Alles, was Sie über UV-Strahlen und Hautgesundheit wissen müssen!
Wissenswertes zur UV-Strahlung, wie man sich davor schützen kann, und Tipps, um möglichen Haut- und Gesundheitsschäden vorzubeugen, haben wir auf dieser Infoseite zusammengefasst.
Nach dem Winter können viele den Start der warmen Jahreszeit kaum noch erwarten. Sonnenstrahlen sind wichtig für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit, nicht vergessen sollte man aber die Gefährdungen, die mit ihnen einhergehen: Zu viel davon schädigt Haut und Augen. Sonnenbrände müssen unbedingt vermieden werden, denn jeder Sonnenbrand ist einer zu viel. Durch entsprechende Schutzmaßnahmen können Folgeschäden wie Hautalterung bis hin zu bösartigen Hauttumoren weitgehend vermieden werden.
Im Frühling ist eine langsame Gewöhnung an die Sonne wichtig, da die Haut nach dem Winter sehr hell ist. Um möglichen Hautschäden vorzubeugen, muss man sich konsequent schützen. In diesem Artikel finden Sie nicht nur Wissenswertes rund um UV-Strahlung, sondern auch viele Tipps, um Sonnenschäden vorzubeugen.
UV-Schutz: Praxistipps für mehr Hautgesundheit
Sonnenstrahlen sind elektromagnetische Strahlung. Für die Auswirkungen auf Haut und Augen sind neben der einwirkenden Dosis die verschiedenen Wellenlängen relevant.
UV-A-Strahlung (400-315 nm) bewirkt frühzeitige Hautalterung, Hautkrebs und grauen Star und durchdringt sogar Einscheiben-Fensterglas. Sie dringt relativ tief in die Haut ein, nämlich bis zur Lederhaut, im Gegensatz zur UV-B Strahlung, die nur in die Oberhaut bis zur Basalzellschicht eindringt.
UV-B-Strahlung (315-280 nm) wird durch die Ozonschicht gefiltert. Ca 10 % gelangen auf die Erde. UV-B Strahlung ist hauptverantwortlich für den Sonnenbrand, fördert Hautkrebs und kann eine akute Horn- und Bindehautentzündung der Augen auslösen. Sie dringt nicht durch Fensterglas. In die Haut dringt sie nur in die Oberhaut bis zur Basalschicht ein, was nicht so tief ist wie bei UV-A Strahlung.
UV-C-Strahlung (280-100nm) wird von der Ozonschicht absorbiert und gelangt nicht auf die Erdoberfläche. Eine Berufsgruppe ist jedoch diesen kurzwelligen UV-C-Strahlen ausgesetzt und muss sich bei der Arbeit besonders gut schützen: die Schweißer:innen.
Vitamin D ist ein fettlösliches Vitamin, das im Körper im Fett, Muskelgewebe und in der Leber gespeichert wird. Nur 10-20 % des täglichen Vitamin D-Bedarfs wird durch die Nahrung abgedeckt. Wir brauchen Vitamin D bei vielen Stoffwechselreaktionen, für die Knochenbildung und für eine gute Leistungsfähigkeit. Daher ist die Vitamin D-Synthese in der Haut, die nur durch UV-B-Strahlung erfolgt, essenziell. Aber auch bei der Verwendung von Sonnenschutzprodukten und im Schatten gelangen genügend UV-B-Strahlen auf die Haut, um die Vitamin D Produktion anzukurbeln.
Die UV-Strahlung ist in unseren Breiten von April bis September zwischen 11:00 und 15:00 Uhr besonders hoch. Reflektierende Oberflächen wie Wasser, Schnee oder Metall verstärken die UV-Dosis deutlich. Auf den Bergen ist sie intensiver. Mit zunehmender Seehöhe nimmt die UV-Strahlungsdosis um 10-30 % pro 1.000 Höhenmeter zu. Schnee kann bis zu 80 % der UV-Strahlen reflektieren, also verstärken. Sand reflektiert bis zu 25 % der Strahlen. Je nach Einfallswinkel ist die UV-Strahlung auch unter der Wasseroberfläche stark.
Es ist wichtig zu wissen, dass selbst bei bewölktem Himmel eine UV-Strahlung bis zu 90 % vorhanden sein kann. Schatten jedoch kann UV-Strahlen um mehr als 50 % reduzieren und in Gebäuden ist man gut vor solarer UV-Strahlung geschützt.
