
Vorsicht unterwegs! Wie vermeidet man Wegunfälle?
Im Bereich Verkehrssicherheit ist Unfallvermeidung ein wesentliches Anliegen der AUVA. Wenn auf einem Weg etwas passiert, ist es jedoch gut zu wissen, dass neben klassischen Arbeitsunfällen auch Wegunfälle in den Verantwortungsbereich der AUVA fallen.
2023 gab es 13.062 anerkannte Wegunfälle. Betroffen waren 11.517 Erwerbstätige, 1.453 Schüler:innen und 4 Kindergartenkinder. Neben Arbeitsunfällen und deren Verhinderung beschäftigt sich die AUVA auch mit Wegunfällen. Auch hier geht es der AUVA besonders um Unfallprävention – vor allem im Bereich Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen.
Neben dem Schutz von Versicherten stehen Bewusstseinsbildung in punkto Gefahren und die Schaffung von Verkehrskompetenz im Fokus. Mit einem breiten Angebot an Workshops, Kursen und Schulungen für Versicherte, Firmen und auch Ausbildungsstätten bzw. Schulen wird versucht, ein Bewusstsein für mehr Sicherheit zu schaffen.
Wegunfälle können nicht nur am Weg zwischen daheim („Ort des ständigen Aufenthaltes“) und dem Dienstort passieren. Es gibt darüber hinaus Wege zwischen anderen Orten, die unfallversicherungsrechtlich geschützt sein können. Es gibt dabei je Fallgruppe bestimmte Voraussetzungen, die für einen Unfallversicherungsschutz erfüllt sein müssen. Daher ist in jedem Einzelfall anhand der konkreten Umstände zu prüfen, ob Unfallversicherungsschutz besteht. Die folgende, beispielhafte Auflistung bietet daher nur eine grobe Orientierung und keine Aussage über Versicherungsschutz im Einzelfall.
- Auf dem direkten Weg von zu Hause zur Arbeit/Schule/Ausbildungsstätte und retour
In diesem Zusammenhang sind auch im Rahmen einer Fahrgemeinschaft zurückgelegte Wege versichert, wobei alle Mitglieder für sich unfallversichert sein müssen – z. B. dadurch, dass sie alle Dienstnehmer:innen sind. Darüber hinaus gilt der Schutz für Fahrgemeinschaften sinngemäß auch für Fahrgemeinschaften mit Schülern:Schülerinnen, Studierenden und Kindergartenkindern am Weg zur Ausbildungsstätte. - Auf dem direkten Weg von zu Hause zur Kinderbetreuungseinrichtung/Tagesbetreuung/Örtlichkeit der fremden Obhut/Schule und dann in die Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit zur Kinderbetreuungseinrichtung/Tagesbetreuung/Örtlichkeit der fremden Obhut/Schule, wenn der Weg danach nach Hause fortgesetzt wird. Dieser Schutz gilt nur, wenn der Begleitperson eine Aufsichtspflicht für das Kind zukommt – z. B. wenn ein Elternteil vor der Arbeit ein Kind in die Schule bringt.
Es muss sich dabei aber nicht unbedingt um eine Kinderbetreuungsstätte im klassischen Sinn handeln. Auch der Weg beispielsweise zum:zur betreuenden Opa:Oma oder Tagesmutter ist gemeint. - Auf dem direkten Weg von der Arbeit/Kinderbetreuungsstätte/Schule/Ausbildungsstätte/Wohnung zu medizinischer Versorgung und wieder zurück oder nach Hause/in die Arbeit. Diese komplizierte Formulierung bedeutet: Der Weg zum:zur Arzt:Ärztin muss in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einem Weg zum oder vom Dienstort stehen. So stehen Wege zum:zur Arzt:Ärztin während eines Krankenstandes oder des Urlaubs nicht unter Unfallversicherungsschutz. Der Arzttermin muss dem:der Arbeitgeber:in/Kinderbetreuungsstätte/Schule/Ausbildungsstätte vor Antritt des Weges mitgeteilt werden.
