Umbau von Maschinen
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Unter „Umbau“ versteht man das Verändern einer Maschine oder Anlage, sofern es sich um keinen Austausch oder ein
Nachrüsten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (z.B.: ASchG, AM-VO, Inverkehrbringervorschriften, Bescheide etc.) handelt.


Der Folder zeigt in einem Ablaufschema, welche gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden müssen. Die einzelnen Punkte werden erklärt.

April 2024