Sichere Bewegungsabläufe für eine gute Pflege
Wer mit pflegebedürftigen Menschen arbeitet, muss körperlich viel leisten. Das AUVA-Merkblatt M 105 zeigt, wie Transfers ergonomisch gelingen und ist zum Download verfügbar.
Im Pflegebereich sind Arbeitnehmer:innen körperlich stark gefordert. Besonders das Bewegen von Menschen ist belastend, allerdings in der Pflege unvermeidlich. Das AUVA-Merkblatt M 105 richtet sich deshalb an alle Personen, die pflegebedürftige Personen betreuen. Das sind sowohl Arbeitnehmer:innen im Gesundheits- und Krankenpflegebereich als auch Menschen, die Angehörige zuhause pflegen.
Das Heben und Bewegen von pflegebedürftigen Menschen ist oftmals nur unter großer Kraftanstrengung möglich, denn grundsätzlich sind Menschen schwerer zu bewegen als andere Lasten. Wenn zusätzlich Zeitdruck besteht und mit der zu pflegenden Person nicht ausreichend kommuniziert werden kann, besteht das Risiko für unkontrollierte Bewegungen und Unfälle. Die Folge für viele Arbeitnehmer:innen sind Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE), die zur Einschränkung der Lebensqualität und langen Krankenständen führen.
Im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) ist unter § 4 Abs. 1 die Pflicht der Arbeitgeber:innen festgeschrieben, für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen sicherzustellen und zu optimieren. Checklisten, Screeningmethoden und genaue Anweisungen können helfen, Gesundheitsgefahren zu minimieren.
Ergonomische Abläufe
Bewegungen sollten gut geplant und kommuniziert sein. Wird der pflegebedürftigen Person der Bewegungsablauf erklärt, kann diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten mithelfen. Das schützt und entlastet die helfende Person und bewahrt zugleich eine gewisse Selbständigkeit des pflegebedürftigen Menschen.
Für Pflegepersonen kann die physische Belastung durch den Einsatz von Handlingkonzepten, wie z. B. dem Bewegungskonzept der Kinästhetik, nachhaltig reduziert werden. Zusätzlich werden die Bewegungsressourcen der pflegebedürftigen Person erkannt und gezielt gefördert. Durch gemeinsames Bewegen wird eine schonende Arbeitsweise erreicht.
Nähere Infos zum Thema Ergonomie in unterstützenden Berufen finden Sie im neuen AUVA-Merkblatt M 105. Neben theoretischen Hintergrundinformationen bietet es einen praxisnahen Zugang zu Alltagssituationen von Pflegekräften. Besonders hilfreich sind die Bild- und Text-Anleitungen für Bewegungsabläufe, um körperlich herausfordernde Situationen sicher und rückenschonend meistern zu können.
Einige Beispiele für typische Bewegungsabläufe finden Sie hier:
Im Bett nach oben rutschen (eine Pflegeperson)
Im Bett nach oben rutschen (zwei Pflegepersonen)
Kinästhetik – Im Bett nach oben rutschen
Im Bett zur Seite rutschen
Kinästhetik – Im Bett zur Seite rutschen
Von der Rückenlage zum Querbett-Sitz
Kinästhetik – Von der Rückenlage zum Querbett-Sitz
Vom Querbett-Sitz in die Rückenlage
Im Sitzen gehen - Schinkengang
Vom Querbett-Sitz in den Rollstuhl
Kinästhetik – Vom Querbett-Sitz in den Rollstuhl - Variante nebeneinander
Kinästhetik – Vom Querbett-Sitz in den Rollstuhl - Variante gegenüber
Kinästhetik – Vom Querbett-Sitz in den Rollstuhl - Variante Rutschbrett
Video
Worauf es beim Transfer von Personen aus ergonomischer Sicht ankommt, und wie das Konzept der Kinästhetik dabei unterstützen kann, erklären die AUVA-Mitarbeiter:innen Anne Mück, MSc (Expertin für Ergonomie, AUVA-Landesstelle Wien) und Josef Laposa (Kinaestetics-Trainer und Pflegeassistenz, Rehabilitationszentrum Weißer Hof) im Interview:
Sie haben Fragen zur Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz? Das Präventionsteam der AUVA steht Ihnen gerne beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at