- Auf dem direkten Weg zu einer gesetzlichen beruflichen Vertretung oder Berufsvereinigung (auch außerhalb der Arbeitsstätte, z. B. AK, Gewerkschaft, Wirtschaftskammer), sofern die Inanspruchnahme in einem Zusammenhang mit der Beschäftigung steht.
- Auf dem direkten Weg zu einer externen Schulveranstaltung, also außerhalb der Schule, von zu Hause oder von dort nach Hause.
- Auf dem direkten Weg eines:einer Studierenden von daheim zu einer externen Univeranstaltung (der Weg zur Ausbildungsstätte sowieso) und retour.
- Bezüglich Personen, die AMS-Leistungen beziehen:
- Auf dem direkten Weg zu einem vom AMS vermittelten Bewerbungsgespräch von zu Hause aus und retour.
- Auf dem direkten Weg zu einer Nach- oder Umschulung oder einer Maßnahme zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt, wenn diese im Auftrag des AMS erfolgen.
- Auf dem direkten Weg zur Befriedigung lebensnotwendiger Bedürfnisse im Arbeitskontext (nahe gelegenes Mittagessen, WC). Hiervon umfasst sind lebensnotwendige Bedürfnisse, die „in der Nähe“ der Arbeits- oder Ausbildungsstätte oder der Wohnung befriedigt werden. „In der Nähe“ bedeutet, dass der Weg hin und zurück und die Befriedigung der lebensnotwendigen Bedürfnisse innerhalb einer normalen Mittags-/Arbeitspause erledigt werden können. Grundsätzlich ist es nicht geschützt, wenn man ohne Grund eine weiter entfernte Örtlichkeit aufsucht, als notwendig ist. Gibt es etwa ein Geschäft in der Nähe und ich fahre mit dem Pkw zu einem Supermarkt, der weiter entfernt ist, besteht kein UV-Schutz, selbst wenn sich der Vorgang innerhalb der Pause ausgeht.
Wichtig: Macht man sich von einer Örtlichkeit der Telearbeit im weiteren Sinn auf einen dieser Wege, besteht auf dem Weg kein Unfallversicherungsschutz. Telearbeit im weiteren Sinn liegt z. B. vor, wenn man in einem Kaffeehaus, im Park oder einem Bad seinen Dienst verrichtet (und man nicht Mitarbeiter:in dieses Betriebes ist).

Versichert oder nicht? Nur Wegunfälle auf direkten Wegen sind versichert.
Wichtig: Es geht immer um direkte Wege! Bei ungerechtfertigten Umwegen erlischt der Versicherungsschutz.
Welche Personen sind versichert?
Bei der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt AUVA sind mehr als 4,7 Millionen Menschen in Österreich versichert. Versichert sind nicht nur Menschen, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sondern es können unter bestimmten Voraussetzungen auch Personen, die sich in Ausbildung befinden, und Kinder unfallversichert sein.
Bei Kindern beginnt der Versicherungsschutz im letzten Jahr vor der Schulpflicht, sofern sie mindestens 16 Stunde pro Woche eine institutionelle Kinderbetreuungseinrichtung besuchen. Der Versicherungsschutz besteht nur im letzten Jahr vor der Schulpflicht, auch wenn das Kind schon vorher den Kindergarten besucht hat.
Man fällt aber auch in bestimmten Situationen unter den Schutz der AUVA – unabhängig von Arbeit und Ausbildungsplatz. So sind zum Beispiel Menschen, die anderen Menschen in Notsituationen helfen, versichert.
Wer ist alles AUVA-versichert? Genaue Infos finden Sie hier.
5 Tipps für mehr Verkehrssicherheit
- Genügend Zeit für den Weg einplanen!
- Ablenkungen (wie z. B.: Handynutzung) während der aktiven Verkehrsteilnahme vermeiden!
- Verkehrsregeln befolgen! Das macht das eigene Verhalten für andere vorhersehbar und man vermeidet Risiken, wie sie zum Beispiel durch nicht angepasste Geschwindigkeit entstehen können.
- Mit der richtigen Ausrüstung für die eigene Sicherheit sorgen! Fahrzeug und Schutzausrüstung sollten stets gewartet und vor Fahrtantritt überprüft werden.