Während in der Freizeit das Ausmaß der Sonnenbestrahlung selbst bestimmt werden kann, ist dies in vielen Berufen nicht möglich. Durch die berufliche Tätigkeit im Freien ist man einer sehr hohen UV-Belastung ausgesetzt. Somit erhöht sich das Risiko für UV-bedingte Erkrankungen. Neben dem akut auftretenden Sonnenbrand sind vor allem die Spätschäden wie Hautkrebs und grauer Star zu erwähnen. Das zeigt sich in den stark steigenden Neuerkrankungen an Hautkrebs in Europa und an der hohen Zahl der Hautkrebsfälle bei „Outdoor-Workern“. Aufgrund dieser Tatsache wurden nun das Plattenepithelkarzinom und aktinische Keratosen der Haut durch UV-Exposition in die neue Liste der Berufskrankheiten unter Punkt 7: Maligne Erkrankungen der Haut, aufgenommen.
Viele Berufsgruppen arbeiten im Freien und haben ein erhöhtes Risiko, Sonnenschäden zu erleiden. Besonders gefährdet sind Beschäftigte aus den Bereichen Kanalbau, Zimmerei und Baugewerbe, Straßenbau, Dachdeckerei und Spenglerei, Gärtnerei, Weinbau, Landwirtschaft, Müllabfuhr, Zustelldienste und Elementarpädagogik. Diese Personen müssen sich konsequent schützen. Dies ist auch im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Trotz aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen können mitunter bestimmte Körperstellen wie Gesicht oder Hals nur mit Sonnenschutzmitteln geschützt werden.
Der beste Schutz ist das Meiden der Sonne – vor allem während der Mittagsstunden. Bei längerem Aufenthalt im Freien sind Schutzmaßnahmen umzusetzen.
Technische Maßnahmen wie die Verwendung von Beschattungen, Sonnensegeln, Sonnenschirmen oder Unterständen reduzieren die UV-Belastung deutlich.
Organisatorische Maßnahmen wie das Verlegen der Arbeiten in die frühen Morgenstunden oder die Durchführung von Vorbereitungsarbeiten im Schatten verringern die individuelle Sonnenexposition. Wo es möglich ist, sind flexible Arbeitszeiten zu nützen.
Persönliche Schutzmaßnahmen wie textiler Sonnenschutz sind durch entsprechende Arbeitskleidung wirksam und einfach umsetzbar. Sehr empfehlenswert sind je nach Arbeitsplatzevaluierung ein Helm oder eine Kappe mit Nackenschutz, langärmelige Shirts oder lange Hosen. Textilien mit UV-Schutzfaktor (UPF 50) schützen optimal.
Sonnenbrille nicht vergessen! Laut Verordnung Persönliche Schutzausrüstung PSA-V - § 10 Abs 2 Z 2 ist Augen- und Gesichtsschutz eine persönliche Schutzausrüstung zum Schutz der Augen unter anderem vor Lichtblendung, optischer und ionisierender Strahlung. Der:Die Arbeitgeber:in muss dafür sorgen, dass dieser Schutz zur alleinigen Benützung zur Verfügung steht. Die Sonnenschutzbrille soll dicht anliegend sein, ein Seitenschutz schützt vor UV-A- und UV-B-Strahlen. Es gibt auch optische Sonnenbrillen.
Unbedeckte Körperstellen müssen mit Sonnenschutzprodukten mit hohem Lichtschutzfaktor, LSF 30 oder besser 50, geschützt werden. Dabei sind wasserfeste Produkte zu bevorzugen. Nachcremen ist wegen Abriebs bei Schwitzen unbedingt erforderlich. Besonders gefährdet sind Nase, Ohren, Nacken und Stirn. Auf die Kennzeichnung UV-B- und UV-A-Schutz muss geachtet werden. Der Begriff „Sunblocker“ ist in der EU laut Kosmetik-Verordnung nicht erlaubt.
Sonnenschutzprodukte werden in verschiedenen Zubereitungen wie Creme, Lotion, Gel, Fluid oder Spray angeboten. Die Auswahl hängt von den persönlichen Vorlieben ab. Bei normaler Haut ist eine Lotion, bei Mischhaut oder fettiger Haut ein Fluid und bei trockener Haut eine Creme zu empfehlen. Es gibt Produkte, die nicht in die Augen rinnen, worüber sonst immer wieder geklagt wird. Zu den Sprays ist zu sagen, dass sie gerne verwendet werden, sie dürfen jedoch keinesfalls in die Atemwege gelangen!
