenn Beschäftigte über längere Zeit in einer unnatürlichen oder unbequemen Körperposition verharren müssen, oft bedingt durch schlechte Arbeitsplatzgestaltung oder ungünstige Arbeitsabläufe. Diese Haltungen sind vom Arbeitsprozess vorgegeben und können zu Verspannungen, Schmerzen und langfristigen Gesundheitsschäden führen. Individuelle Anpassungen und regelmäßige Pausen sind wichtig, um Zwangshaltungen zu vermeiden und Arbeitnehmer:innen-Schutz zu gewährleisten.
Fazit
Ergonomie ist mehr als nur die richtige Sitzhaltung. Sie umfasst alle Aspekte des Arbeitsumfeldes, von der Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Organisation von Arbeitssystemen und Prozessen über die Handhabung von Werkzeugen bis hin zu Stressbewältigung und Pausengestaltung. Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz ist der Schlüssel für die Gesundheit, Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden und trägt wesentlich zu einer positiven Arbeitsatmosphäre bei. Nutzen Sie Ihr Wissen um das breite Ergonomie-Spektrum und passen Sie Ihre Arbeitsumfeld entsprechend an – Ihre Gesundheit wird es Ihnen danken!
Weitere Infos
... zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie zu den Angeboten der AUVA im Fachbereich Ergonomie finden Sie hier:
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at