- Nicht die kürzeste, sondern immer die sicherste Route wählen!
Zum Thema Ablenkung im Straßenverkehr haben die AUVA und das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) im April eine neue Initiative gestartet, um vor allem junge Verkehrsteilnehmende für die Risiken zu sensibilisieren. Aber nicht nur das Handy lenkt ab (Siehe Blog-Beitrag zum Thema Ablenkung)
Was tun nach einem Wegunfall?
Sollten Sie von einem Wegunfall betroffen sein, dann informieren Sie (wie bei einem Arbeitsunfall) Ihren:Ihre Arbeitgeber:Arbeitgeberin. Diese:r ist für die Erstattung der Unfallmeldung zuständig, wenn die dadurch verursachte (teilweise) Arbeitsunfähigkeit mehr als drei Tage dauert. Weigert sich Ihr:e Arbeitgeber:in, eine Unfallmeldung zu erstatten, können auch Sie den Unfall melden. Kindergärten, Schulen, Universitäten, Ausbildungsstätten haben ebenso den Wegunfall zu melden.
Vorsicht auf Wegen! Unfallvermeidung für Kinder
Kinder lassen sich leicht ablenken, zudem unterscheidet sich die Wahrnehmungsfähigkeit von Kindern von jener von Erwachsenen. Erst mit frühestens 12 bis 14 Jahren erreichen Heranwachsende in puncto Wahrnehmungsfähigkeit Erwachsenenniveau.
Wichtig! Kinder sind sich der Gefahren auf ihrem täglichen Weg zur Schule nicht bewusst. Speziell im Straßenverkehr! Das Um und Auf, um Wegunfälle zu vermeiden, ist die richtige Vorbereitung.
Lesen Sie mehr über die Wahrnehmung von Kindern im Straßenverkehr und die Suche nach dem richtigen Schulweg im Interview mit Verkehrspsychologin Bettina Schützhofer in unserem Blog-Beitrag "Achtung Ablenkung!".
Diverse Infomaterialen und Broschüren zu den Themen Kinder, Verkehrssicherheit und Schule gibt es außerdem kostenfrei online bei der AUVA zu bestellen.
Die AUVA bietet in Zusammenarbeit mit dem Institut „sicher unterwegs“ ein breites Angebot an Schulungen und Workshops für Kinder, insbesondere Schüler:innen, Eltern und Pädagogen:Pädagoginnen an.
Dazu gibt es außerdem die interaktive Lernplattform „mein sicherer Schulweg“. Sie bietet Infos und Tipps für Kinder, Eltern und Pädagogen:Pädagoginnen rund um das Thema Verkehrssicherheit. Im Fokus stehen Volksschulkinder und deren Wahrnehmung des Verkehrsgeschehens. Zudem ist es möglich, auf individuelle Fragen über die Kommentarfunktion einzugehen.
In Zusammenarbeit mit dem KFV hat die AUVA außerdem österreichweit Schulwegpläne erstellt, um Kinder und Eltern auf der Suche nach dem sichersten Weg zur Bildungseinrichtung zu unterstützen: https://schulwegplan.at/
Vorsicht unterwegs! Unfallvermeidung für Erwerbstätige bzw. im Betrieb
Um das Bewusstsein in punkto Verkehrssicherheit bei Versicherten zu fördern, bietet die AUVA unter anderem auch Workshops und Schulungen zum Thema an.
Zudem gibt es das Evaluierungstool GUROM. Hier können Unternehmen, aber auch Privatpersonen eine kostenlose, anonyme und passgenaue Analyse ihrer Gefährdung im Bereich Mobilität durchführen.
Beratung finden Versicherte außerdem jederzeit bei den AUVA-Servicestellen.
Infos rund um das Thema Ablenkung durch das Handy im Straßenverkehr – speziell für junge Erwachsene – gibt es auf der Kampagnenseite „Die Kopflosen“, eine Kooperation von AUVA und KFV.
Bei Fragen zum Thema steht Ihnen das AUVA-Präventionsteam gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter sichereswissen@auva.at