Die Persönlichen Schutzmaßnahmen kann man mit der „4-H-Regel“ zusammenfassen: Hose, Hemd, Hut, hoher LSF!
Wenn die Arbeitsplatzevaluierung ein Sonnenschutzmittel als persönliche Schutzmaßnahme vorsieht, ist es den Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Es ist für die Verwendung von jeweils einer Person vorgesehen. Bei mehreren Mitarbeitenden muss eine ausreichende Anzahl an PSA vorrätig zu sein, wobei bei den Sonnenschutzprodukten das Ablaufdatum zu berücksichtigen ist. Weitere Informationen finden sich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V), Kosmetik-Verordnung und Österreichisches Lebensmittelbuch Codexkapitel/B33/Kosmetische Mittel.
Die ersten Sonnencremen wurden Ende der Dreißigerjahre entwickelt und sind in Europa seit den Sechzigerjahren erwerbbar. Die Schutzwirkung bezog sich in dieser Zeit nur auf UV-B Strahlung, erst in den 1980er Jahren wurden UV-A-Filter entwickelt, weil damals festgestellt wurde, dass UV-A Strahlung nicht nur Bräunung initiiert, sondern die Haut vorzeitig altern lässt.
Diese kosmetischen Produkte werden seither laufend verbessert und unterscheiden sich durch die Art der Filter, Lichtschutzfaktor, Wasserfestigkeit und Zubereitungsform. Entscheidende Inhaltsstoffe sind die Filtersubstanzen. Bei richtiger Anwendung werden die Gefahren der UV-Belastung reduziert. Mechanische und chemische Filter wirken unterschiedlich.
- Chemische Filter werden auch als organische Filter bezeichnet. Sie dringen in die Haut ein, absorbieren die eindringenden UV-Strahlen und wandeln diese in Wärme um. Die laut Kosmetik-VO 26 zugelassenen Filter haben jeweils ein spezifisches Absorptionsspektrum, das heißt, sie schützen vor einer bestimmten Wellenlänge der UV-Strahlen. Beispiele dafür sind Octocrylen, Tinosorb, Uvinul oder Mexoryl SX. Eine hohe Schutzwirkung (ab Sonnenschutzfaktor 30) wird in der Regel durch eine Kombination verschiedener chemischer und/oder mineralischer UV-Schutzfilter erzielt. Zusätzliche Inhaltsstoffe wie Antioxidantien und Vitamine unterstützen die Reparaturmechanismen in der Haut.
- Physikalische Filter werden auch als anorganische oder mineralische Filter bezeichnet. Sie reflektieren und streuen die UV-A und UV-B-Strahlen auf der Hautoberfläche, indem sie wie Minireflektoren wirken. Beispiele sind Zinkoxid und Titandioxid. Diese sind auf der Haut grundsätzlich gut verträglich und nicht allergieauslösend. Um die Entstehung des „Weißelns“, einer weißen Schicht auf der Haut zu vermeiden, werden meist Nanopartikel zugesetzt. Diese müssen auf der Verpackung mit „Nano“ gekennzeichnet sein.
Wichtig ist, dass Sonnenschutzmittel nicht in der Sonne oder bei Hitze gelagert werden. Die Filter können instabil und damit unwirksam werden. Lotionen und Cremen können sich zersetzen, wobei sich flüssige und feste Inhaltsstoffe trennen.
Duftstoffe zerfallen unter UV-Strahlung. Sie können Hautirritationen hervorrufen und Ursache für phototoxische oder photoallergische Reaktionen sein. Juckreiz, Ausschlag oder Sonnenallergie können die Folge sein. Besonders bei empfindlicher Haut sollen daher parfümfreie bzw. duftstofffreie Produkte verwendet werden. Auch bei der Einnahme bestimmter Medikamente und gleichzeitiger Sonnenexposition können ähnliche Hautirritationen auftreten. Dazu gehören diverse Blutdruckmittel, Antibiotika sowie häufig verordnete Schmerzmittel. Es gilt, die Informationen des Beipackzettels zu beachten.
Die Lichtempfindlichkeit der Haut wird auch durch verschiedene Pflanzen erhöht, so zum Beispiel Petersilie, Selleriegrün, Johanniskraut und Wiesenbärenkraut, was vor allem für Gärtnerberufe von Bedeutung ist. Besonders gefährlich und Hautreaktionen auslösend ist Kontakt mit der Herkulesstaude.
Für Sonnenschutzprodukte wurde kein krebsförderndes Risiko nachgewiesen. Die Verwendung bereits ab Kindesalter führt wissenschaftlich nachgewiesen zu einer Reduktion von weißem Hautkrebs und Melanomen im Alter. Der Einsatz wird uneingeschränkt von verschiedenen Krebsgesellschaften empfohlen.
Aufgrund der aktuellen Klimasituation ist der beste Sonnenschutz, direkte Sonne möglichst zu vermeiden.
Bis zu einem gewissen Grad ist die Haut selbst gegen die gefährliche Wirkung der Sonnenstrahlen geschützt. Die natürliche UV-Strahlung regt die Pigmentbildung, also die Bräunung, an. Auf natürliche Weise wird durch vorsichtige Dosierung der Sonnenstrahlung eine Lichtschwiele erst nach rund drei Wochen ausgebildet, sie entspricht in etwa einem Schutzfaktor 5.
Die Zeitspanne, die man in der Sonne verbringen kann, ohne dass eine Hautrötung auftritt, wird als „Eigenschutzzeit“ bezeichnet. Sie ist abhängig vom Hauttyp. Nach Fitzpatrick gibt es 6 Hauttypen:
Typ 1 – hat eine sehr helle Haut- und Augenfarbe, reagiert auf Sonne immer mit Sonnenbrand und hat eine Eigenschutzzeit von nur 10 Minuten.
Typ 2 – kommt häufig vor und hat eine Eigenschutzzeit von 20 Minuten.
Typ 3 – mit eher hellbrauner Haut und braunen Augen und Haaren, hat eine Eigenschutzzeit von 30 Minuten.
Aber Achtung: Eine Hautrötung muss unbedingt vermieden werden! Veränderungen in der Haut beginnen schon ab 2/3 der Eigenschutzzeit!
Der bei Sonnenschutzmitteln angegebene Lichtschutzfaktor (LSF) wird im Englischen Sun Protection Factor (SPF) genannt. Der angeführte Lichtschutzfaktor bezieht sich nur auf den Schutz vor UV-B-Strahlen! Er besagt, um wie viele Male länger man in der Sonne bleiben kann, ohne dass die Haut sich rötet. Der individuelle Hauttyp muss berücksichtigt werden. Die Eigenschutzzeit wird mit dem Lichtschutzfaktor multipliziert, was die Verweildauer in Minuten ergibt. Das gilt aber nur bei Verwendung einer ausreichenden Menge des Sonnenschutzmittels. Dies sind 2 mg pro cm², das sind in etwa 5 Teelöffel für einen Erwachsenenkörper. Erfahrungsgemäß wird von den meisten Personen deutlich weniger Sonnencreme verwendet, wodurch sich die Zeit, in der man geschützt ist, verringert! Außerdem sollten sicherheitshalber nur 2/3 der ausgerechneten Verweildauer in der Sonne verbracht werden.
Sonnenschutzmittel müssen vor UV-B und UV-A Strahlung schützen. Nur wenn das Symbol „UVA“ im Kreis (UVA LOGO) ausgewiesen ist, besteht auch ein ausreichender UV-A Schutz, der den EU-Mindeststandard erfüllt.
Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Eine Person mit dem Hauttyp 1, also einer Eigenschutzzeit von circa 10 Minuten, kann mit einem LSF 30 ungefähr 3,5 Stunden (10 Minuten x 30 = 300 Minuten, davon 2/3, sind 200 Minuten) in der Sonne sein.
Man kann wirklich sagen, die Haut vergisst nicht und vergibt auch nicht, denn jeder Sonnenbrand, besonders im Kindesalter, erhöht das Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.
- Einen Sonnenbrand kennen nahezu alle: Die Haut kann sich auch noch nach Stunden röten und im schlimmsten Fall Blasen bilden.
- Vorzeitige Hautalterung zeigt sich durch diverse Pigmentflecken, die als Altersflecken bezeichnet werden, die Haut wird rau und ledrig und schlaff, Falten entstehen verfrüht und es zeigen sich Stellen mit vermehrter Verhornung.
- Hautkrebs: Basaliome, Plattenepithelkarzinome und die Vorstufen wie aktinische Keratosen etc. sind eindeutig auf chronische, also lebenslange, UV-Strahlung zurückzuführen.
- Grauer Star: Die Trübung der Augenlinsen, wird ebenso durch UV-Strahlung begünstigt.
Beobachten Sie Muttermale regelmäßig selbst und lassen Sie Hautveränderungen so rasch wie möglich ärztlich abklären. Eine hautärztliche Kontrolle einmal jährlich sollte selbstverständlich werden.
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at